frage zu eintragung in ABE !!

M

Melanie W.

Gast im Fordboard
ich habe in der ABE meiner felgen folgende eintragung, kann mir das mal jemand "übersetzen" ?


"abweichend von den bes-immungen des §27 stvzo (berichtigung der fahrzeugpapiere) ist es bei verwendung einer im gutachten aufgeführten reifen oder felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den fahzeugpapieren genannt sind, nicht erforderliche, eine berichtigung durch die verwaltungsbehörde (zulassungsbehörde) zu veranlassen."


heisst das ich muss die felgen nicht eintragen lassen ?
 
K

keks77

Gast im Fordboard
das heißt wenn die neuen felgen/reifengröße schon eingetragen ist dann ist die abe gültig/keine eintragung und wenn da was abweicht vom schein her dann mußt du sie eintragen lassen
 
Oben