gern geschehen. Da ich selber eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht habe, war ds leider meine einzige Option Dir zu helfen;-)fankos schrieb:Ein ganz dickes Danke Stefan!
Schön, daß das funktioniert hat.
Viele Grüße
Stefan
gern geschehen. Da ich selber eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht habe, war ds leider meine einzige Option Dir zu helfen;-)fankos schrieb:Ein ganz dickes Danke Stefan!
hm... das heisst das Ford-Kundenzentrum hat dir geraten zu einem anderen Hersteller zu wechseln? Ford selbst hat ja praktisch nichts im Angebot was da mehr leisten wuerde...gerade in der Alterstufe.denn es gäbe unter umständen geeignetere Zugfahrzeuge für meine Zwecke, war einer der ersten Sätze
dridders schrieb:Das es teils auch direkt in den papieren stand sieht man ja bei SF169. Er hats ja nicht nachtragen lassen, denn er hat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
An unserem 2,2l ist auch keine AHK verbaut;-) Und den 2,0l mit AHK habe ich noch nie versucht aufzulasten, da ich seltenst so schwere Anhänger fahre. Lieber einen mit 1,6to zugelassenem Gesamtgewicht und dann mit Tempo 100 Zulassung.dridders schrieb:mein 1. Scorpio hatte die 8% direkt eingetragen, obwohl er gar keine Kupplung dran hatte...
Da wohne ich zufälligerweise und mag meinem Auto daher auch eher weniger Last zumuten als zuviel. Obwohl ich vor langer langer Zeit auch mal 'n 90PS Passat Typ 32B mit nem 550kg Leergewicht-Trailer und Ford-Taunus oben drauf vergewaltigt habe. Ich weiß wovon Du redest. Trotzdem mag ich das heute nicht mehr übertreiben, dann besorge ich mir lieber ein anderes Zugfahrzeug oder fahre zwei mal. Unsere Mondi's sind mir zu schade dafür.fankos schrieb:durchs Sauerland
Hättest Du den Thread gelesen, dann wäre Dir evtl. aufgefallen, daß beim Mondeo das zulässige Zug-Gesamtgewicht bei 3750 kg liegt:Ronnymondy schrieb:Gesamtgewicht des Zuges mit 3857 kg im Fahrzeugschein.
Der erste Teil ist richtig. Für das Zuggesamtgewicht gilt aber das zGG des Zugfahrzeugs und nicht das Leergewicht.Die Führerscheinklasse B beinhaltet gebremste Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Fahrzeugs: 1575kg x 2 = 3150kg Zuggewicht (Max 3500kg wären möglich- hast recht - da muss das Auto aber min. 1750kg wiegen).
Bei normalen PKW (bzw. LKW bis 3,5t) darf die Anhängelast das einfache zGG nicht überschreiten. Der Faktor 1,5 gilt nur bei Geländefahrzeugen (bei neueren Fahrzeugen am G in der Fahrzeugklasse erkennbar, also M1G bzw. N1G). Die Klasse BE berechtigt grundsätzlich zum Führen von Anhängern bis 3,5t zGG, die Anhängelast des Zugfahrzeugs spielt dabei erstmal überhaupt keine Rolle.Bei Führerscheinklasse BE darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen - also max. 2362kg - in Verbindung mit Mondeo ist das aber mehr als die 3750kg Zuggesamtgewicht.