Norbi
König
Ist das Bekleben der 3. Bremsleuchte, so dass beim Bremsen ein Name erscheint, zulässig?
Original von Norbi
Ist das Bekleben der 3. Bremsleuchte, so dass beim Bremsen ein Name erscheint, zulässig?
deshalb habe ich das so gemacht:
Die dritte Bremsleuchte besitzt eine Europazulassung, das bedeutet sie wurde einer lichttechnischen Prüfung unterzogen. Durch den Aufkleber verliert das Bremslicht seine Zulassung und man fährt ohne Versicherungsschutz durch die Gegend.
was am auto verbaut wird, egal ob ab werk oder nachträglich muss einwandfrei funktionieren und darf nicht beeinträchtigt werden. die leuchtkraft der bremsleuchte wird durch den aufkleber beeinträchtigt....
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
Fahr bloß nie bei uns rum, mit deinerm Gefunzel (auch wenn es gut aussieht )
also bei uns hier scheinen die grünen nicht so den bock zu haben PUMAS rauszuziehen...
Original von RedPuma
nö. muß am september zum 1. mal tüv und au machen lassen
Original von Ralph
Einzige Ausnahme, wenn du ein Fahrzeug hast, bei dem noch keine serienmäßige 3. Bremsleuchte dran sein muß (Stichtag ist mir jetzt nicht bekannt), kannst du die 3. Bremsleuchte abklemmen und überpinseln wie du willst
Originalantwort vom TÜV_Nord
Sehr geehrter Herr Hinz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist nicht zulässig, Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen zu verändern, außer wenn dafür ein Gutachen eines akkreditierten technischen Dienstes vorliegt.
Hintergrund ist, dass Geometrie, Lichtausstrahlung und Beleuchtungsstärke nach EU-Recht vorgeschrieben sind.
Daher ist das Anbringen des von Ihnen beschriebenen Aufklebers nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Roger Eggers
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Produktmanager für amtliche Dienstleistungen
www.tuev-nord.de
Original von banditRS2000
also bei uns hier scheinen die grünen nicht so den bock zu haben PUMAS rauszuziehen...
Das liegt daran, dass den fast nur Frauen fahren!!! Da drücken die gern mal ein Auge zu....lol lol lol
*NixWieWech.....*:achdufresse
(Um das Feuer mal wieder zu schüren...)
Original von ChillinK
.............. da gibt's doch höchstens für ein humanes bußgeld denk ich mal, wenn überhaupt oder![]()
Original von Ralph
Einzige Ausnahme, wenn du ein Fahrzeug hast, bei dem noch keine serienmäßige 3. Bremsleuchte dran sein muß (Stichtag ist mir jetzt nicht bekannt), kannst du die 3. Bremsleuchte abklemmen und überpinseln wie du willst.
Original von Kingfocus
Mein Tüv sagte es sei schon ok und die scheriffs in unseren KAff haben das schon tausendmal gesehn und nicht gesagt
• Ist eine 3. Bremsleuchte vorhanden, darf diese nicht mit Folie beklebt werden.
Die AutoglasFolie ist daher entsprechend zuzuschneiden.