S
Schmolli
Gast im Fordboard
Hallo,
Also verlinken geht nicht, weil man für das andere Forum angemeldet sein muss, aber hier einmal ein Auszug daraus...
Es betrifft Baugruppen wie:
Frontschürze, Motorhauben, Hutzen (Egal ob Motorhaube oder Dach) sowie Heckspoiler....
Hier muss wohl nun eine Teilegutachten, Inkl. Fußgängerschutzprüfung vorliegen.
Bauteile nur mit materialgutachen werden wohl seit dem 1.1. GRUNDSÄTZLICH nicht mehr eingetragen.
Zitat:
Wir müssen diese Frage seit Januar fast täglich unseren Kunden erklären.
Hier geht es oft um Frontstoßstangen die nur ein Materialgutachten haben. Früher war hier eine Einzelabnahme möglich, seit dem 1.1. eben nicht mehr. KEINE Prüfstelle in GANZ Deutschland trägt bei den genannten Baugruppen Teile ohne Teilegutachten mit Fussgängersonderprüfung ein.
Das Material spielt keine Rolle, solange die Prüfungen bestanden werden.
Die Fussgängeraufprallschutzprüfung ist Bestandteil der Prüfung zum Teilegutachten, also eher als Prüfungspunkt zu betrachten. Aber alleine dieser Prüfungspunkt verursacht halt hohe Kosten.
Das ist so! Und das wird sich auch nicht ändern wenn Du beim TÜV nachfragst. Ein Prüfer der trotzdem noch nach alter Manier einträgt arbeitet an seinem und anderer Existenziellem Ruin! Den Prüfern wird mehr auf die Finger geschaut als je zuvor!
ZITAT ENDE
Ich habe auch schon gegoogelt, aber niergendwo was gefunden... Weder beim TÜV, noch Dekra, GTÜ, oder halt beim KBA habe ich was derartiges entdeckt.
Habe auch schon den TÜV angeschrieben, lasse das ganze auch Zusätzlich noch von meinem FFH abklären, ob der evt. irgendwelche Informationen hat.
Ich denke auch nicht, dass irgendein Hersteller diese Prüfungen auf sich nehmen wird...
Somit müssten ja eigentlich ALLE vorher eingetragenen Frontschürzen und anderen Einbauteile spätestens bei der nächsten HU bemängelt werden...
schließlich war das bei den ALU-Spoilern ja auch so...
Selbst wenn sie eingetragen waren, gabs bei der nächsten Polizeikontrolle, oder spätestens der nächsten HU eine Mängelkarte, da sich die Regelung geändert hatte..
Ich bin ja mal gespannt...
Demnach wären ja also ALLE Frontlippen, Spoileransätze etc. mit sofortiger Wirkung vom Straßenverkehr ausgeschlossen.....
Also verlinken geht nicht, weil man für das andere Forum angemeldet sein muss, aber hier einmal ein Auszug daraus...
Es betrifft Baugruppen wie:
Frontschürze, Motorhauben, Hutzen (Egal ob Motorhaube oder Dach) sowie Heckspoiler....
Hier muss wohl nun eine Teilegutachten, Inkl. Fußgängerschutzprüfung vorliegen.
Bauteile nur mit materialgutachen werden wohl seit dem 1.1. GRUNDSÄTZLICH nicht mehr eingetragen.
Zitat:
Wir müssen diese Frage seit Januar fast täglich unseren Kunden erklären.
Hier geht es oft um Frontstoßstangen die nur ein Materialgutachten haben. Früher war hier eine Einzelabnahme möglich, seit dem 1.1. eben nicht mehr. KEINE Prüfstelle in GANZ Deutschland trägt bei den genannten Baugruppen Teile ohne Teilegutachten mit Fussgängersonderprüfung ein.
Das Material spielt keine Rolle, solange die Prüfungen bestanden werden.
Die Fussgängeraufprallschutzprüfung ist Bestandteil der Prüfung zum Teilegutachten, also eher als Prüfungspunkt zu betrachten. Aber alleine dieser Prüfungspunkt verursacht halt hohe Kosten.
Das ist so! Und das wird sich auch nicht ändern wenn Du beim TÜV nachfragst. Ein Prüfer der trotzdem noch nach alter Manier einträgt arbeitet an seinem und anderer Existenziellem Ruin! Den Prüfern wird mehr auf die Finger geschaut als je zuvor!
ZITAT ENDE
Ich habe auch schon gegoogelt, aber niergendwo was gefunden... Weder beim TÜV, noch Dekra, GTÜ, oder halt beim KBA habe ich was derartiges entdeckt.
Habe auch schon den TÜV angeschrieben, lasse das ganze auch Zusätzlich noch von meinem FFH abklären, ob der evt. irgendwelche Informationen hat.
Ich denke auch nicht, dass irgendein Hersteller diese Prüfungen auf sich nehmen wird...
Somit müssten ja eigentlich ALLE vorher eingetragenen Frontschürzen und anderen Einbauteile spätestens bei der nächsten HU bemängelt werden...
schließlich war das bei den ALU-Spoilern ja auch so...
Selbst wenn sie eingetragen waren, gabs bei der nächsten Polizeikontrolle, oder spätestens der nächsten HU eine Mängelkarte, da sich die Regelung geändert hatte..
Ich bin ja mal gespannt...
Demnach wären ja also ALLE Frontlippen, Spoileransätze etc. mit sofortiger Wirkung vom Straßenverkehr ausgeschlossen.....