Frage zu ebay-Artikelangabe "neu"

Guido

Megaposter
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Wenn ein Artikel als "neu" angeboten wird, kann der Verkäufer sich mit diesem schlanken Satz aus der Affäre ziehen, wenn der Artikle nicht funktioniert:

Haftungs- und Gewährleistungsausschluss : Auf Grund des neuen EU-Rechts sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie Ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten, auch bei den Artikeln, die den Zusatz NEU tragen


Habe bei ebay zwei Riegel RAM ersteigert, das Bewertungsprofil des Verkäufers ist soweit in Ordnung, nur hatte er letztens 2 negative Bewertungen wegen defekter Hardware - alles wohl aus Konkursmasse.

Hier mal der Link zum Artikel:
[ebayartikelnummer]290146251629 [/ebayartikelnummer]
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Ich sehe in diesem Angebot nicht, dass der Verkäufer es als "Neu" angepriesen hätte, insofern verstehe ich Deine Frage nicht, Guido.

Wenn Du gemeint haben solltest, dass man mit dem zitierte Passus einen Artikel als "Neu" bezeichnen kann der es garnicht ist: nein, das wird damit nicht ausgedrückt.

Grundsätzlich betrachtet bezieht sich dieser Passus auf das Umtauschrecht bzw. die Gewährleistungsansprüche, die man gewerblichen Verkäufern gegenüber hat. Der Verkäufer gibt an, dass er als Privatmann den Ausschluss dieser Ansprüche als Vertragsbestandteil festlegt, wobei es egal ist ob der Artikel gebraucht oder neu sei.

Grüße
Uli
 

Guido

Megaposter
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Schau mal oben links in der Beschreibung "Artikelmerkmale - Arbeitsspeicher" (also der Kasten zwischen Bild un dem frei eigebbaren Beschreibungstext)...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ah ja, da haben wir es wieder, diesen Zusammenhang zwischen fortgeschrittener Tageszeit und Erfassungsfähigkeit der Augen :D
Sorry, hab ich glatt nicht gesehen.

Naja, ich denke es bleibt dabei:
...auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten, auch bei den Artikeln, die den Zusatz NEU tragen
Der Passus schließt die Gewährleistung auch bei Neu-Artikeln aus. Er sagt nichts darüber aus, ob "Neu" auf wirklich NEU ist.

Grüße
Uli
 

Prowler

Lebende Legende
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Bedenke aber evtl. mal vorher zuprüfen bzw auf der Herstellersite deines Boardes nachzuschauen ob der Speicher kompatible ist...wenigstetns mal nachschauen ob da was drüber steht.
 

dridders

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Als Privatmann kann er Gewaehrleistung komplett ausschliessen, egal was fuer ein Artikel es ist. Streiten kann man sich im Zweifel mit ihm um den Zustand des Artikels, ein neuer Artikel laesst erwarten das dieser noch originalverpackt daher kommt und ein gewisses Alter nicht ueberschreitet. Erwirbst du z.B. einen 3 Jahre alten Speicherriegel mit dem Zusatz "neu" kannst du den Vertrag auch bei Privat rueckgaengig machen, da dieser Riegel dann nicht mehr als neu gilt, selbst wenn er originalverpackt daher kommt. Das alles ist aber unabhaengig von seiner Funktion. Bei einem direkten defekt hat man evtl. noch Chancen, da man davon ausgehen sollte das ein neuer Artikel nicht defekt sein sollte, also wieder auf der Schiene "falsche Artikelbeschreibung". Wenn er aber auch nur ein paar Tage lief ist das vorbei.
Eine andere Sache die man natuerlich immer schauen kann: wieviel setzt dieser Verkaeufer bei ebay um? Wenn er hier einen grossen Umsatz macht, viele identische Artikel verkauft oder aehnliches, dann kann er das natuerlich nicht mehr als Privatperson machen sondern muss es gewerblich betreiben. Da ist im Zweifel dann egal was er bei ebay angegeben hat. Allerdings muss dafuer dann wohl erst das ganze zum Gericht damit dort festgestellt ob man ihm gewerbliches Handeln vorwerfen kann... oder es geht eine kleine Meldung beim Finanzamt ein... auf der Schiene ist er dann vielleicht schneller gewerblich eingestuft als wenn man selber klagt ;-)
 

Sylvester23

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Ich schliesse mich meinem Vorgänger an, zum Thema Umsatzmenge. Da ich selber gern bei ebay verkaufe, hatte ich mich auch mal schlau gemacht und aus verschiedenen Quellen eine Zahl von 50 Verkäufen pro Jahr gefunden. Das Referenzurteil hab ich jetzt leider nicht parat, meine mich aber zu erinnern, das es bereits eins gab.

Über 50 Verkäufen läuft auch ein Privatverkäufer Gefahr, dass ihm gewerblicher Handel unterstellt wird und er Gewährleistung geben muss.

Ob ich das jetzt rechtlich richtig ausgedrückt hab, weiss ich nicht, bin halt kein Fachmann.
 

CougarMaaik

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Also ich bin auch der Meinung wenn ich etwas kaufe wo neu drauf steht dann darf ich auch erwarten das es neu ist.Weil alles andre geht schon in den Bereich Betrug und ist somit strafbar!Also wenn du nen neuen Riegel bestellst und kriegst nur nen gebrauchten dann ist der Vertrag hinfällig,weil er ne falsche Artikelbeschreibung abgegeben hat.
 

Wavemaster

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Guido, erinner mich sobald ich daheim bin dir einen Artikel zu schicken. Denke der hilft dir eventuell in der Sache weiter.
Soweit ich weis bringt der oben genannte Satz soviel wie Pfeffer auf Eis. Nämlich nichts!
 

Guido

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Sooo, und jetzt geht es los: keine 2 Stunden nach dem Einbau (bis dahin funktionierten beide Riegel) verabschiedete sich mein Rechner. Neu hochfahren wollte er nicht, nicht mal das Bios startete.

Rechner wieder auf, beide neuen Riegel raus. Rechner läuft. Ich habe getestet, bios ich den Bösewicht hatte. Vermutung: Der will nicht mit den anderen zusammen. Aber: pustekuchen! Auch wenn er alleine auf dem Board steckt läuft der Rechner nicht an. Bios-Problem? Ich habe das neueste Update aufgespielt, dennoch verweigert mein Rechner die Arbeit, sobald der Riegel auf dem Board steckt...

Ich habe den Verkäufer mal angeschrieben
 

CougarMaaik

Kaiser
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Vielleicht haben sie sich ja verabschiedet.?Probier doch mal(wenn du die Möglichkeit hast)die Riegel in nen andren Rechner einzubauen dann wirste ja sehen obs an deinem Rechner liegt oder an den Riegeln.
 

Guido

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Ich denke am Riegel, denn:

Ich habe vier Ram-Slots
Die drei anderen Riegel laufen
Bei dem defekten Riegel alleine tut sich nichts
Bei dem defekten Riegel in Verbindung mit den anderen Riegeln tut sich nichts - egal welche Steckkonstellation
 

Wavemaster

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Da arbeitet jetzt gerade keiner mehr lol ich schau mal ob ich den Artikel bei denen auf der HP finde.
(Das war Computerbild ;))
Edit: Diese Email ging gerade raus.
Guten Tag,
ich wollte fragen, ob es gestattet wäre ihren Artiekl über die Aktuellen Ebay Urteile aus ihrem Heft zu veröffentlichen?
Da wir gerade solch ein Thema dazu haben ob ein Verkäufer die Ware zurück nehmen muß.
MfG
******
 

dridders

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Wenn er den Riegel als neu markiert verkauft und auch anderweitig nicht auf einen defekt hinweist muss er bei Übergabe funktionieren. Es kann sich aber auch um eine inkompatibilität handeln, nicht jeder Riegel läuft mit jedem Chipsatz. Gerade bei den Noname-Riegeln gibts da häufiger Ärger. Ich bin auch schon mit Rechnern durch etliche Läden getingelt und hab vor Ort getestet bis ich endlich einen kompatiblen hatte.
 

Guido

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ICh habe ja zwei Riegel von ihm ersteigert. Sind beides die gleichen. Ergo dürfte der zweite Riegel dann ja auch nicht funktionieren.

Und wie gesagt: der Riegel lief ja zwei bis drei Stunden...
 

dridders

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*fluester* was du ihm aber besser nicht erzaehlst, denn sonst ist er aus dem Schneider da der Artikel bei Uebergabe ja wie du zugibst funktionstuechtig war *fluester*
 

dridders

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In dem Fall: Glueckwunsch, solange du dem Verkaeufer nicht gewerbliche Taetigkeit nachweist hast du dann keinerlei Ansprueche gegen ihn. Du hast ja bestaetigt das er funktioniert hat, seine Aussage ist also korrekt, und es wird schwer sein ihm zu beweisen das der Riegel nicht neuwertig war, da es auch bei neuen Riegeln vorkommt das sie schnell ausfallen...
 

gruffti

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...da hat der Daniel leider recht. Wir oft mit Speicherriegel zu kämpfen, die erst nach längerer Zeit ausfallen (das sind aber noch immer nur ca. 1.5 Prozent)....
 
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