S
ST226
Gast im Fordboard
Hallo zusammen,
mit meinem Ford werde ich überhaupt nicht glücklich. Mängel am laufenden Band und es werden immer mehr und der Händler "hilft" mir sehr dabei. Dazu schreibe ich aber einen anderen Beitrag.
Mich würde nun interessieren, ob die Gewährleistungsfrist mit einer Klage ausgesetzt wird und ob ich nach einem Prozess die Möglichkeit habe die monierten Mängel beseitigen zu lassen, sollte der Gutachter diese nicht bestätigen, selbst wenn eine andere Werkstatt diese bereits bestätigt hat und den grössten Teil beseitigen könnte. Bitte nicht an dieser Stelle frage, wieso ich dann den Händler wechsle und glücklich werde. Wenn Ihr Euch die Entwicklung der Reklamationen im anderen Beitrag dann anschauen solltet, würdet Ihr verstehen, weshalb er zur Verantwortung gezogen werden muss.
In diesem Fall verblieben 10 Monate bis zum Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung. Dieses Fahrzeug hat zusätzlich noch einen Garantieverlängerung für das 3. Jahr, welche im Mai nächsten Jahres abläuft. Beim Einreichen einer Klage würde ein Prozess weitr über den Mai 2007 hinausgehen.
Kann ich nun davon ausgehen, dass
- diese für die monierten Mängel auch entsprechend ausgesetzt wird
- diese ab Erstzulassung für andere, neu hinzugekommene Mängel dann im Mai nächsten Jahres abläuft?
Vielleicht etwas kompliziert, aber vielleicht gibt es ja jemanden unter Euch, der sich hiermit auskennt.
SG ST226
mit meinem Ford werde ich überhaupt nicht glücklich. Mängel am laufenden Band und es werden immer mehr und der Händler "hilft" mir sehr dabei. Dazu schreibe ich aber einen anderen Beitrag.
Mich würde nun interessieren, ob die Gewährleistungsfrist mit einer Klage ausgesetzt wird und ob ich nach einem Prozess die Möglichkeit habe die monierten Mängel beseitigen zu lassen, sollte der Gutachter diese nicht bestätigen, selbst wenn eine andere Werkstatt diese bereits bestätigt hat und den grössten Teil beseitigen könnte. Bitte nicht an dieser Stelle frage, wieso ich dann den Händler wechsle und glücklich werde. Wenn Ihr Euch die Entwicklung der Reklamationen im anderen Beitrag dann anschauen solltet, würdet Ihr verstehen, weshalb er zur Verantwortung gezogen werden muss.
In diesem Fall verblieben 10 Monate bis zum Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung. Dieses Fahrzeug hat zusätzlich noch einen Garantieverlängerung für das 3. Jahr, welche im Mai nächsten Jahres abläuft. Beim Einreichen einer Klage würde ein Prozess weitr über den Mai 2007 hinausgehen.
Kann ich nun davon ausgehen, dass
- diese für die monierten Mängel auch entsprechend ausgesetzt wird
- diese ab Erstzulassung für andere, neu hinzugekommene Mängel dann im Mai nächsten Jahres abläuft?
Vielleicht etwas kompliziert, aber vielleicht gibt es ja jemanden unter Euch, der sich hiermit auskennt.
SG ST226