Kennzeichen auf Fotos im Internet - Urteil LG Kassel

RedCougar

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Das dürfte für viele ein interessantes Urteil sein: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch. Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt. So lt. Urteil des Landgericht Kassel (Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
  1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
  2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Die Entscheidung bestätigt damit den erstinstanzlichen Beschluss des AG Kassel (Beschluss v. 02.04.2007 - Az.: 413 C 1751/07)
 

rst

Benzin im Blut
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heist auf deutsch , es ist unbedenklich bilder von fahrzeugen zu posten
auf dennen das kennzeichen sichtbar ist ?
 

RedCougar

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rst schrieb:
heist auf deutsch , es ist unbedenklich bilder von fahrzeugen zu posten
auf dennen das kennzeichen sichtbar ist ?
Jup :)

Baumschubser schrieb:
Macht vor allem Dashcam Videos unkritischer im Netz.
Ich würde jetzt nicht unbedingt von statischen Fotos auf bewegte Videos über einen gewissen Zeitraum schließen.

Dashcams sind sicher weiterhin ein Grenzbereich zumal das obige Urteil schon 10 Jahre alt ist und es zwar bezüglich Fotos kein neueres gibt, aber sicher aktuellere bezüglich Dashcams.

Übrigens: Fotos auf Treffen oder anderen Veranstaltungen sind schon immer eine Ausnahme gewesen, weil hier das Persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist (§23 KUG). Auf Veranstaltungen muss man einfach damit rechnen, dass auch Fotos gemacht werden und jeder der die Veranstaltung / Treffen besucht, willigt hierzu stillschweigend ein.
Nur bei gezielten Aufnahmen von einzelnen Personen wie Porträt´s (nicht Autos oder Kennzeichen), sollte immer noch die Zustimmung vor Veröffentlichung eingeholt werden.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
der_ast schrieb:
Ist die Frage, wie das aussieht, wenn das Foto mit Datum, Zeit und Ort gezeigt wird ... :confused
Dürfte keinen Unterschied machen. Das würde voraussetzen, dass vom reinen Zulassungskennzeichen ein Rückschluss auf den Halter und damit dessen Persönlichkeit gegeben ist. Und auch hier: das Ablichten des Fahrzeugs als Besitzgegenstand ohne Zugabe rechtswidriger Aufrufe hierzu verletzt kein Recht, ob mit Zeitstempel der Aufnahme oder ohne.
 
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