Bräuchte mal schnell Hilfe!

P

palatina

Gast im Fordboard
Hallo ihr lieben!

Ich weiß zwar nicht, ob das hier reingehört..ich versuchs trotzdem mal..

Mein Bruder hatte heute einen Unfall... bin ein bissel in Eile..deshalb ganz kurz: Der Gegner gibt an, er hätte geblinkt. Mein Bruder sagt, er hätte nicht geblinkt! Kann man das irgendwie nachweisen, dass der Typ nicht geblinkt hat??
LG Lisa
 
P

puntosx

Gast im Fordboard
Def. nein, wenn keine Zeugen da sind, die sagen, er hat geblinkt/nicht geblinkt.

Und selbst dann kann es hinfällig sein. Wenn Dein Bruder auf eine Vorfahrtstraße eingebogen ist und hat sich auf das Blinken des Anderen verlassen, wird er dennoch die Hauptschuld bekommen, weil das Blinken, selbst wenn vorhanden, ihn nicht vor der Vorfahrtsachtung schützt....

Scheisse, aber so ist es nunmal. Deshalb warten auch immer so viele an Einbiegungen, bis die Leute abgebogen sind, weil sie sich fürs Blinken nix kaufen können, wenns kracht..... die "Anderen" sagen denn meist, sie hätten trotzdem geblinkt, auch wenn sies vergessen haben...
 
P

puntosx

Gast im Fordboard
Ps, für solche Fragen ist Dir DIESES Forum sicherlich ein kompetenter Partner....

Falls Du mal Fragen in punkto Motor&Technik hast, da ist es hier anscheinend sehr rar gesät..... *heul*
 
P

palatina

Gast im Fordboard
Ne, Versicherung meinte schon, die haben beide Schuld.
Mein Bruder fuhr normal auf ner Innerortsstrasse und auf seiner Seite hat der andre gestanden....laut meinem Bruder ohne Blinker nach links... er ging von aus, dass der Typ auf jemanden wartet...und fuhr dann links an ihm vorbei. In dem Moment zieht der Typ nach links zum Parken.
Versicherung meinte was, von wegen man könnte das daran nachweisen, wenn der Blinker kaputt gegangen wäre, dass irgendwelche Splitter irgendwohin (rein) geflogen wären.... jetzt sitz ich hier und hab die Diskussion, ob das klappt oder nicht.
 
P

puntosx

Gast im Fordboard
Ui,

das ist wirklich etwas grenzwertig....

Da wird wohl noch ein Gutachter ein Auge auf die Stelle werfen, wo das Auto Deinen Bruder in der Seite erwischt hat - das ist entscheidend.
Ziemlich mutig von der Versicherung, da so schnell ein Statement abzugeben. Wenn der "Andere" pfiffig ist, sagt er einfach, er hat geblinkt. (ich rätsel gerade, wie man an den Splittern eines Blinkers erkennt, ob er geblinkt hat... :) )
Dann wird es vielleicht 60/40 oder 70/30 geregelt (das meiste für Deinen Bruder, denke ich), vielleicht auch so, daß jeder nur seinen Schaden trägt oder den des anderen...
Aber vielleicht läßt er sich auch auf was Anderes ein....

Was ich damit sagen will: Ein Blinker ist nur ein Richtungsanzeiger, das Vergessen desselbigen nur eine Ordnungswidrigkeit.... und wenn es keiner gesehen hat, ist es leicht zu sagen, man hätte geblinkt...
Rechtlich ist der Doofmann vor Deinem Bruder sehr im Vorteil.... aber es kommt auch sehr auf diese Auftreffstelle in der Seite an... (ob er Deinen Bruder gesehen haben könnte, oder eben nich etc)
 

Hacky67

König
Registriert
22 August 2005
Beiträge
799
Alter
56
Ort
58513, Lüdenscheid
Hallo. :happy:


Kann man das irgendwie nachweisen, dass der Typ nicht geblinkt hat??

Zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall nicht mehr.

Zudem müssten einige Voraussetzungen gegeben sein:

1. Die Wichtigste: Die Glühlampe muss beim Unfall kaputtgegangen sein!
Und es muss sich um eine Glühlampe, also nicht um LED handeln.

2. Es muss nachweisbar sein, daß die Lampe tatsächlich erst beim Unfall zerstört wurde. D.h. man müsste jemanden auftreiben, der bestätigen kann, daß der Blinker unmittelbar vor dem Unfall noch funktioniert hat.
(Ansonsten könnte sie ja bei einer anderen Gelegenheit als dem Unfall mit dem entsprechenden Schadensbild ausgefallen sein...)

3. Die entsprechende Leuchteinheit wurde von der Polizei zwecks Beweissicherung sichergestellt.

Zu 1. Es ist möglich festzustellen, ob die Glühwendel wärend ihrer Zerstörung heiss oder kalt gewesen ist. (An einer intakten Glühlampe ist nichts nachweisbar.)
Eine kalte Wendel bricht ganz einfach - die Fragmente behalten im Grossen und Ganzen aber ihre Form.
Bei einer heissen Wendel kann der Gutachter unter Vergrösserung Tröpfchenbildung und mechanische Deformation erkennen.

Die Splitter eines Blinkergehäuses sagen dazu nichts aus. Aus dem Splitterbild kann man allerhöchstens exakten Ort (Fahrspur) des Zusammenpralls und Bewegungsvektoren erkennen.

Zu 3. Wegen der fehlenden Sicherstellung wäre selbst die - nun nachträgliche - Feststellung des Zustandes an der defekten Glühlampe nicht mehr beweiskräftig. Könnte ja mittlerweile auch zufällig nach dem Unfall kaputtgegangen sein?

Letzten Endes ist die Frage ob geblinkt wurde (oder eben nicht) aber auch hinfällig:

Es ist schon so, wie es hier schon geschrieben wurde.
Der Schaden wird aufgeteilt. Deinem Bruder wird mangelnde Sorgfalt beim Überholvorgang und ggfs. nicht angepasste Geschwindigkeit unterstellt - der Unfallgegner hat beim Abbiegen den fliessenden Verkehr nicht genügend beachtet.

Am wahrscheinlichsten ist eine 70:30 Teilung. Hauptschuld trägt nach deiner Schilderung der Unfallgegner.
Ein Indiz, um diese Annahme zu untermauern, wäre es, wenn der Unfallgegner im Aufnahmebogen der Polizei an erster Stelle (also links) steht.
Ist zwar nichts Offizielles oder gar gerichtlich Verwertbares... aber dort tragen die Mitglieder der Rennleitung üblicherweise denjenigen ein, welchen sie für den Verursacher halten...

Bedaure dazu nichts anders mitteilen zu können.
Sehr ärgerlicher Unfallhergang. Nichtsdestotrotz,

Grüsse,


Hartmut
 
P

palatina

Gast im Fordboard
Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort!! Hast mir wirklich geholfen!!
Dankeschön!

Lg Lisa
 
Oben