Grauzone?? Navi als Handy/Freisprecheinrichtung

Wavemaster

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Das man Strafe bezahlen muß bei benutzen eines Mobiltelefons im Straßenverkehr dürft ja bekannt sein. Jetzt gibt es aber schon Navis die per BT mit dem Handy in Kontakt sind. Das Handy darf ich nicht in die Hand nehmen während des fahrens. Darf ich jetzt auch nicht während des fahrens auf dem Navi die Nummer eingeben um somit zu telefonieren?
Ist jetzt nur mal alles angenommen. Soll nicht heisen das der Fall so wirklich passiert/geschehen ist ;)
 

Guido

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Wenn der Motor an ist ist das Handy nicht in der Hand. Krass gesagt. Hatte letztens nen Beitrag drüber lesehen. Handy-Nutzung jeglicher Art also nur bei ausgeschaltetem Motor...
 

Wavemaster

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Original von Guido
Wenn der Motor an ist ist das Handy nicht in der Hand. Krass gesagt. Hatte letztens nen Beitrag drüber lesehen. Handy-Nutzung jeglicher Art also nur bei ausgeschaltetem Motor...
Das Handy ist doch auch nicht in der hand .... ?(
Oder meinst du das Navi zählt in dem moment als Handy :idee
 

lunimuc

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Hi,

§ 23 StVO Abs. 1a

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

Das Navi ist kein Mobiltelefon, auch wenn es eine Telefonfunktion hat. Solang Du das Handy währendessen nicht in der Hand hast, passiert gar nix. Ich würd mich auch auf keine Diskussion mit der Polizei einlassen, da in StVO ausdrücklich vom Mobiltelefongesprochen wird und keinen anderen technischen Möglichkeiten.

Gruss, Nico
 

Wavemaster

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Original von lunimuc
Hi,

§ 23 StVO Abs. 1a

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. ...............

Gruss, Nico
Das dachte ich auch. Aber dann haben die mit anderen § um sich geworfen :rolleyes: :rolleyes:
Also dann werd ich das weiterhin so handhaben .........
 
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MucCowboy

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Björn, nicht jeder der mit Paragraphen um sich wirft, hat sie auch verstanden ;)

Die Regelung verbietet, dass Du beim Fahren eine Hand vom Lenker weg und am Ohr hast, um zu telefonieren. Damit bist Du entscheidend weniger reaktionsfähig, wenn es darauf ankommt. Ist das Handy in einer Halterung oder in der Tasche und hörst / sprichst Du über Lautsprecher / Mikrofon oder über ein Headset, greift die Regel nicht. Denn Du kannst dabei beide Hände am Lenker lassen.

Für Deine Frage ist es also nicht relevant. Radios und Navis können mit BT mit dem Handy Verbindung aufnehmen, z.B. um ihre Lautsprecher, ihr Display und ihr Tastenfeld zu verwenden. Das Handy bleibt in der Tasche und die Hände am Lenker. Die Bedienung der Navi-Tasten ist genausowenig verboten wie die Bedienung des Radios ansich.

Grüße
Uli
 

Wavemaster

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Danke Uli :applaus :applaus
Hast mir weitergeholfen. Dann werd ich das den Sheriffs mal so weitergeben. Wobei ich glaub das hier lieber weglasse lol
nicht jeder der mit Paragraphen um sich wirft, hat sie auch verstanden
Ich schätze einfach mal die 2 haben das Gespräch gesucht an einem sonnigen Samstag weil ihnen langweilig war und da kam ich gerade recht ;)
 

dridders

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Den Handyparagraphen brauchts doch eigentlich gar nicht, der ist doch nur deshalb eingeführt worden weil sonst viele zu blöd waren sich an die bereits vorhandenen Gesetze zu halten, also hat mans nochmal explizit ausformuliert...
Das du das Handy nicht am Ohr halten darfst dürfte klar sein. Akzeptiert wird das du mit einem Knopfdruck ein Gespräch annimmst, es muss also keine automatische Gesprächsannahme sein. Das kann ggf. auch am Telefon passieren. Wenns aber um das eingeben einer Rufnummer, egal ob auf Handy, Freispreche, Navi,... läuft hört da halt der Spaß auf. Auch dein Navi weisst dich ja schon drauf hin das du gefälligst während der Fahrt die Finger von ihm lassen sollst ;-) Spätestens wenn etwas passiert kanns ärgerlich werden, denn ob das Gericht es dann so wie beim Radio sieht ist fraglich... selbst beim Radio könnte es passieren das ein anderes Gericht hier der Meinung ist du hättest dich von dem Ding nicht ablenken lassen dürfen.
Wer also raustelefonieren will entweder anhalten oder sich eine VoiceDial-FSE besorgen, bei der brauchts dann nämlich wie beim Abheben nur einen Tastendruck.
 

lunimuc

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@dridders

Eben, bei Navi,Radio usw. zahlste, wenn was passiert. Beim Handy zahlste ja schon, wenn Du es in der Hand hälst.. 8)
 

Lomex

Eroberer
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nur das halten allein reicht nicht.

Es muss benutzt und dazu aufgenommen werden. Das heißt es ist genau so erlaubt das handy aus der hosentasche zu nehmen weil es drückt und es in eine ablage zu legen (Aufnehmen (+) aber Benutzung (-)) wie einen Ruf anzunehmen wenn man es dazu nicht in die Hand nimmt, maW nur auf den Knopf drückt (benutzung (+), Aufnehmen (-)).

Grundsätzlich sei aber noch erwähnt, dass die OLGe eine sehr unterschiedliche rechtssprechung zur Auslegung von Benutzen und Aufnehmen entwickelt haben.
 

Andres

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So ist es.

Es mussten schon leute bezahlen die NUR die Uhrzeit ablesen wollten.
Die Urteile gehen immer mehr dazu über schon das alleinige in die Hand nehmen des Handy zu ahnden.
 
W

wotschi

Gast im Fordboard
Mein Senf dazu:
In einem Beitrag im Fernsehen haben Reporter auf der Autbahn einen Polizeiwagen begleitet. Da war unter anderem auch zu sehen, wie ein Brummifahrer am Navi herumgefummelt hat und somit für die Polizisten nicht aufmerksam genug den Strassenverkehr beachtet hat. Sie sind eine Weile mit der Kamera neben mitgefahren, haben den Brummi am nächsten Parkplatz gestoppt. Dort habe sie den Brummifahrer mit dem Film konfrontiert und dem war es schlichweg egal. Dann haben sie ihn bzw. den Brummi "gefilzt" und bis auf das "Spielen mit dem Navi" nichts gesetzwidriges entdecken können. Nun kommts. Sie haben einen § gesucht, um den Brummifahrer eine Strafe verpassen zu können. Leider keinen gefunden. Dann sogar den Vorgesetzten angerufen und nachgefragt. Wieder NICHTS. So mußten sie den Brummi ungestraft ziehen lassen.
Nun frage ich mich ernsthaft was mehr ablenkt, Navigefummle oder ein Handy?
 

Wavemaster

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Also ich hab heute mal nen Rechtsanwalt gefragt. Fakt ist wenns hart auf hart kommt ist es wie hier schon geschrieben wurde bei Unfall kann es Probleme geben.... Ansonsten kan einem nichts vorgeworfen werden.
Im Strasenverkehr Nummer e.t.c auf Navi eintippen ist nicht strafbar. Auser das Handy nimmt man dazu in die Hand !!!
Kann ich also beruhigt weiter telefonieren :D
 
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wotschi

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Original von Wavemaster
Also ich hab heute mal nen Rechtsanwalt gefragt. Fakt ist wenns hart auf hart kommt ist es wie hier schon geschrieben wurde bei Unfall kann es Probleme geben.... Ansonsten kan einem nichts vorgeworfen werden.
Im Strasenverkehr Nummer e.t.c auf Navi eintippen ist nicht strafbar. Auser das Handy nimmt man dazu in die Hand !!!
Kann ich also beruhigt weiter telefonieren :D

Komisch, früher gab es nur Telefonzellen an der Straße - wie haben wir das bloß überlebt? :denk
 

Andres

König
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Strimmt,

Karte auf dem Lenkrad, Festeinbauhörer zwischen Schulter und Ohr,
linke Spur Tempo 200 und die Linke hand an Blinker und Lichthupe.

Das ging alles gleichzeitig. :D :wow
 
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