Airbag austragung?!

S

Skill

Gast im Fordboard
Hi all,

Habe da mal ne frage an die schlauen leute hier und TÜV kenner :D und zwar.....
kann man einen airbag austragen lassen? wenn ja wie viel kostet das?

Weil ich würde mir gerne ein sportlenkrad ohne airbag hollen (momo millenium) und da is ja kein airbag drin ... deswegen würde mich das mal interessieren hab nen ford escort mk7 bj 95

bitte um eure hilfe und antworten ... danke :)
 
F

fordfan75

Gast im Fordboard
Da bist ja voll in die falsche Kategorie gerutscht wundert mich das das noch keiner gemerkt hat ?(
 

gruffti

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...der Airbag ist (zumindest bislang) nicht gesetzlich vorgeschrieben.
So kannst Du ja auch einen Airbag abschalten, wenn Du zum Beispiel einen Kindersitz anbringst.
Es interessiert den TÜV überhaupt nicht, solange das (neue) Lenkrad zugelassen ist. Du musst nur eventuelle Hinweise auf den Airbag (z.Bp. an der Sonnenblende) entfernen und Dir im klaren sein, dass Du im Normalfall ein hohes Mass an passiver Sicherheit aufgibst.
ciao
Gruffti
 
A

ARREIS

Gast im Fordboard
Das Abschalten eines Airbag´s ist zwar möglich nur darf man dies nicht selber machen.Airbag´s unterliegen dem Waffen - oder Sprengstoffgesetz,deshalb darf nur eine Fachwerkstatt arbeit an dem Airbag vornehmen!
 

gruffti

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...wenn es um das entsorgen geht, hast Du zweifelsohne recht. Beim Ausbau brauchst Du nicht unbedingt einen Fachmann oder willst Du mir ernsthaft erzählen, dass in jeder Werkstatt heutzutage ein Mitarbeiter einen Sprengschein genötigt?

Richtig ist, dass die Dinger empfindlich reagieren können, also sich öffnen.
Deshalb sollte vorher die Batterie abgeklemmt werden und wer es perfekt machen wil, stellt noch einen Potenzialausgleich zum Fahrzeug her (mit so einem Bändchen wie beim Computer).

Wenn Du näheres zur Lagerung und Entsorgung wissen willst, siehe hier:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3224642_L20.pdf

ciao
Gruffti
 

moep0815

Eroberer
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also selber wurd ich da nich ran gehen, weil wenn du dran rum fummelst und sich das ding löst (Weil wir wissen ja alle das hier und da noch strom gespeichert wird auch wenn die batterie abgeklemmt is) hast dun problem was mitn genickbruch enden könnte, das ding schäppert richtige wenn du mitn kopf davor hängst und das ding geht auf.

Es gibt airbag-kurse die beim meister lehrgang gemacht werden müssen... frag am besten bei der dekra ob es problemlos geht, die meisten sachen die ab werk drin sind und mit sicherheit zutun haben dürfen nicht verändert werden, höchstens verbessert.

oder googeln

viel glück und schreib deine erfahrung
 
D

Dickie

Gast im Fordboard
Wegen der Austragung bitte vorher beim TÜV nachfragen. es wird manchmal eine Bescheinigung vom Hersteller verlangt, in der bestätigt wird, dass von dem Ausbau keine anderen sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile (Beifahrerairbag, Gurtstraffer, ... ) negativ beeinflusst werden und der fachgerechte Ausbau muss dann von einer zugelassenen Fachwerkstatt (Vertragswerkstatt) ausgeführt sein (ggf. mit Neuprogrammierung des Airbag-Steuergerätes). Es kommt auf den Fahrzeugtyp und Baujahr an.
 
D

Dickie

Gast im Fordboard
Ganz einfach, die Erstversorgung ist immer gesichert, also das Pflaster für die Nase.
Nur solche Sachen wie Herstellungs-Chirurgie oder Renten, werden sowohl von der Haftpficht des Unfallverursachers als auch von eventuellen privaten Unfallversicherungen abgelehnt.

Es gilt immer: jeder hat sich so zu verhalten, dass die Unfallfolgen so gering wie möglich ausfallen, es liegt dann am Unfall-Opfer, zu beweisen, dass mit einem Airbag die Folgen genauso entstanden wären.
 

gruffti

Foren Gott
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Hi,
habe mir dann doch mal erlaubt die Gesetzestexte durchzulesen.
Danach gilt, dass eine Bescheinigung vom Hersteller vorliegen muss, dass die verbleibenden Rückhaltesysteme (also Sicherheitsgurt) eine ausreichende Schutzwirkung aufweisen müssen. Die wird man wohl nicht bekommen, weil seit 1998 keine Homologationstests ohne Airbag zwingend gefordert werden. Heisst also, aus Produkthaftungsgründen wird das jeder Hersteller ablehnen.
Bei Fahrzeugen vor 1998 kann es schon sein, dass Du eine solche Bestätigung noch bekommst, ist aber unwahrscheinlich. Grund s.o.

Hier ein Kommentar zu den Gesetzen:
Zitat:
Fahrzeuge mit Typgenemigung vor dem 01. 10. 1998
Nachträgliche Änderung am Airbag-System des Beifahrersitzes dürfen nicht dazu führen, dass Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags darf nur in einer geeigneten Fachwerkstatt - nur mit Zustimmung des Fahrzeugherstellers oder nach Einholung eines entsprechnenden Gutachtens (§ 2 StVZO bzw. Teilegutachtens nach § 19 Abs, 3 StVZO) - durchgeführt werden. Werden unerlaubte Deaktivierungen vorgenommen, ist von einem Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 StVZO) auszugehen. a) Die Deaktivierung des Beifahrer-Airbags mittels eines Schlüsselschalters ist zu als Lösung zulässig. Die Deaktivierung muss durch ein gelbes Dauerlicht angezeigt werden, das für Fahrer und Beifahrer gut erkennbar sein muss. Die Verantwortung für die richtige Schlüsselstellung liegt beim Fahrzeugführer.
b) Intellegente Sitzplatz-Erkennungs-Systeme sind optimal. Auch bei diesem System ist eine Kontrollleuchte erforderlich, die die Deaktivierung anzeigt.


Fahrzeuge mit Typgenemigung ab dem 01. 10. 1998 Wenn zur Erfüllung des gesetzlichen Schutzes beim Front-Aufprall der Beifahrer-Airbag erforderlich ist, ist der Ausbau oder eine Deaktivierung nicht zulässig. Erlaubt sind jedoch Lösungen bei denen
eine Deaktivierung mit Hilfe einer intellegenten Sitzplatz-Belegungserkennung erfolgt oder
wenn bei Transport eines Kindersitzes auf dem Beifahrerplatz der Beifahrer-Airbag mit Hilfe eines Schlüsselschalters manuell abgeschaltet wird.
Ein Abschalten des Beifahrer-Airbags ist jedoch nicht zulässig, wenn hierdurch das gesetzlich vorgeschriebene Niveau sinkt und ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz befördert wird. Die Verantwortung für die Schalterstellung liegt auch hier beim Fahrzeugführer.
Zitat Ende.

ciao
Gruffti
PS: Das ist zwar auf den Beifahrer gemünzt, gilt aber analog auch für den Fahrer.
Was habe ich gelernt? Seit 1990 mache ich solche Tests nicht mehr. Damals musste die Sicherheit auch ohne Airbag nachgewiesen werden, weil der eine Option war. Heute sind die Airbags aber Bestandteil der Homologation und damit der ABE.
Damit ist auch geklärt, dass eine Versicherung im Zweifelsfall nicht oder weniger zahlen muss (ähnlich fahren ohne Gurt).
 
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