Original von SZwo
... Die von CSR sind auch eintragungsfrei (Beispiel:
http://de.csr-shop.info/product_info.php?cPath=37_78&products_id=89)
Öööhm ... die Widersprechen sich ja selbst
Original von CSR
Anschrauben und losfahren!
Keine TÜV-Abnahme notwendig!
TÜV-Teilegutachten:
Die Anbauteile selbst wurden bereits vor Auslieferung durch den TÜV geprüft. Somit entfallen kostenintensive Besuche und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere bei der Prüfstelle.
Nur der sachgemäße Einbau der Frontstoßstangen und -lippen muss bestätigt werden. Prüfstellen sind u.a. TÜV-Stationen, aber auch Dekra, KÜS, GDÜ, etc.
Also muss schon eine Abnahme beim TÜV passieren ...
Normalerweise steht dann in der entsprechenden Abnahmebescheinigung, dass diese Teile entweder sofort (je nach Text) oder beim nächsten befassen mit den Fahrzeugpapieren in die Papiere einzutragen sind. DAS kann allerdings auch erst in zwanzig Jahren sein, wenn du dann mal umziehen solltest. Solange ist auf jeden Fall die Abnahmebescheinigung des TÜV´s mitzuführen.
Nochmal: Bei einem TÜV-Teilegutachten hat immer eine Abnahme beim TÜV zu passieren. Nur Teile mit ABE !!! sind eintragungsfrei
Im Übrigen tragen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA etc. das sowieso nieeee in die Fahrzeugpapiere ein. Das macht das Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle)
