Hallo.

:
Kann man das irgendwie nachweisen, dass der Typ nicht geblinkt hat??
Zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall nicht mehr.
Zudem müssten einige Voraussetzungen gegeben sein:
1. Die Wichtigste: Die Glühlampe muss beim Unfall kaputtgegangen sein!
Und es muss sich um eine Glühlampe, also nicht um LED handeln.
2. Es muss nachweisbar sein, daß die Lampe tatsächlich erst beim Unfall zerstört wurde. D.h. man müsste jemanden auftreiben, der bestätigen kann, daß der Blinker unmittelbar vor dem Unfall noch funktioniert hat.
(Ansonsten könnte sie ja bei einer anderen Gelegenheit als dem Unfall mit dem entsprechenden Schadensbild ausgefallen sein...)
3. Die entsprechende Leuchteinheit wurde von der Polizei zwecks Beweissicherung sichergestellt.
Zu 1. Es ist möglich festzustellen, ob die Glühwendel wärend ihrer Zerstörung heiss oder kalt gewesen ist. (An einer intakten Glühlampe ist nichts nachweisbar.)
Eine kalte Wendel bricht ganz einfach - die Fragmente behalten im Grossen und Ganzen aber ihre Form.
Bei einer heissen Wendel kann der Gutachter unter Vergrösserung Tröpfchenbildung und mechanische Deformation erkennen.
Die Splitter eines Blinkergehäuses sagen dazu nichts aus. Aus dem Splitterbild kann man allerhöchstens exakten Ort (Fahrspur) des Zusammenpralls und Bewegungsvektoren erkennen.
Zu 3. Wegen der fehlenden Sicherstellung wäre selbst die - nun nachträgliche - Feststellung des Zustandes an der defekten Glühlampe nicht mehr beweiskräftig. Könnte ja mittlerweile auch zufällig nach dem Unfall kaputtgegangen sein?
Letzten Endes ist die Frage ob geblinkt wurde (oder eben nicht) aber auch hinfällig:
Es ist schon so, wie es hier schon geschrieben wurde.
Der Schaden wird aufgeteilt. Deinem Bruder wird mangelnde Sorgfalt beim Überholvorgang und ggfs. nicht angepasste Geschwindigkeit unterstellt - der Unfallgegner hat beim Abbiegen den fliessenden Verkehr nicht genügend beachtet.
Am wahrscheinlichsten ist eine 70:30 Teilung. Hauptschuld trägt nach deiner Schilderung der Unfallgegner.
Ein Indiz, um diese Annahme zu untermauern, wäre es, wenn der Unfallgegner im Aufnahmebogen der Polizei an erster Stelle (also links) steht.
Ist zwar nichts Offizielles oder gar gerichtlich Verwertbares... aber dort tragen die Mitglieder der Rennleitung üblicherweise denjenigen ein, welchen sie für den Verursacher halten...
Bedaure dazu nichts anders mitteilen zu können.
Sehr ärgerlicher Unfallhergang. Nichtsdestotrotz,
Grüsse,
Hartmut