Kratzer durch Waschanlage

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alvern-city

Gast im Fordboard
Hallo,
vor zwei monaten bin ich durch eine maschinelle Waschstraße gefahren und im nachhinein kratzer auf der Heckklappe entdeckt, bin daraufhin sofort zum Personal und die haben den Schaden schriftlich aufgenommen, soweit so gut. Nu nach einiger Zeti hat sich die Versicherung gemeldet und ihc habe den Vorfall (mit Fotos) geschildert. Leider habe ich keine direkten zeugen. Jetzt hat sich die Versicherung gemeldet und will den schaden nicht übernehmen, hat von euch jemand eine idee wie ich weiterverfahren kann(kosten für einen Gutachter), oder einen ähnlichen fall erlebt, bin für jeden Tip dankbar


Mfg Michael
 

Wavemaster

Megaposter
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Also bei uns in der Waschanlage steht : Benutzung auf eigene Gefahr.
So wie ich das sehe musst du beweisen das der Kratzer von der Waschanlage stammt und das wird bestimmt nicht einfach wenn sogar unmöglich. Glaub kaum das da ein Gutachter was ändern kann. Aber versuchen kannst du es ja mal
 

sportquax

Haudegen
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Hallo Michael,

den Gutachter würde ich Dir erstmal nicht empfehlen, da Du möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibst. Geh am besten erstmal zu nem Anwalt und erzähle ihm die Geschichte. Ist ja auch nen Haftpflichtfall aus Sicht der Waschanlage. Meine persönliche Meinung ist, dass die Sache recht schwierig ist, da Du dem Betreiber der Waschanlage nachweisen musst, dass der Kratzer während des Waschvorgangs entstanden ist. Ist zwar sehr ärgerlich, aber fahre doch mal bei nem Lack- bzw. Beulendoktor vorbei, ist zwar auch nicht billig, aber ich durfte jetzt zum 2. mal die wirklich sehr gute Arbeit der Leute bewundern :wand. Ist unterm Strich wahrscheinlich günstiger, als nen Gutachter zu beauftragen, denn die Sache ist schon 2 Monate und das kostet sicher ne Menge Arbeitszeitder (muss ja Dein Auto und die Waschanlage untersuchen).

Ist sogar wahrscheinlich, dass die Versicherung darauf spekuliert, dass Du nen Rückzieher machst, aber es kostet Dich auf jeden Fall ne Menge Nerven und Geld.

Gruß Lars
 

F1Daui

Triple Ass
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Guten Morgen zusammen!!!

Ganz klarer Fall, wenn Du rechtschutzversichert bist, dann SOFORT zum Anwalt! Die Versicherungen warten doch eh nur darauf das Du dann nicht weiter auf Dein Geld bestehst! Denen würde ich mal genau das Gegenteil zeigen, was meinst Du wie blöd die gucken wenn auf einmal Post vom Anwalt kriegen und wie schnell die sich nochmal überlegen vor Gericht zu gehen!!!

Aber falls Du keine Rechtschutzversicherung hast, isses natürlich jetzt vorbei....

Gruß
Daui
 

mondeo901

König
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Wenn Rechtschutzversichert, nicht weiterlesen, sondern zum Anwalt.
Wenn nicht, weiterdiskutieren. Was hat der Waschanlagenfuzzi im Schadensbericht geschrieben? Hast du eine Kopie von der Schadensaufnahme? Warum lehnt die Versicherung die Kostenübernahme ab? Schreib uns das mal.

Gruß
Mondeo901
 
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alvern-city

Gast im Fordboard
Danke für den Tip mit dem Rechtsanwalt aber das große Prob is ich bin nicht RS versichert :wand :wand :wand :wand :wand..... und die kosten würden wohl alle dimensionen sprengen. Aber demnächst bin ich das...!!

Habe mich beim Tüv über einen Schadensgutachten informiert zitat: "bagatellschaden" das machen die nicht.

Habe mich mal über ne neulackierung informiert.... 120 € denke wird die beste lösung sein.

@mondeo901
Schadensbericht wurde aufgenommen, habe aber keine kopie bekommen habe den Mitarbeiter auch gefragt warum nicht? Ist nicht vorgesehen, naja...!

Habe der Versicherung das echt genau geschlidert!!
-meiner meinung nach war der Anpressdruck der bürsten viel zu hoch so wurde ich noch nie in einer waswchanlage durchgeschaukelt :rolleyes:
-und der zustand der bürsten (Diese Moosgummi dinger) war nicht wirklich der beste, habe ich leider erst danach gesehen.

Naja und die versicherung lehnt aus gründen der mangelden beweißführung ab, habe zwar jemanden der das bezeugen kann das am selben tag der schaden noch nicht vorhanden war. er war aber nicht bei der durchfahrt dabei. desweiteren streiten sie auch den schlechten zustand der waschanlage ab....

@Wavemaster
diese haftungsausschlüsse sind durch gesetzlich regelungen unwirksam.

Naja habe ich wohl pech gehabt, aber für alle anderen ,....am besten ihr Fotografiert euer auto davor und danach ?(
 

mondeo901

König
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Biste auch nicht im ADAC oder in einem anderen Club?
Wenn du jetzt eine Rechtsschutzvers. abschliest, kannste ja vielleicht eine kostenlose Rechtsberatung raushandeln, wenn das nicht ohnehin schon mit drinne ist.
Bei der Versicherung des Waschanlagenbetreibers würde ich aber drann bleiben, wenn Lackierarbeiten beendet, Rechnung hinschicken und einfordern, kostet dich erstmal nur eine Briefmarke. SChreib denen, das der Waschanlagenfuzzi den Schaden aufgenommen hat und somit Zeuge ist.


Gruß
Mondeo901
 
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