Wenn ein Artikel als "neu" angeboten wird, kann der Verkäufer sich mit diesem schlanken Satz aus der Affäre ziehen, wenn der Artikle nicht funktioniert:
Habe bei ebay zwei Riegel RAM ersteigert, das Bewertungsprofil des Verkäufers ist soweit in Ordnung, nur hatte er letztens 2 negative Bewertungen wegen defekter Hardware - alles wohl aus Konkursmasse.
Hier mal der Link zum Artikel:
[ebayartikelnummer]290146251629 [/ebayartikelnummer]
Haftungs- und Gewährleistungsausschluss : Auf Grund des neuen EU-Rechts sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie Ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten, auch bei den Artikeln, die den Zusatz NEU tragen
Habe bei ebay zwei Riegel RAM ersteigert, das Bewertungsprofil des Verkäufers ist soweit in Ordnung, nur hatte er letztens 2 negative Bewertungen wegen defekter Hardware - alles wohl aus Konkursmasse.
Hier mal der Link zum Artikel:
[ebayartikelnummer]290146251629 [/ebayartikelnummer]