Kennzeichen/Nummernschilder fotografieren...

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C-Maxe

Haudegen
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Dann erzähle ich mal aus dem Nähkästchen.

Vor ca. 3 Jahren fuhr ich auf einer von einer Bundesstraße runter auf einen Kreisverkehr zu. Die Straße dorthin war etwas ansteigend. Vor mir fuhr ein bordeauxfarbener Opel Omega, Kennzeichen … (spielt nicht zur Sache, weiß ich aber auch noch). Drin ein älterer Herr mit Hut und Feder und noch einige andere Details welche ich noch weiß. Bei mir im Auto fuhren noch 3 weitere Kollegen mit. Dieser Herr fuhr an den Kreisverkehr hin und musste stoppen. Soweit so gut.
Dann plötzlich bemerke ich, upps dieser Omega rollt doch! Schnell noch hupen, zurücksetzen war nicht, es stand schon einer hinter mir. Und eine Sekunde später schlägt der in meine Stoßstange ein. Und dann…, er gibt Gas und fährt weg. Ich wollte hinterher, musste aber vor dem Kreisverkehr wieder bremsen. Derjenige war damit weg.
OK, ich hatte 3 Zeugen und musste eh zu Polizei, da es eine Dienstreise mit einem Mietwagen war. Dann sind wir dazu verpflichtet. Also ich zur Polizei und Anzeige gestellt. Der „freundlich griesgrämige“ Beamte wollte mich erst nicht richtig verstehen, ist in Bayern z.T. etwas schwierig. Dann hat er mich als erstes über die Folgen einer Falschaussage aufgeklärt und ich musste irgendetwas dazu unterschreiben! Dann kamen wir endlich zum aufnehmen der Anzeige und Fotos. Also ich hatte Zeugen, das Nummernschild, das Auto, eine relative Fahrerbeschreibung und weitere Details.
Und was war das Ende vom Lied, einige Monate später: Verfahren eingestellt!

Oder, auch vor einer Weile (1…2 Jahre her), kommt meine Schwester mit Freund zu Besuch. Stellen ihren Mondeo auf die Straße (ich wohne abgelegen, in einer relativ kurzen Sackgasse kurz vor der Stadtgrenze). Am nächsten Morgen ist aus der vorderen Stoßstange ein gutes Stück herausgebrochen, Unfall wahrscheinlich beim ein- oder ausparken. Eigentlich kommen nur Anwohner oder Besuch von denen an diesem Tag in Frage. Wir rufen die Grünen, bitte kommen. Nein, die kommen nicht, Schaden für einen Polizeieinsatz offensichtlich zu gering. Was sollen wir denn nun tun? Wir können ja kommen! Hä, und was ist mit Beweisfotos am Tatort, Stellung/Standort des Autos, Umfeld etc. Das können wir ja selbst fotografieren wenn wir wollen, ansonsten brauchen die das nicht. Das wird sowieso zu nichts führen!!! Hört, hört!
OK, wir machen Fotos, brennen die auf CD und fahren zu den Grünen. Dort ähnliches Prozedure wie obenstehend. Nach der echt nervigen Tipperei auf einer Uralt-Schreibmaschine, Unterschrift, schwupps unsere CD mit in die Hülle und auf Wiedersehen.
Und was war das Ende vom Lied, einige Monate später: Verfahren eingestellt!

Oder, wie wäre es damit. 08.02.2007. An dem Morgen will ich zur Arbeit fahren und bemerke einen riesen Kratzer über ca. 1/3 meines Autos. Für einen Schlüssel war der zu breit. Standort meines Autos, auf meinem eigenen Parkplatz, hinterm Haus. Schnell noch Fotos gemacht und dann zumindest erstmal auf Arbeit. In Frage kamen eigentlich nur Hausleute! Ich konnte aber am Nachmittag an keinem Auto was direkt finden. Ich also zur Polizei, wusste ja schon, dass die nicht kommen werden. Diesmal kam sogar wer mit raus und hat sich mein Auto angesehen, eigene Fotos gemacht. Und dann, „…ihr Auto hat aber schon einige Roststellen, wollen sie hier eventuell eine Ausbesserung erzwingen…“ Upps, plötzlich bekommt die Geschichte einen ganz anderen Drive! Ich habe aber auf meiner Anzeige bestanden.
Und was war das Ende vom Lied, einige Monate später: Verfahren eingestellt! In meinem Haus hat auch niemand jemals wen befragt.

Usw. usw.

Weitere Geschehnisse kenne ich von Sportkameraden und Kollegen. Wenn ich mal so überschlage, weiß ich aus dem Stand min. 10 Vorkommnisse. Und nie ist da was rausgekommen!

Ich glaube unsere Meinungsverschiedenheiten basieren wohl darauf, dass ich von der Praxis rede und Andere von der Theorie. Ich denke genug Erfahrungen mit Anzeigen wegen Fahrerflucht gegen bekannt und unbekannt zu haben. Wenn ihr mehr Erfolg habt, würde ich gern danach die Aktenzeichen wissen, damit ich mich dann auf diese beziehen kann, um beim nächsten Mal eventuell mehr zu erreichen. Also viel Glück!

Ansonsten gibt es selbstverständlich einen Unterschied zwischen diesen leider doch vergleichsweise „Bagatelldelikten“ und einem Schwerverbrechen.
Selbstverständlich wird der Justiz- und Polizeiapparat zur vollen Ausbaustufe eingesetzt, wenn es um Vergewaltigung, Kinderschändung, Raubüberfall, Mord, schwere Körperverletzung, Behinderung der Justiz, schwere Sachbeschädigung, Angriff auf Polizeibeamte usw. geht! Da wird selbstverständlich jeder Lacksplitter, jede Glasscherbe usw. untersucht.
Für einen z.B. 300€ Schaden wird diese Vorgehensweise jedenfalls nicht angewendet, da viel zu teuer!

Und wenn jetzt immer noch wer anmerken muß, dass ich doch bloß eigenartige Ansichten habe, ist mir das so was von egal.....
 

Baumschubser

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Du brauchst ja deswegen nicht ausflippen hier, das find ich sowas von dünne. :bier:

Bist also ein gebranntes Kind, aber zumindest den ersten Fall hätte ich anders gelöst. Wozu hat man den Zentralruf der Versicherer? Dort hätte ich den Schaden einfach gemeldet, alles weitere regeln die. Die Anzeige bei der Polizei ist ja bekanntlich nur die strafrechtliche Seite, dein Geld kommt davon nicht zurück. Da musst du zivilrechtlich alleine ran und klagen, ggf. mit Hilfe deiner Versicherung.

Wer hat diesen Schaden reguliert? Das würde mich mal interessieren.

Und mit eigenartig meinte ich deine Meinungen dazu, wer was bezahlen muss bei den Ermittlungen. Da musst du zugeben, dass du oben Mist geschrieben hast. Die Polizei muss niemand extra bezahlen für ihr Tätigwerden. Allerdings ist es richtig, dass die bei Bagatellen ohne Personenschaden oft nicht vor Ort erscheinen, sondern dass du aufs Revier musst. Es ist auch nicht überall so, dass du auf derart dumme Dorfsheriffs triffst. Die meisten Polizisten sind auf Draht und verstehen ihr Handwerk.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Baumschubser
Du brauchst ja deswegen nicht ausflippen hier, das find ich sowas von dünne. :bier:

Was ist denn nun schon wieder dünn? Ich finde Äußerungen wie, „…eigenartige Rechtsauffassung“ oder „…willst Du mich aufziehen?“ waren unendlich hilfreich meine Meinung zu verdeutlichen, animierten nur weitere zu einer Art „Trittbrettfahrerei“, wodurch ich immer mehr wie ein Idiot dastand, obwohl ich zwischenzeitlich den Eindruck habe, ich bin mit der Einzige, der ziemlich genau weiß, von was wir hier wirklich reden. Klar half das unendlich meine Stimmung zu verbessern.

Original von Baumschubser
Bist also ein gebranntes Kind, aber zumindest den ersten Fall hätte ich anders gelöst. Wozu hat man den Zentralruf der Versicherer? Dort hätte ich den Schaden einfach gemeldet, alles weitere regeln die. Die Anzeige bei der Polizei ist ja bekanntlich nur die strafrechtliche Seite, dein Geld kommt davon nicht zurück. Da musst du zivilrechtlich alleine ran und klagen, ggf. mit Hilfe deiner Versicherung.

Wer hat diesen Schaden reguliert? Das würde mich mal interessieren.

Es war eine Dienstreise mit einem Mietwagen und ich bin als Mieter arbeitgeberseitig verpflichtet, bei allen Dingen mit einem Dienstreisemietwagen immer die Polizei zu verständigen. Das ist alles was ich mit Unfällen etc. bei Dienstreisen zu tun habe und mit diesem Unfall im speziellen zu tun hatte. Die Schadensabwicklung läuft über den Vermieter oder über meinen Arbeitgeber. Ich bin nur informiert worden, da ich ja der Anzeigende war!

Original von Baumschubser
Und mit eigenartig meinte ich deine Meinungen dazu, wer was bezahlen muss bei den Ermittlungen. Da musst du zugeben, dass du oben Mist geschrieben hast. Die Polizei muss niemand extra bezahlen für ihr Tätigwerden.

Wo habe ich so etwas geschrieben? Die Aussage war:

Original von Sylvester23
…Das der es wirklich war, müssen später Lackuntersuchungen zeigen. Ob diese gestartet werden, ist eine andere Sache. Kosten dafür die nächste, denn bei Verdacht unbegründet, zahlt nicht der nun ja zu Unrecht verdächtigte.

Meine Aussage war/ist: diese Lackuntersuchungen usw. bei einem, Parkplatzrempler o.ä. „Bagatellschaden“, gibt NIEMAND in Auftrag und bezahlt daher auch KEINER, außer man selbst!

So jetzt, blauer Himmel, super Wetter und ich hoffe der Zirkus ist damit beigelegt!
:bier: :bier: :bier:
 

Baumschubser

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Also weißt du im Beispiel 1 bis heute nicht, wie das letztendlich geregelt wurde. Die Vermietfirma hat dort mit hoher Wahrscheinlichkeit die gegnerische Versicherung zur Kasse gebeten. Alle erforderlichen Angaben hatte man ja von dir. In diesem Fall erstaunt es mich dann aber doch, dass der Fall eingestellt wurde. Das sollte nicht die Regel sein.

Zu den Kosten einer kriminalistischen Untersuchung (Lackreste, Splitter etc.) habe ich eine andere Meinung. Sowas muss die Staatsanwaltschaft in Auftrag geben und dann kostet es dich gar nix. Du selber kannst hier auch gar nicht tätig werden.

Klar natürlich auch hier, dass die nur dann tätig werden, wenn die Untersuchung Erfolg verspricht. Sowas kostet ne Stange Geld und wegen einer Beule für 500€ machen die keinen Finger krumm. Es sei denn, man hat einen Beweis oder zumindest einen ausreichenden Anfangsverdacht (=Kennzeichen, und genau darum gings in diesem Thread). Das heißt aber nicht, dass jeder Polizist oder jeder Staatsanwalt in gleicher Weise den Erfolg wollen. Gerät die Akte an Schlafmützen, wird logischerweise der Deckel zugemacht, so wie du es nun mehrfach erlebt hast. Sowas ist dann megaärgerlich.

Meiner Frau wurde mal während sie zur Nachtschicht war, auf der Straße der Spiegel vom Auto abgelatscht. Da wurde von Anwohnern die Polizei gerufen und die haben sogar von sich aus eine Anzeige erstellt. Die waren vor Ort und als meine Frau am morgen zum Auto kam, war eine Mitteilung der Polizei am Auto, dass man den Fall aufgenommen hat. Hier wurde am Ende niemand ermittelt, aber es scheint so, als wenn die Polizei hier etwas besser drauf ist, als bei euch.

Die beiden anderen von dir genannten Fälle passen hier in das Schema auch nicht so ganz, würde ich sagen. In diesen beiden Fällen hast du nix außer der Beschädigung an deinem Fahrzeug. Das ist wie in dem von mir weiter oben geschilderten Fall, das ist zu wenig für Ermittlungen. Bei mir war seinerzeit zumindest die Polizei noch angerückt und hat auch ein bissel rumgesucht und die Splitter mitgenommen. Allerdings ist da am Ende dann nichts weiter unternommen worden, eben weil vom Verursacher nichts bekannt war, außer dass es ein weißes Auto war. Der Schaden bei mir war auch relativ gering, also zu den Akten. Hätten die Anwohner aber ein Kennzeichen gehabt, hätten die noch in der Nacht eine Halterüberprüfung vorgenommen. Das setzt natürlich voraus, dass der das Auto vor der Tür stehen hat (unwahrscheinlich bei nem Chrash), aber der kann auch vorgeladen werden mitsamt seinem Auto.

Und wie du siehst, es hängt alles vom Einzelfall ab und eventuell auch noch von einem knurrigen bayerischen Polizisten, den du bei seiner Brotzeit gestört hast. Das tut man ja auch nicht. :mua

Ich würde mir jedenfalls keine Platte machen und im Fall der Fälle als gebranntes Kind die nebenstehenden Autos einfach knippsen. In diesem Falle: Legal? Illegal? Sch...egal!!! :wow Wem das nicht passt als Fahrzeugbesitzer, der kann ja seinerseits die Polizei rufen. Mal gucken, ob die deswegen anrücken, ich glaub jedenfalls nicht dran. :mua :mua :mua
 
N

NewFusion

Gast im Fordboard
Hallo @all,

Ihr dürft knipsen und filmen und fotografieren und was weiß ich noch alles.

Alles was offen rumsteht und rumkeucht und rumfleucht und was weiß ich noch alles.

ist nicht verboten.

Geschützt sind nur personenbezogene Daten.

Auch die Telefonnummer... es sei denn sie steht im Telbuch... dann nicht.

Und wenn ihr mal nen Erlkönig erwischen solltet... knipsen und fotografieren und mallen... könnt ihr alles machen so lange es in der Öffentlichkeit passiert.

Brauch sich keiner einschüchtern lassen... ist nicht verboten.
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Kfz-Kennzeichen gehören zu den personengebundenen Daten und jeder hat das Recht zu wissen, wer seine Daten sammelt und wozu sie verwendet werden und ebenso zu verlangen, dass seine Daten gelöscht werden. Bei Verstoß gegen das Datenschutzgesetz fällt Bußgeld an. Anfallende Verwaltungskosten wurden auch bereits auf denjenigen umgelegt, der dagegen verstoßen hat.
 

C-Maxe

Haudegen
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Original von Baumschubser
Also weißt du im Beispiel 1 bis heute nicht, wie das letztendlich geregelt wurde. Die Vermietfirma hat dort mit hoher Wahrscheinlichkeit die gegnerische Versicherung zur Kasse gebeten. Alle erforderlichen Angaben hatte man ja von dir. In diesem Fall erstaunt es mich dann aber doch, dass der Fall eingestellt wurde. Das sollte nicht die Regel sein.

Was soll ich sagen, ich weiß es nicht und so richtig interessiert mich das auch nicht. Habe genug eigene Probs. Fakt ist, es gab offensichtlich kein Verfahren wegen Fahrerflucht, obwohl die ja noch deutlicher eigentlich gar nicht vorliegen kann!

Original von Baumschubser
Zu den Kosten einer kriminalistischen Untersuchung (Lackreste, Splitter etc.) habe ich eine andere Meinung. Sowas muss die Staatsanwaltschaft in Auftrag geben und dann kostet es dich gar nix. Du selber kannst hier auch gar nicht tätig werden.

Richtig, kostet nix, wenn beauftragt! Aber müssen..., man muß mal sterben. Für die beschriebenen Fälle (Parkplatzrempler, Kratzer, kaputte Lampe etc.) muß Niemand!
Falsch, selbstverständlich kannst Du ein Labor mit einer Untersuchung von Lack-, Glas- usw. splittern beauftragen. Für Geld machen die alles! Ich würde aber mal von 1...2 Tausendern ausgehen.

Original von Baumschubser
Meiner Frau wurde mal während sie zur Nachtschicht war, auf der Straße der Spiegel vom Auto abgelatscht. Da wurde von Anwohnern die Polizei gerufen und die haben sogar von sich aus eine Anzeige erstellt. Die waren vor Ort und als meine Frau am morgen zum Auto kam, war eine Mitteilung der Polizei am Auto, dass man den Fall aufgenommen hat. Hier wurde am Ende niemand ermittelt, aber es scheint so, als wenn die Polizei hier etwas besser drauf ist, als bei euch.

Und egal wie bemüht die Herren Grünen bei Dir waren, es ist nichts heraus gekommen! Frage Dich doch einfach mal rum (habe heute, durch Zufall mit einem Autolackierer gesprochen), in geschätzt 99 von 100 Fällen bleibt ausnahmslos Jeder auf seinen Kosten sitzen. Zumindest in einem Range bis min. ca. 1.000€!

Original von Baumschubser
In diesen beiden Fällen hast du nix außer der Beschädigung an deinem Fahrzeug. Das ist wie in dem von mir weiter oben geschilderten Fall, das ist zu wenig für Ermittlungen. Bei mir war seinerzeit zumindest die Polizei noch angerückt und hat auch ein bissel rumgesucht und die Splitter mitgenommen. Allerdings ist da am Ende dann nichts weiter unternommen worden, eben weil vom Verursacher nichts bekannt war, außer dass es ein weißes Auto war. Der Schaden bei mir war auch relativ gering, also zu den Akten.

Ich habe einen "Täterkreis" von, unter 2. ca. 100 Anwohnern und vielleicht 10 Besuchern und unter 3. von 7 Fahrern im eigenen Haus "benannt". Es wurde aber weder bei 2. noch bei 3. überhaupt irgendeine Person befragt!

Original von Baumschubser
Ich würde mir jedenfalls keine Platte machen und im Fall der Fälle als gebranntes Kind die nebenstehenden Autos einfach knippsen. In diesem Falle: Legal? Illegal? Sch...egal!!! :wow Wem das nicht passt als Fahrzeugbesitzer, der kann ja seinerseits die Polizei rufen. Mal gucken, ob die deswegen anrücken, ich glaub jedenfalls nicht dran. :mua :mua :mua

Nein, daß mache ich nicht. Ich bin weiterhin der Ansicht, daß diese Nummer nach hinten losgeht!

Edit: Dank Maik MkV wissen nun endlich auch den rechtlichen Hintergrund!
 

Baumschubser

Megaposter
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Nun dann eben wie weiter oben beschrieben. Gedächtnis trainieren und Kennzeichen und Fahrzeugtyp einprägen. Das ist dann zwar auch eine Speicherung personenbezogener Daten, aber die Gedanken sind frei. :mua

Wenn also Fotos tatsächlich nicht ganz koscher sein sollten, gegen das Einprägen kann niemand etwas tun, da kann der Fahrzeugbesitzer sich auf den Kopf stellen und mitm A... Fliegen fangen vor Wut. :rolleyes:

Und auch das wurde ja hinreichend festgestellt, dass es damit keinesfalls eine Garantie gibt, den Täter am Ende auch tatsächlich zu ermitteln. Du hast da wohl auch eines der krassesten Beispiele erlebt. Ein bissel höher sind die Chancen aber auf alle Fälle.

Bei deinen anderen Beispielen sind 100 Anwohner natürlich schon ziemlich viele, als dass die Polizei die alle abklappern würde, bei den anderen 7 hätte man eventuell selber schauen können. Das "um die Autos schleichen" dürfte jedenfalls nicht illegal sein, solange du nicht andere Privatgrundstücke dazu betrittst. Und nachschauen ist kein fotografieren.

Ich hab auch selber ein Auto in Augenschein genommen nach einem kleinen Parkrempler (habe ich in anderem Thread berichtet drüber). Die ganze Geschichte ist zumindest fragwürdig, ob sie strafrechtlich relevant wird, wird sich wohl in den nächsten Tagen und Wochen rausstellen. Hier gehts aber nicht um Unfallflucht, sondern um eventuelle Mauscheleien mit einem Altschaden. Ist also eine andere Baustelle.
 

toni_test

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Aber das Urteil des BVerfG erklärt "Die automatisierte Kennzeichenerfassung" für nicht mit dem GG vereinbar.
Der Threadstarter will aber nicht automatisiert Kennzeichen erfassen, sondern je nach Einzelfall.
Insofern ist das o.g. Urteil hier nicht zielführend.

Nicht destotrotz sind auch meiner Meinung nach Kfz-Kennzeichen personenbezogene Daten im Sinne des BDSG.

Fraglich bleibt, ob das BDSG überhaupt greift, da die Fotoaufnahmen (AKZ) ja erstmal nur "..die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten." (§ 1 II Nr. 3 BDSG).

Und für die anschl. Strafverfolgung werden sie wohl verwendet werden dürfen. Sie dienen ja als Ermittlungsansatz.

Für näheres lohnt sicher ein Blick ins BDSG unter:
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html
(Ist sogar einigermaßen verständlich geschrieben...)
 
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Maik MkV

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Ja, in dem Fall ging es um die automatisiert Erfassung.
Dass es automatisiert war, war aber nicht der entscheidene Grund, weshalb es nicht konform war, sondern weil die Daten ohne trifftigen Grund erhoben wurden, die Daten nicht sofort verwertet wurden, sondern gespeichert und und und.
Letztendlich ist der Unterschied, ob die sich an den Straßenrand stellen und Bilder machen oder hier eine Privatperson mal eben jeden Tag mindestens zwei Kfz fotografiert und speichert, geringfügig und vom Sinn her dasselbe.
Er will eben nicht im Einzelfall, sondern pauschal immer ohne Verdacht und ohne, dass überhaupt etwas passiert ist, Bilder machen. Und das haben die Richter gerügt.
 
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Maik MkV

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Und wie kommst Du zu der Aussage ?

Mal aus wikipedia:

"Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (Beispiel: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer), selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen."
 

toni_test

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Baumschubser

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Original von Maik MkV
Und wie kommst Du zu der Aussage ?

Mal aus wikipedia:

"Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (Beispiel: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer), selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen."

Die Sache an sich ist unstrittig. Aber kann der Privatmann alleine irgendeinen Bezug herstellen? Ich denke nicht. Hierzu braucht es doch in jedem (legalen) Fall die Polizei. Deshalb Datenerfassung im Sinne des BDSG ja, aber illegal bzw. verwertbar analog dem, was das BVerfG beanstandet hat, doch wohl eher nicht.
 

toni_test

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Original von Baumschubser

Die Sache an sich ist unstrittig. Aber kann der Privatmann alleine irgendeinen Bezug herstellen? Ich denke nicht. Hierzu braucht es doch in jedem (legalen) Fall die Polizei. Deshalb Datenerfassung im Sinne des BDSG ja, aber illegal bzw. verwertbar analog dem, was das BVerfG beanstandet hat, doch wohl eher nicht.


Es geht auch - bei berechtigtem Interesse!!! - ohne Polizei:
http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html

Das eine Datenerfassung nach der Definition des BDSG vorliegt, zweifel ich nicht an.
Fraglich ist meiner Meinung nur, ob das BDSG überhaupt anwendbar ist.
Die Aufnahmen dienen - vor Übergabe an die Polizei bzw. StA - erstmal nur rein privaten Zwecken, und da bleibt das BDSG außen vor.
 
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Maik MkV

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Klar kann der Privatmann einen Bezug herstellen und bei einem Kfz-Kennzeichen ganz einfach sogar. Man brauch nur warten, wer mit dem Auto fährt oder kommt und kann sehen wo er wohnt etc.
Was beanstandet wurde, war die Speicherung von Daten ohne Verwertung und die grundlose Erfassung der Daten.
Und das passiert ind dem Fall, wie es hier der Themenstarter vor hat auch. Ganz genauso.
 

Baumschubser

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OK, die Polizei macht nix anderes. Wer das aber illegal nutzt, stellt sich selber. Nach meinem Gefühl kommts drauf an, ob der einzelne mit den Daten was anfangen kann. Und das dürfte beim Privatmann nicht gegeben sein. Ohne fremdes Zutun kann er zu dem erfassten Kennzeichen keinerlei Bezug herstellen. Und genau das war ja bei der Erfassung über die Mautanlagen was anderes. Diese Daten sollten über Abgleich zu allen möglichen Zwecken genutzt werden, Möglichkeiten, die der Privatmann niemals haben wird. Was natürlich auch gut so ist. Wir sind ja nicht in Amerika.

EDIT: Hinterherfahren kann man auch ohne Foto bzw. wenn man sich das Kennzeichen gemerkt hat. Hier gings aber darum, eine eventuelle Unfallflucht aufzudecken. Dann ist der Betreffende lange weg, also nix mit hinterher fahren.
 
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Maik MkV

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Es ist unerheblich, ob jemand selbst etwas mit den Daten anfangen kann.
Man kann ohne fremdes Zutun, den Halter ermitteln. Wenn er das Fahrzeug verlässt, folgt man ihm bis zu Hause und guckt am Türschild, z.B. Es ist auch unerheblich, ob mit oder ohne fremdes Zutun.
Hier mag es darum gegangen sein, einen Unfallflüchtigen zu ermitteln, den es zum Zeitpunkt der Erfassung noch gar nicht gibt und auch vielleicht gar nicht geben wird.
Die Art, wie es aber gemacht weden sollte, war nicht speziell sondern pauschal. Jedes Fahrzeug sollte erfasst werden, ohne einen konkreten Verdacht, ohne dass überhaupt etwas geschehen ist.
Letztendlich sind es personengebundene Daten und sie zu speichern ohne Einwilligung nicht erlaubt. Schon gar nicht pauschal und ohne Bezug, und dass hat das Gericht vorallem beanstandet.
 

Baumschubser

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Das stimmt natürlich, es ist eine pauschale Erfassung ohne Straftat. Die wird ja erst für die Zukunft erwartet. Also doch merken oder beim Foto machen nicht unbedingt erwischen lassen.
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Deswegen stelle ich mein Auto auch lieber weiter weg, als mich in einen enge Parklücke zu quetschen.
 

toni_test

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Original von Maik MkV
Es ist unerheblich, ob jemand selbst etwas mit den Daten anfangen kann.
Man kann ohne fremdes Zutun, den Halter ermitteln. Wenn er das Fahrzeug verlässt, folgt man ihm bis zu Hause und guckt am Türschild, z.B. Es ist auch unerheblich, ob mit oder ohne fremdes Zutun.
Irrtum! So ermittelst Du nur, in welches Haus der letzte Fahrer gegangen ist, nicht wie dieser oder der Halter heißt oder wohnt....

Hier mag es darum gegangen sein, einen Unfallflüchtigen zu ermitteln, den es zum Zeitpunkt der Erfassung noch gar nicht gibt und auch vielleicht gar nicht geben wird.
Die Art, wie es aber gemacht weden sollte, war nicht speziell sondern pauschal. Jedes Fahrzeug sollte erfasst werden, ohne einen konkreten Verdacht, ohne dass überhaupt etwas geschehen ist.
Naja, zumindest teilweise richtig. Das Foto dient nur dem Ermittlungsansatz. Es ist nur ein Indiz, kein Beweis...
 
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Maik MkV

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@ toni_test
1. Das war ein Beispiel, wie es möglich wäre.
2. Selbst wenn es nur ein Ermittlungsansatz ist oder sonst was, spielt überhaupt keine Rolle, dass dort Daten erfasst werden.
 

toni_test

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Original von Baumschubser
Da sind wir dann schon zwei.

Nee, 3 ;)


Original von Maik MkV
@ toni_test
1. Das war ein Beispiel, wie es möglich wäre.

Aber ungenau und praxisfern, wenn ich da nur an die Wohnsilos mit 100 und mehr Parteien denke...

2. Selbst wenn es nur ein Ermittlungsansatz ist oder sonst was, spielt überhaupt keine Rolle, dass dort Daten erfasst werden.
Du vermischt da was:
- Die Datenerfassung zweifelt keiner an.
- Was hinterher mit den Daten geschieht, ob und wie diese genutzt werden ist interessant.
- desweiteren ist zweifelhaft (ich wiederhole mich) ob das Ganze überhaupt in den Geltungsbereich des BDSG fällt.

Mach doch einfach mal ne Anzeige wg. Verstoßes gegen die Straf- und OWi-Vorschriften des BDSG bei der Polizei / StAschaft / sonstige zuständige Stelle gegen den Thread-Starter. Die sollten sowas dann bearbeiten (und Dir wahrscheinlich die Einstellung mitteilen, da Du nicht Betroffener bist, keine öffentliches Interesse besteht, Geringfügigkeit vorliegt o.ä....)
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Wieso praxisfern ?
Es war ein Beispiel ! Wer sagt denn, dass es jetzt für die Wohnblöcke gelten soll, wo mehrere hundert Leute wohnen. In einer kleinen Straße mit einigen Einfamilienhäusern ist es doch gar kein Problem.
Ungenau ? Willst Du eine detailierte Anleitung ?

Was mit den Daten passiert ? Noch nicht mal das Wichtigste, sondern, was damit passieren könnte. Das ist nämlich die Sache mit dem Datenschutz und dem, was bei den Mautbrücken bemängelt wird, und dem Fall der automatischen Erfassung durch die Polizei und und und.
Wo ist denn dabei der Unterschied ? Ob nun die Polizei alle Autos fotografiert und speichert oder eine Privatperson dasselbe macht ?
Darum geht es ja, dass den Leuten das Recht gegeben wird, über ihre Daten selbst zu entscheiden und nicht jedem das Recht zu geben, Daten zu ermitteln und zu speichern, egal zu welchem Zweck.
Dass hinterher die Daten nochmal zusätzlich missbraucht werden können, ist ja noch eine andere Geschichte. Die Datenerhebung ist schon nicht gesetzeskonform.

Aber mir soll es ab hier egal sein.
 

toni_test

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Wieso praxisfern ?
Es war ein Beispiel ! Wer sagt denn, dass es jetzt für die Wohnblöcke gelten soll, wo mehrere hundert Leute wohnen. In einer kleinen Straße mit einigen Einfamilienhäusern ist es doch gar kein Problem.
Ungenau ? Willst Du eine detailierte Anleitung ?
Nöö!

Was mit den Daten passiert ? Noch nicht mal das Wichtigste, sondern, was damit passieren könnte. Das ist nämlich die Sache mit dem Datenschutz und dem, was bei den Mautbrücken bemängelt wird, und dem Fall der automatischen Erfassung durch die Polizei und und und.
Gebe Dir Recht! Auch ich bin dagegen, daß u.a. Vater Staat auf Schritt und Tritt unseren Lebensweg verfolgt bzw. nur verfolgen kann und darf!

Wo ist denn dabei der Unterschied ? Ob nun die Polizei alle Autos fotografiert und speichert oder eine Privatperson dasselbe macht ?
Darum geht es ja, dass den Leuten das Recht gegeben wird, über ihre Daten selbst zu entscheiden und nicht jedem das Recht zu geben, Daten zu ermitteln und zu speichern, egal zu welchem Zweck.

Auch hier hast Du Recht, die Leute sollen selbst über ihre Daten bestimmen können!
Nur macht eine Privatperson für private Tätigkeiten nicht dasselbe wie die Polizei!

Dass hinterher die Daten nochmal zusätzlich missbraucht werden können, ist ja noch eine andere Geschichte. Die Datenerhebung ist schon nicht gesetzeskonform.

Wieso mißbrauchen???
Naja, und ob die Datenerfassung gesetzteskonform ist....
Ich zweifel immer noch an, ob die gewünschte Fotografie in den Gültigkeitsbereich des BDSG fällt, Begründung s.o.

Aber mir soll es ab hier egal sein.

Mir mittlerweile auch.
Mir ist das Thema zumindest nicht fremd, als Informatiker bei ner Versicherung und dem Thema Datenschutz in der Diplom-Arbeit....
 
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