mondipower

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C-Maxe

Haudegen
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Meinst Du mit TÜV, daß Du den ausgebauten Airbag melden/abnehmen lassen mußt. Das glaube ich nicht, bin mir zu 99,9999% sicher.

Aber den Ausbau selber machen.... Ich hoffe Du weißt was Du tust, falls Du das vorhast!

Ansonsten, was ist das für eine Firma, welche mit Fotos auf dem Fußboden arbeitet?
 

mondipower

Eroberer
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Original von C-Maxe
Meinst Du mit TÜV, daß Du den ausgebauten Airbag melden/abnehmen lassen mußt. Das glaube ich nicht, bin mir zu 99,9999% sicher.

Der Ausbau eines Airbag bedeutet einen Umbau der durch die allg. Betriebserlaubnis bedingt nicht abgede3ckt ist. Und so etwas muß durch den TüV oder eine andere ähnliche Organbisation (Dekra, GTÜ oder wie sie alle heißen) abgenommen und in die FZ Papiere eingetragen werden, das eben kein Beifahrerairbag mehr vorhanden ist.
 

gruffti

Foren Gott
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...ich bin mir mit gleichem Prozentsatz sicher, dass dies schon erforderlich ist. Die Rückhaltesysteme eines Fahrzeuges sind homologiert.

Eine Austragung ist nicht erforderlich, wenn es das Modell mit und ohne Airbag gab. Das kann dann so auf die Schnelle ja niemand nachvollziehen.

Was die Versicherung im Falle eines Falles dazu sagt, steht noch auf einem ganz anderen Blatt....
 

mondipower

Eroberer
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Original von gruffti
Eine Austragung ist nicht erforderlich, wenn es das Modell mit und ohne Airbag gab. Das kann dann so auf die Schnelle ja niemand nachvollziehen.

Was die Versicherung im Falle eines Falles dazu sagt, steht noch auf einem ganz anderen Blatt....

Ich glaube es gab keinen Focus, der nicht mit Fahrer und Beifahrerairbag ausgeliefert wurde. Insofern sollte das selbstredend erledigt sein. Und das wissen auch die Herren in Uniform.

Aber sonst hast du natürlich recht, ich möchte dann auch nicht auf dem Beifahrer sitzen, wo der Luftsack nur der Bequemlichkeit wegen ausgebaut wurde und dann ein Crash passiert.
 

Bad-Focus

König
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er muss den airbag austragen lassen !
ausserdem brauch er vom werk ne schadenfreistellungs erklärung (oder so) , die besagt dass das werk keinerlei haftung mehr leisten muss.

zudem muss der ausbau fachlich geschehen und der nachweis erbracht werden dass das gefahrmittel fachgerecht entsorgt wurde.

meine das waren die punkte :wow

wobei ich da eher den airbag drin und dieses ablagefach weg lassen würde...
 

gruffti

Foren Gott
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Original von Bad-Focus
... die besagt dass das werk keinerlei haftung mehr leisten muss....


...das wäre paradox, weil sich das Werk selbst nicht aus der Haftung stehlen könnte.
Aber Du hast nicht ganz unrecht, wenn das Werk bescheinigt, dass auch ohne Airbag ausreichend Insassenschutz gewährleistet ist, geht die Austragung auch.
Mit allem übrigen hast Du Recht....

Auch wenn die nicht immer Recht haben Sicherheit mit Babyschale

was im Grunde genommen das Problem beschreibt....
 

C-Maxe

Haudegen
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Ich korrigiere mich und behaupte ab sofort das Gegenteil.

Habe mal gegooglt...

Nach Info aus dem Netz, darf der Airbag privat nicht mal deaktivierbar gemacht werden, ohne das die Betriebserlaubnis erlischt! Einzig mit Genehmigung des Herstellers darf eine Fachwerkstatt daran etwas machen (z.B. separat deaktivierbar, mit etlichen Auflagen). Geht jeweils nach Baujahr.

Quelle: http://www.jostundruhl.de/de/kfz-technik/airbag-deaktivierung/
 
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