FoFoZetec

König
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kann mir jemand sagen ob ich mit einer nachträglich eingebauten Hella Nebelschlussleuchte zum TÜV muss? (hat E zeichen)

anstelle der originalen habe ich ja einen englischen Rückfahrscheinwerfer

danke für eure antworten :bier:
 
T

The One

Gast im Fordboard
Hallo,

ich denke nicht weil die NSL ein E prüfzeichen hat!
und somit eintragungsfrei sein sollte!

Mfg
 
F

Focus Freak

Gast im Fordboard
Also,die nachträgliche Nebelschlussleuchte ist legal,aber die zwei Rückfahrscheinwerfer nicht.Brauchste also nicht zum TÜV.

Mfg Rico
 
F

Focus Freak

Gast im Fordboard
Hast du die eine abgeklemmt?Nicht alles was nen E-Prüfzeichen hat ist auch legal.

Mfg Rico
 
T

The One

Gast im Fordboard
also 2* rückfahrlicht, und NSL in der mitte ist
Legal und nicht Eintragungspflichtig!
Sagt der Papi vom TÜV!!!!

mfg
 

ScorpiV6-24V

Kaiser
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ja aber...was ist mit Einbauhöhe der Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, sind sicher doch mind.Vorgaben zu beachten, oder?
Wenn ich Prüfer wäre, wäre die NSL eindeutig zu niedrig verbaut und somit nicht Tüv fähig.
 
T

The One

Gast im Fordboard
Rückfahrscheinwerfer
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. 15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern

Nebelschlussleuchten
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. bei 2 Leuchten symmetrisch zur Mitte, bei nur 1 Leuchte zur Fahrbahnmitte angeordnet; Sichtbarkeit: 5° nach oben und nach unten; 25° nach rechts und links


und Ford hält sich schon nicht dran!!
 
F

focus driver

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Rückfahrscheinwerfer
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. 15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern

Nebelschlussleuchten
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. bei 2 Leuchten symmetrisch zur Mitte, bei nur 1 Leuchte zur Fahrbahnmitte angeordnet; Sichtbarkeit: 5° nach oben und nach unten; 25° nach rechts und links


und Ford hält sich schon nicht dran!!


Hi!
Was meinst du damit ford hält sich nicht dran? ?(
 
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The One

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Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. 15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern

Nebelschlussleuchten
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. bei 2 Leuchten symmetrisch zur Mitte, bei nur 1 Leuchte zur Fahrbahnmitte angeordnet; Sichtbarkeit: 5° nach oben und nach unten; 25° nach rechts und links


und Ford hält sich schon nicht dran!!


Hi!
Was meinst du damit ford hält sich nicht dran? ?(

Nebelschlussleuchten
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. bei 2 Leuchten symmetrisch zur Mitte, bei nur 1 Leuchte zur Fahrbahnmitte angeordnet; Sichtbarkeit: 5° nach oben und nach unten; 25° nach rechts und links


Ist zb beim focus nur eine NSL, und die ist links unten!
 

bullenbeisser

Foren Ass
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Rückfahrscheinwerfer
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. 15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 Scheinwerfern

Nebelschlussleuchten
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. bei 2 Leuchten symmetrisch zur Mitte, bei nur 1 Leuchte zur Fahrbahnmitte angeordnet; Sichtbarkeit: 5° nach oben und nach unten; 25° nach rechts und links


und Ford hält sich schon nicht dran!!


Hi!
Was meinst du damit ford hält sich nicht dran? ?(

Nebelschlussleuchten
Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der Fahrbahn. bei 2 Leuchten symmetrisch zur Mitte, bei nur 1 Leuchte zur Fahrbahnmitte angeordnet; Sichtbarkeit: 5° nach oben und nach unten; 25° nach rechts und links


Ist zb beim focus nur eine NSL, und die ist links unten!

wenn du nicht in England fährst, stimmt das doch..... ?(
 
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The One

Gast im Fordboard
Äh ja, sorry war mein fehler!

War wohl nicht ganz da.


Mfg
 
D

diewaldis

Gast im Fordboard
Kurios mein TÜV-Onkel bemängelt alles das was Angebaut ist aber nicht funktioniert, das wird dann wohl auch bei dieser Leuchte sein. Wenn Ford ein neues AUto auf deutschen Strassen loslassen möchte, muss doch bestimmt das AUto von einer Behörde überprüft werden, sollte es nicht den Bestimmungen entsprechen, würde es doch keine ABE bekommen oder irre ich mich da.
Gruß
 

tobiasbecker

Lebende Legende
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Das sind dann Sonderregelungen wie die gelben Standlichter bei BMW und Volvo, ebenso wie die etwas zu tiefen NSL und Rückfahrscheinwerfer beim Focus 98.
 
B

blackisch

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die englische NSL ist in Deutschland nicht zugelassen auch wensn nen E Prüfzeichen hat, gilt es nicht für Dtl
 

teddy.774

Haudegen
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StVZO §53d Nebelschlussleucte

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Somit ist die "deutsche" Serien-NSL legal die englische jedoch nicht, da sie rechts angebracht wäre.
Rüste ich eine NSL nach so muss sie also Mittig oder links und mind. 250 mm vom Boden montiert sein dann passt das.

Zu dem Rückfahrscheinwerfer:
§52a Rückfahrscheinwerfer

(1) Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

(2) Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

(3) Lass ich mal weg, da uninteresant für unseren Fall

(4) Rückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten können, wenn die Einrichtung zum Anlassen oder Stillsetzen des Motors sich in der Stellung befindet, in der der Motor arbeiten kann. Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht gegeben, so dürfen sie nicht eingeschaltet werden können oder eingeschaltet bleiben.

(5) Rückfahrscheinwerfer müssen, soweit nicht über eine Bauartgenehmigung eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, so geneigt sein, daß sie die Fahrbahn auf nicht mehr als 10 m hinter der Leuchte beleuchten.

(6) Lass ich auch weg, da uninteresant für unseren Fall

Werden Rückfahrscheinwerfer an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 2, 4 und 5 entsprechen.

Der englische Rückfahrscheinwerfer entspricht den Absätzen 2, 4 und 5 und ist also tüvig.
 

Bad-Focus

König
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ehm die englische NSL kann trotzdem verbaut werden und ist auch zulässig , solange die deutsche ebenfalls bestehn bleibt !

da gildet das oben genannte "mitte oder links davon" nicht mehr , da es dann 2 lampen sind und nicht "nur eine" ;)

und legal bleibt eine englische im originalzustand immer , es wird ja nix dran geändert was die legalität (also die prüfung ) beeinflusst.
nur die zulässigkeit im deutschen straßenverkehr kann sich ändern ...
:bier:
 
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