kupplungsnehmer gewährleistung

D

dublin1984

Gast im Fordboard
hi,

mein puma hab ich im august 2006 gekauft, leider beim opel händler.
beim kauf 87000km heute 93000km
heute, keine 6 monate danach ist der nehmerzylinder der kupplung im eimer und ich verliere bremsflüssigkeit.

habe bei den ford werken köln angerufen und die bestätigten mir das der zylinder kein verschleissteil sei.

der händler hat mich gestern abgeschüttelt und gesagt verschleissteil da können wir nix machen.

also müssen die reparieren???

Was tun wenn die immer noch nix machen wollen.

könnte der durch seine mechanier beweisen das dieses teil in ordnung war????

BITTE HILFE SOS ?( ?( ?(
 

gruffti

Foren Gott
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...ich bin kein Spezialist für Kundendienst, aber wenn Du mich als Fahrzeugingenieur fragst, nach 93.000km würde ich das auch als normalen Verschleiss betrachten, was man sicherlich nicht feststellt, wenn das Teil noch in Ordnung ist.
Wenn Du mich fragst war der Ford-Mensch noch nicht wach, wenn der das nach 93.000km nicht als Verschleissteil bezeichnet.
Ich würde es mal im Guten versuchen, so nach dem Motto Du die Ersatzteilkosten und der Händler baut es ein....
 

sportquax

Haudegen
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Hi,

wenn Du den Puma im August gekauft hast, bist Du noch in der Gewährleistung drin (2 Jahre, bei gebrauchter Waren kann sie auf 1 Jahr beschränkt werden). Innerhalb der ersten 6 Monate muss Dir der Verkäufewr nachweisen, dass bei Übergabe die Ware mängelfrei war. Schafft er das nicht, ist davon auszugehen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand und er ist in der Pflicht (Reparatur, Wandlung, Schadenersatz).

Wichtig ist, dass der Mangel innerhalb des Gewährleistungszeitraumes gemeldet und dokumentiert wird. Also nichts wie hin zum Händler und ihn auf die Gesetzeslage hinweisen. Sollte er sich weigern, kannst Du den Mangel in einer anderen Werkstatt beheben lassen, für die Kosten muss er aufkommen. Da er das dann bestimmt nicht freiwillig bezahlen wird, wirst Du wahrscheinlich rechtl. Schritte unternehmen müssen. Bist Du rechtschutzversichert? Wenn ja, kann das über einen Anwalt ohne zusätzliche Kosten (eventl. Selbstbehalt) abgewickelt werden.

Bei der Gewährleistung ist es unerheblich, ob es sich um ein Verschleißteil (zB Kupplung) oder etwas anderes handelt (zB Getriebe). Reifen dürften allerdings ausgenommen sein.

Erst ab dem 7. Monat mußt Du nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand, was ebenfalls sehr sehr schwierig ist, weshalb man eventl. Probleme mit Verschleißteilen selber beheben darf.

Wenn Du beim Händler bist, erkläre ihm vernünftig, dass die Beweislast der Gewährleistung bis in den Februar beim Händler liegt, es unerheblich ist, ob Verschleißteil oder nicht (inkl. der bislang gefahrenen Kilometer) und wenn er das nicht akzeptiert, Du dies schriftlich verlangst, in eine Fachwerkstatt gehst (natürlich FORD) und er die Rechnung erhält (inkl. der von Deinem Anwalt). Ich denke mal, dass sollte wirken und er repariert Dein Fahrzeug (ohne Kosten für Dich, aber auch ohne Leihwagen). Macht er das nicht, geh zu einem Anwalt, eine Erstberatung ist nicht so teuer (vorher besprechen).

Gruß Lars
 
D

dublin1984

Gast im Fordboard
ich hab mit den ford werk in köln tel. und die bestätigen mir das es sich nicht um ein verschleissteil handelt.
 

snakejake

Kaiser
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also wenn Ford sagt es ist kein Verschleissteil und das ja mehrmals bestätigt daan würde ich mich darauf beruhen!!

ausserdem hat Sportqurx recht die ersten 6 Monate ist der Händler verpflichtet DIr zu beweisen das das Fahrzeug mangelfrei war!!!

Aber ich wiederspreche ihm in der sache das du es umsonst machen lassen kannst selbst bei einem Fall wie dem wirst du wohl um ein paar % beteiligung am Material nicht rumkommen!!!

!!!!
 

gruffti

Foren Gott
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...verwunderlich bleibt, wo der plötzliche Sinneswandel her kommt...


siehe hier

Mit fast 100.000 km kaufe ich keinen Neuwagen und sollte das auch wissen. Als Händler würde ich keinen Gebrauchten mehr verkaufen wollen und dann auch nicht in Zahlung nehmen wollen. Das rechnet sich iregendwann nicht mehr.

Also kommt auf den Boden der Tatsachen zurück, sonst sind in kurzer Zeit alle Gebrauchten nur noch Bastlerfahrzeuge....
 

sportquax

Haudegen
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Original von snakejake
Aber ich wiederspreche ihm in der sache das du es umsonst machen lassen kannst selbst bei einem Fall wie dem wirst du wohl um ein paar % beteiligung am Material nicht rumkommen!!!

!!!!

Hallo snakejake,

ich will mich mit Dir nicht streiten :bier:, aber die gestzl. Lage ist halt so, dass der Käufer damit erheblich gestärkt wurde. Über Sinn und Unsinn kann man dabei streiten (gerade bei hohen Laufleistungen), aber genau aus diesem Grund werden gerade die alten Fahrzeuge mit dem Zusatz vermerkt: nur für den Export, nur an Gewerbetreibende, Verkauf als Bastlerfahrzeug (der einzige Fall, in dem die Gewährleistung wirksam von Seiten des Gewerbetreibenden - egal ob Händler oder Handwerker o.ä. - ausgeschlossen werden kann), Verkauf im Kundenauftrag (Private können das auch ausschließen, sollte man auch tunlichst machen).

Ist der Händler sicher, dass der Defekt nicht vorhanden war, kann er das ja beweisen (tatsächlich eher nicht machbar). Fakt ist, dass die Reparatur in diesem Fall (wenn innerhalb der 6 Monate) kostenfrei erfolgen muss, außer durch den nicht rechtzeitigen Defekt sind weitere Teile kaputt gegangen, dafür muss der Kunde aufkommen (Bsp. WaPu kaputt --> kostenlose Rep. innerh. der ersten 6 M. aber Defekt ignoriert, weitergefahren, Kühlwasser ausgelaufen, desh. Motor hin --> Instandsetzung/neuer Motor bezahlt Kunde, WaPu muss ebenfalls durch Verkäufer bezahlt werden).

Hört sich nicht unbedingt logisch an (gerade wenn Fahrzeug schon älter bzw. entsprechende Kilometerleistung), ist aber so. Die Händler pokern aber sehr oft (wie in diesem Fall) und viele Kunden lassen sich davon überzeugen und bezahlen die Reparatur aus eigener Tasche (Glück für den Verkäufer) - ja wenn es ein Verschleißteil ist und der Wagen ist ja etwas älter, wird der gute Mann/Frau schon recht haben.....

Aber wie so oft im Leben, wenn man vernünftig mit den Leuten spricht und ihnen klar macht, dass man ein "aufgeklärter" Verbraucher ist, lenken die schon ein (gerade ein Vertragshändler kennt die Lage genau, spätestens ein Abteilungsleiter bzw. der Inhaber wird den Verkäufer schon zurückpfeifen). Vielleicht geht ja die Reparatur zum Teil zu Lasten der Provision des Verkäufers, da er entweder den Wagen zu teuer eingekauft hat (wenn der Mangel offensichtlich war) oder zu günstig abgegeben hat und unter dem Strich der Händler inkl. Reparatur draufzahlt. Das kann und muss dem Käufer aber egal sein, außer er hat Mitleid und bezahlt deswegen (wird es vielleicht auch geben).

Gruß Lars

EDIT2: @gruffti: aber 93000 km und der Zylinder ist hin, naja. Ich fahre in meinem Mondeo Mk 1 mit 282 Tkm immernoch den ersten Zylinder und die erste Kupplung (wirklich). Dein Link ist aber schon interessant...
Daher sollte sich jeder Fragen, ist dieses oder jenes Teil kaputt, obwohl ich pfleglich mit dem Material umgegangen bin (dann s.o.) oder weil ich sportlich unterwegs war.... Ist wie sovieles im Leben ne Frage der Einstellung....
 
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