Aussetzung der Gewährleistung/Garantie

S

ST226

Gast im Fordboard
Hallo zusammen,

mit meinem Ford werde ich überhaupt nicht glücklich. Mängel am laufenden Band und es werden immer mehr und der Händler "hilft" mir sehr dabei. Dazu schreibe ich aber einen anderen Beitrag.

Mich würde nun interessieren, ob die Gewährleistungsfrist mit einer Klage ausgesetzt wird und ob ich nach einem Prozess die Möglichkeit habe die monierten Mängel beseitigen zu lassen, sollte der Gutachter diese nicht bestätigen, selbst wenn eine andere Werkstatt diese bereits bestätigt hat und den grössten Teil beseitigen könnte. Bitte nicht an dieser Stelle frage, wieso ich dann den Händler wechsle und glücklich werde. Wenn Ihr Euch die Entwicklung der Reklamationen im anderen Beitrag dann anschauen solltet, würdet Ihr verstehen, weshalb er zur Verantwortung gezogen werden muss.

In diesem Fall verblieben 10 Monate bis zum Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung. Dieses Fahrzeug hat zusätzlich noch einen Garantieverlängerung für das 3. Jahr, welche im Mai nächsten Jahres abläuft. Beim Einreichen einer Klage würde ein Prozess weitr über den Mai 2007 hinausgehen.

Kann ich nun davon ausgehen, dass

- diese für die monierten Mängel auch entsprechend ausgesetzt wird
- diese ab Erstzulassung für andere, neu hinzugekommene Mängel dann im Mai nächsten Jahres abläuft?

Vielleicht etwas kompliziert, aber vielleicht gibt es ja jemanden unter Euch, der sich hiermit auskennt.


SG ST226
 

Bauloewe

Triple Ass
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oh wei, Montagsmodell erwischt wah.
Naja, also mit der Einreichung einer Klage werden die Fristen schon gehemmt, entscheident ist die schriftliche! Anzeige der Mängel beim Händler, aber was erhoffst du dir davon?

Nun schreibst du nix über den Wagen. Neuwagen/Jahreswagen, gekauft beim Fordhändler?
Was für eine Werkstatt bestätigt die Mängel, auch Ford?

Hier hat vielen schon bei Ärger mit Fordhändlern ein einfaches Fax/Mail an die Fordzentrale genügt und der Händler war auf einmal ganz kleinlaut :D

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 paar Schuhe.

MfG Bauloewe
 

Hannilein

Haudegen
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Ich selbst habe einmal sehr gute Erfahrung damit gemacht, die Schieds- und Schlichtungsstelle (Handwerkskammer) einzuschalten und damit einem langwierigen Prozess aus dem Wege zu gehen.
 
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