G-Kat 03 Umschlüsselung / Grüne Plakette

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Transit 89

Gast im Fordboard
Hallo,

gibt es Erfahrungen mit der Umschlüsselung eines Benziners Transit FT100, 57kw, Bj.89, Schlüsselnummer 03 ?

In Baden-Württemberg kann dieses Fahrzeug ohne Plakette und ohne Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung noch bis Ende 2009 in den Umweltzonen gefahren werden, danach eventuell mit teurer Einzelausnahmegenehmigung.

Das Schreiben des Berliner Senats beschreibt die Vorgehensweise, wie mit einer Herstellerbescheinigung die grüne Plakette erreicht werden kann.

http://www.berlin.de/sen/umwelt/luf...load/umweltzone_nachruestung_plakette_sg1.pdf

Hat jemand schon mal bei Ford angefragt, ob das Fahrzeug bessere Abgaswerte einhält.

Grüße Volker

Nachtrag 4.1.2010

Mittlerweile hatte ich bei Ford die Umschlüsselungsstelle ausfindig gemacht und dort angerufen.

Laut Ford besteht keine Chance einer Umschlüsselung!

Fazit:

  • den Umweltterror ignorieren und ohne Plakette fahren d.h. 40,- Euro Strafe und 1 Punkt riskieren oder
  • für 120:- Euro eine Ausnahmegenehmigung besorgen oder
  • Transit verkaufen oder verschrotten (114.000km)
Nachtrag 26.5.2010
 
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Transit 89

Gast im Fordboard
Mein Transit hat jetzt mit Schlüsselnummer 03 und G-Kat eine grüne Plakette!!!!!

Auf der Homepage der Stadt Mannheim habe ich folgenden Satz gefunden:
http://www.mannheim.de/io2/browse/w...hnen/fb63/feinstaubplakette/schluesselnummern

Zitat:
"Aufgrund des Erlasses des Innenministeriums Baden-Württemberg
vom 19.02.2009 erhalten -unabhängig von den Eintragungen in der
Liste der Schlüsselnummern- Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 03,
die einen geregelten Katalysator haben, eine grüne Plakette."


Auch auf der Homepage des Landkreises Böblingen ist die Schlüsselnummer 03 bei Fahrzeugen gelistet, die eine grüne Plakette erhalten.

http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/menu/1211153_l1/index.html

Weitere Fundstelle:
Umweltministerium Baden-Württemberg AZ.: 4-8820.40-35.VO11 vom 30.11.2009
Erläuterungen zur Erteilung von Ausnahmen von Fahrverboten in den baden-württembergischen Umweltzonen nach $ 1 Abs. 2 der 35. BImSchV

http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/erlaeuterungen.pdf

Zitat:

" 5. Ausnahmen für Personenwagen mit geregeltem Katalysator
..... Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator und der Schlüsselnummer 03 erhalten nach dem Erlass des Innenministeriums vom 19. Februar 2009 (AZ.: 74-882/1207) eine grüne Feinstaubplakette. "


Grüße Volker
 
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