Kat seit 06/2007 defekt, was Nun?

hdc-dragonfly

Kaiser
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Hi leuts, ich habe ein Problem. Vor kurzem habe ich erkannt, das ein bestimmtes klappergeräusch an meinem auto vom Kat kommt (er ist drauf und dran zu zu machen). ich war letztes jahr schon deswegen im autohaus und hab ein klappern bemängelt, die haben irgendwas geschweißt und das wars, das klappern war knapp ne woche weg. und dann isses wieder aufgetaucht. hab es erneut bemängelt, aber die haben der sache keine aufmerksamkeit geschenkt. ich hab mein auto am 16.03.2007 gekauft und ein jahr garantie darauf bekommen. gibt es irgend eine möglichkeit da nochmal nachzuhaken, dass die von dem Defekt gewusst haben, und das die mir "in der Garantie" den Kat austauschen?
ich wette, nachdem sie beim tüv geschlampt haben und die vorderachse nach 2 wochen kaputt war, die AU auch anders abgelaufen ist, als angegeben.
 

gruffti

Foren Gott
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...mit der Garantie wirst Du da nicht viel weiter kommen, da dies eine freiwillige Leistung ist und das wohl in den AGB schon passend formuliert ist.
Hast Du ihn gebraucht gekauft, wirst Du vermutlich auch nur ein Jahr Gewährleisung haben.
Die (auch unsachgemässe) Reparatur hebt die Verjährung nicht auf.
Hast Du einen Neukauf oder zwei Jahre Gewährleistung, hast Du gute Chancen, wenn Du nachweisen kannst, dass der Fehler vorhanden war (siehe Erstreparatur)...
 

hdc-dragonfly

Kaiser
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ich hab meneks garantie gehabt, ein jahr lang, reparaturen waren kostenlos, teile auch... wie eine neuwagengarantie...... ich hab den beleg da, von der reparaturannahme, da steht drin, das ich das schon bemängelt habe....
 

RedCougar

Megaposter
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Egal ob Gewährleistung oder Garantie ... beides wäre jetzt gute 3 Monate abgelaufen. Da wirst du weder über das eine noch über das andere Chancen haben, etwas abzuwickeln.
 

dridders

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Das ist nicht richtig. Wenn die Maengelruege entsprechend fruehzeitig erfolgt ist und er das beweisen kann, dann muss es auch getragen werden. Dafuer muss er aber beweisen koennen das damals eine Fehldiagnose vorgelegen hat. Das wird aber wohl nicht gelingen, da sogar nach eigenem bekunden das vorher permanente Klappern verschwunden war, und lediglich dann zurueckgekehrt ist... oder aber ein neues Klappern aufgetreten ist. Hier haette es dann natuerlich umgehend wieder in die Werkstatt gehen muessen um die fehlgeschlagene Reparatur zu reklamieren.
Kurz gesagt: vergiss es. Und nur weil der KAt zusammenfaellt heisst es noch lange nicht das der Wagen die AU nicht mehr besteht. Das ist nur dann der Fall wenn die Abgas am Kat vorbei koennen anstatt durch diesen hindurch.
 
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