M
Melanie W.
Gast im Fordboard
ich habe in der ABE meiner felgen folgende eintragung, kann mir das mal jemand "übersetzen" ?
"abweichend von den bes-immungen des §27 stvzo (berichtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen oder felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den fahzeugpapieren genannt sind, nicht erforderliche, eine berichtigung durch die verwaltungsbehörde (zulassungsbehörde) zu veranlassen."
heisst das ich muss die felgen nicht eintragen lassen ?
"abweichend von den bes-immungen des §27 stvzo (berichtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen oder felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den fahzeugpapieren genannt sind, nicht erforderliche, eine berichtigung durch die verwaltungsbehörde (zulassungsbehörde) zu veranlassen."
heisst das ich muss die felgen nicht eintragen lassen ?