Zuglast 2,2TDCI Kombi bzw. AUFLASTUNG möglich?

SF169

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fankos schrieb:
Ein ganz dickes Danke Stefan!
gern geschehen. Da ich selber eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht habe, war ds leider meine einzige Option Dir zu helfen;-)
Schön, daß das funktioniert hat.
Viele Grüße
Stefan
 

dridders

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WOW! Da biste ja anscheinend echt erst an eine Pfeiffe geraten... vermutlich Folge des extremen Personalmangels den sie da zumindest letztes Jahr noch hatten. Aber: dank dem Dokument kommt endlich auch ein Mk3 als Nachfolger in Frage... das ist das erste Mal das ich davon lese das auch der V6 2t ziehen darf.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitzureichen ist Bloedsinn, bei Neufahrzeugen gehoert sowas direkt in die Papiere. Die ist ja nur fuer Bestandskunden, und da hat maximal dann der Haendler noch Einfluss drauf. Die machen sich aber normal nicht die Muehe abzupruefen was fuer den Wagen alles nachtraeglich genehmigt wurde.
 

fankos

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Na ja, so hart würde ich nicht urteilen. Es ist sicher ein Wust von Datenblättern, die in so einem Werk verwaltet werden. Wenn man da nicht eine art Kompas-Anzeige hat, wie hier eine Fahrzeugscheinkopie, sind die Mitarbeiter in solchen Abteilungen möglicherweise nur im Nebel am stochern, wenn Sie nicht wissen, welche Schublade in Frage kommen könnte. Jemand der den Fall bereits kennt, ist klar im Vorteil, sofort etwas passend heraus zu suchen.

Und zu meinem Wunschdenken, es wurden auch nach der Feststellung der möglichen Lasterhöhung bis 2007 MK 3 verkauft. Da hätte tatsächlich ein Eintrag mit den erhöhten Werten in den Fahrzeugapieren erfolgen können und zusätzlich die Info an die Altkunden über die Händler verteilt werden können. Scheint aber in den Arbeitsabläufen, die ja von der Firmenleitung vorgegeben sind, nicht vorgesehen zu sein. Schade eigentlich, wäre sonst wirkliche, vor allem wirkungsvolle Kundenpflege.

Dennoch möchte ich mich nicht beklagen, da wir trotz etwas Mühe gemeinsam mit Hilfe des Forums und dem hilfsbereiten Fordmitarbeiter bekommen haben, was uns ein Stück aus der Grauzone bringt, wenn wir mal versehentlich mehr gezogen haben sollten, als bisher erlaubt war.
 

dridders

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Naja, da ist nur die richtige Ablage der Infos im Sytem gefordert, so das er ueber ABE-Nr, Schluesselnummer oder Typ alles finden kann was es zu der Reihe gibt. Geht ja nicht darum zig Aktenordner zu waelzen. Der Fahrzeugschein konnte bei der Suche nach dem Dokument ja auch nicht helfen, nur einen Ansporn geben sich mehr Muehe zu machen.
Das es teils auch direkt in den papieren stand sieht man ja bei SF169. Er hats ja nicht nachtragen lassen, denn er hat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Info an die Altkunden... das wirst du bei keinem erleben, solange es nicht um eine Rueckrufaktion geht. Du gewinnst als Hersteller kaum was dadurch, hast aber viele Kosten, da das ziemlichen Aufwand bedeutet. Info an die Haendler ist was anderes, da kriegen die Haendler auch durchaus das ein oder andere zugestellt... aber deren Ablage ist da normal weit unorganisierter als die im Kundenzentrum. Einmal gelesen und irgendwo abgeheftet, das wars dann... da erinnert man sich noch ein paar Tage dran, danach ist es vergessen.

Wenn nu noch eine das gleiche Dokument fuer Mk3 -2003 bekommt...
 

fankos

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Ansporn ist schon richtig, aber nicht die beiden Fahrzeugkopien, sondern ein freundlich verbindliches Telefonat nach Eingang der zweiten abschlägigen Antwort, das zum Forschen in den wohl unergründlichen Tiefen des Systems anregte. Vielleicht weckte ich auch ein wenig sein Verständnis, warum ich diese Auflastung brauchte, denn es gäbe unter umständen geeignetere Zugfahrzeuge für meine Zwecke, war einer der ersten Sätze. Die vorhandene Eintragung im Schein war eine wertvolle Argumentationshilfe, die ein Abwiegeln nicht mehr zuließ, es sei denn, an den späteren Fahrzeugen wäre etwas wesentlich verändert worden, die eine höhere Anhängelast nicht mehr zugelassen hätten.

Die vorhandene Eintragung von Stefan beruhte vielleicht auf solch einer Bescheinigung, falls er nicht der Erstkäufer war und ist möglicheweise nicht ab Herstellung drin gewesen, bzw. ist auf Fordern des Erstkäufers mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt im Werk so eingetragen worden, mutmaße ich mal. Stefan wird er sich bestimmt noch zu äußern. Jedenfalls weiß ich aus dem Telefonat, daß erstmal die Fahrgestellnummern allein dafür nicht reichten, um an die Freigabeerklärung zu gelangen. Kann schon sein, daß die Archivverwaltung nicht optimal gelöst ist, ist dennoch reine Spekulation. Jedenfalls erlebte ich den MA von Ford durchaus als hilfsbereit und willens das Dokument zu finden, so es denn existieren sollte. Er hat es ja dann auch an Land gezogen. Dafür verdient er sehr wohl ein Lob und ich hab es ihm auch heute persönlich bereits gesagt, was sicher auch ein Ansporn sein könnte, sich in anderen Fällen aktiv einzusetzen.

Mit Poltern erreichen wir meist wenig. Eine positive Rückmeldung kann jedenfalls nie schaden, ist meine Meinung.
 

dridders

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An der Forderung wirds weniger liegen, mein 1. Scorpio hatte die 8% direkt eingetragen, obwohl er gar keine Kupplung dran hatte... das also mit Sicherheit keiner der Vorbesitzer veranlasst hat. Der zweite hingegen hatte den Eintrag nicht.

denn es gäbe unter umständen geeignetere Zugfahrzeuge für meine Zwecke, war einer der ersten Sätze
hm... das heisst das Ford-Kundenzentrum hat dir geraten zu einem anderen Hersteller zu wechseln? Ford selbst hat ja praktisch nichts im Angebot was da mehr leisten wuerde...gerade in der Alterstufe.
 

fankos

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Das haben die ganz sicher nicht gemeint, eher den Kuga, Galaxy oder so etwas, vermutlich, bin da nicht weiter drauf eingegangen, was sie denn noch so schönes im Angebot haben. Schließlich sprach er ja davon , daß FORD für größere Anhängelasten sicher besser geeignete Zugfahrzeuge im Programm hätte, als eben den Mondio. Hab ihm aber direkt den Wind aus den Segeln genommen, daß ich keineswegs wegen gelegentlichem Ziehen im 2 to-Bereich einen in Anschaffung und laufendem Unterhalt deutlich teureren Wagen, wie es z. B. die SUV Allradler sind, nutzen möchte.

Wir hatten auch eine Limo und einen Kombi als Scorpio und in beiden waren die Zuglasten (ich meine) mit 1800 kg bei 8% eingetragen. Hintergründe sind mir aber nicht bekannt, da gebraucht erworben.

Es kann aber auch von vornherein über den Händler angeleiert werden. Ich erinnere mich jetzt im Nachhinein, daß ich über einen Neuwagen MK3 mit einem VK bei örtlichen FFH in Köln verhandelte und an der zu geringen Zuglast mäkelte. Darauf bot er mir an, bei Ford nachzuhören, ob nicht eine Freigabe für höhere AHK-Last möglich sei. Er rief mich an, daß es wohl möglich wäre und der Eintrag direkt ab Werk vorgenommen würde. Da der Kauf dann doch nicht zustandekam, hatte ich dieses Gespräch fast schon vergessen gehabt. Wäre also durchaus noch eine Erklärung, warum unterschiedliche Einträge direkt ab Werk möglich sein könnten. Wohl auch eine Frage von Eigeninitiative und Hartnäckigkeit oder auch von einem Händler, der auf Zack ist.
 

dridders

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Beim Scorpio kanns auch net jeder, beim Mk2 glaube nur der 2,3er und der Cossi, und wohl auch nur als Turnier... als Limo wohl wieder nur 1,5-1,8.
Galaxy darf nach dem was ich gefunden hab auch keine 2t ziehen, zumindest beim 1er. Der aktuelle vermutlich 2t, der S-Max glaube auch... aber die sind dann auch wieder entsprechend jünger und teurer. Transe war nach dem was ich gesehen hab auch lächerlich in der Anhängelast. Kuga stand mal was von 2,8t, aber auch da wieder: zu neu, zu teuer, und zu SUV.
 

fankos

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Unsere Scorpios waren die mit der 2,9 Liter Maschine, Saugeil vom Fahren, der Kombi sogar 4x4 und Schalter, jedoch entsprechend ein Schluckspecht, deutlich mehr als die normale Limo mit der gleich starken Motorisierung. Wobei die Limo (Automatik) noch zum Schlachten bereit steht, falls jemand Interesse haben sollte. Jedoch nur ganz, nicht in Einzelteilen.

Der Galaxy kann mit einem online zu kaufenden Gutachten sowohl im Gesamtgewicht als auch in der AHK-Last auf 2,5 to aufgelastet werden, ist aber leider in der Anschaffung bei halbwegs akzeptablen Baujahren immer noch vile zu teuer und dennoch noch günstiger zu erwerben als die gemeinsam mit Ford entwicklten und baugleichen Scharan von VW oder Alhambra von Seat.

Transe soll auch entweder werkseitig Erhöhung möglich sein oder zumindest über Kaufgutachten. Hab das wieder in den Einzelheiten vergessen. Tja, es ist halt alles eine Frage von Preis-Leistungsverhältnis und natürlich der eigenen finanziellen (Un-)Möglichkeiten, sonst wär´s ja zu einfach. ;)
 

SF169

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dridders schrieb:
Das es teils auch direkt in den papieren stand sieht man ja bei SF169. Er hats ja nicht nachtragen lassen, denn er hat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
dridders schrieb:
mein 1. Scorpio hatte die 8% direkt eingetragen, obwohl er gar keine Kupplung dran hatte...
An unserem 2,2l ist auch keine AHK verbaut;-) Und den 2,0l mit AHK habe ich noch nie versucht aufzulasten, da ich seltenst so schwere Anhänger fahre. Lieber einen mit 1,6to zugelassenem Gesamtgewicht und dann mit Tempo 100 Zulassung.
Viele Grüße
Stefan
 

fankos

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Warst Du denn Erstkäufer? Ich hatte auch einen Mondeo 2, Kombi 1.8TD, mal gebraucht erworben, von dem ich weiß, daß der Vorbesitzer die da erstmalig verbaute AHK an seinen neuen Modi umgerüstet hatte. Wobei die zulässige AHK-Last da mit 1500 kg bei 8% Steigung eingetragen war. Nun gut, ich hab eine andere im Netz günstig geschossene eingebaut, die sogar theoretisch 3,5 to hätte ziehen dürfen...

Gezogen hat der Mondi, ich dürfte es eigentlich nicht zu laut erwähnen, ab und an deutlich mehr, unter anderem mal durchs Sauerland einen anderen Mondi Kombi bei eigenem Gewicht allein des Anhängers von 660 kg. Auf der AB am Berg eher ein Verkehrshindernis und ich war heilfroh, zu Hause ohne Kontrolle angekommen zu sein. Bei mir vor Ort, nur paar Hundert Meter Schotter von einer Baustelle zur anderen, bei der ich nur mit schleifender Kupplung und viel Glück überhaupt von der Stelle kam. Definitiv habe ich das Zugfahrzeug überfordert und es nie mehr wiederholt. :)

Ich bin schon froh, daß der MK 3, den ich jetzt habe, ohne Einschränkung 1800 kg und bis 8% Steigung jetzt ganz offiziell 2000 kg nachschlürfen darf. Die paar Kilo mehr bringen einen gewaltig aus dem roten Bereich. Tempo 100 km/h Zulassung wäre bei meiner Zug-Kombi auch ohne weiteres möglich, ob es sich lohnt, ich weiß es nicht. Jedenfalls schleppe ich dann einen Schrank hinter mir her und der Verbrauch dürfte extrem in die Höhe schnellen, wenn man die 80 deutlich überzieht, selbst unbeladen. Der Tandem-Hänger ist in der Ladefäche 2,12 m breit und 3,85 m lang, die Bordwände 40 cm hoch, Luftwiderstand also satt, von wegen günstiger cw-Wert.
 

SF169

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Nö, Erstkäufer war ich nicht. Deutet aber nix auf eine vorher mal verbaute AHK hin (Kabeldurchführungen, Ausschnitte Stossstange, etc.)
Stefan
fankos schrieb:
Da wohne ich zufälligerweise und mag meinem Auto daher auch eher weniger Last zumuten als zuviel. Obwohl ich vor langer langer Zeit auch mal 'n 90PS Passat Typ 32B mit nem 550kg Leergewicht-Trailer und Ford-Taunus oben drauf vergewaltigt habe. Ich weiß wovon Du redest. Trotzdem mag ich das heute nicht mehr übertreiben, dann besorge ich mir lieber ein anderes Zugfahrzeug oder fahre zwei mal. Unsere Mondi's sind mir zu schade dafür.
Viele Grüße
Stefan
 

fankos

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Ich laß mich auch nicht mehr zu solch selbstlosen Gefälligkeiten breitschlagen, insbesondere nach solch frustrierenden Erfahrungen erst recht nicht mehr. Und ja, ich hab mir auch später einen Vito zum Schleppen mit mehr Gewicht als Leihwagen geholt. Ging dann auch viel entspannter von Hamburg bis Köln. Wobei es jetzt ohne weiteres mit dem MK 3 gehen würde. Bin auf die erste Zugerfahrung mit 2 to gespannt und auch wie der Spritverbrauch dabei ist. Denn der Mk2 TD 1,8 hat mit ihm zugemuteten Last sehr kräftig in die Pulle geschaut. Klar auch, ist dafür ein bisserl schwach auf der Brust.

Ansonsten immer noch ein gutes Auto, wenn bloß die Dummweltzonen nicht so übers Land schwappen würden. Dabei erzeugt gerade der mit seiner Uralttechnologie im Motor ja gar keinen Feinstaub, nur interessiert dies die Volksver-(dummer) äh, -vertreter nicht die Bohne, Hauptsache der Bürger wird ordentlich gegängelt und dazu noch abkassiert.
 

Ronnymondy

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Vielleicht sollte aber mal erwähnt werden, das die Auflastung für Personen mit dem neuen FS B Klasse eigentlich uninteressant ist, da sie das Gespann mit voller Zuladung nicht fahren dürfen.

Selbst ohne Auflastung steht das Gesamtgewicht des Zuges mit 3857 kg im Fahrzeugschein. Und mit der neuen B Klasse darf man eh nur max 3500kg bewegen.

Oder sehe ich da was falsch ???
 

SF169

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Ronnymondy schrieb:
Gesamtgewicht des Zuges mit 3857 kg im Fahrzeugschein.
Hättest Du den Thread gelesen, dann wäre Dir evtl. aufgefallen, daß beim Mondeo das zulässige Zug-Gesamtgewicht bei 3750 kg liegt:
Mondeo MK3 (2000 - 2007) Zuglast 2,2TDCI Kombi bzw. AUFLASTUNG möglich? - Mondeo - Fordboard
Ach ja, wer redet hier von einer B-Klasse? Einen Mondeo B kenne ich nun auch nicht.
Die Führerscheinklasse B beinhaltet gebremste Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Fahrzeugs: 1575kg x 2 = 3150kg Zuggewicht (Max 3500kg wären möglich- hast recht - da muss das Auto aber min. 1750kg wiegen).
Bei Führerscheinklasse BE darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen - also max. 2362kg - in Verbindung mit Mondeo ist das aber mehr als die 3750kg Zuggesamtgewicht.
Grüße
Stefan
 

McBech

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Ich glaube Du hast da ein paar Sachen durcheinandergebracht.

Die Führerscheinklasse B beinhaltet gebremste Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse bis zum Leergewicht des Fahrzeugs: 1575kg x 2 = 3150kg Zuggewicht (Max 3500kg wären möglich- hast recht - da muss das Auto aber min. 1750kg wiegen).
Der erste Teil ist richtig. Für das Zuggesamtgewicht gilt aber das zGG des Zugfahrzeugs und nicht das Leergewicht.

Bei Führerscheinklasse BE darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen - also max. 2362kg - in Verbindung mit Mondeo ist das aber mehr als die 3750kg Zuggesamtgewicht.
Bei normalen PKW (bzw. LKW bis 3,5t) darf die Anhängelast das einfache zGG nicht überschreiten. Der Faktor 1,5 gilt nur bei Geländefahrzeugen (bei neueren Fahrzeugen am G in der Fahrzeugklasse erkennbar, also M1G bzw. N1G). Die Klasse BE berechtigt grundsätzlich zum Führen von Anhängern bis 3,5t zGG, die Anhängelast des Zugfahrzeugs spielt dabei erstmal überhaupt keine Rolle.
 

fankos

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Fahrberechtigungen

Hab mal gegurgelt, und finde die nachstehnden Angaben:

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des
Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr
als 3.500 kg)

Klasse BE, CE, C1E, DE, D1E


Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (Ausnahme bei
Klasse B, siehe Abschnitt "Anhängerführerscheine").
Bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination
12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Bei der Klasse D1E darf der Anhänger außerdem
nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Wenn ich das richtig lese, darf mit B das gesammte Gespann zusammen nur 3,5 to wiegen. Also bleibt nach Abzug des Zugfahrzeuges der Rest für den Hänger übrig. Zugfahrzeug allein 3,5 to, dann nix Anhänger.

Ob meine alte 3er-Erlaubnis besser oder schlechter ist, als die BE weiß ich im Moment nicht sicher. Mir schwant, daß ich theortisch zusammen mit einem 7,49 to Zugfahrzeug zusammen mit Anhängelast bis zu insgesamt 18 to als Gespann bewegen durfte, heute in jedem Fall 12 to. Vielleicht trügt da mein Gedächtnis hinsichtlich der 18 to. Praktisch käme ich weder so noch so eher nicht in Versuchung, nur eben eine eventuell erlaubte Möglichkeit. Die EU-Vereinheitlichung ist für jüngere deutsche Fahrer gewaltig benachteiligend gegenüber unserer eigenen Regelung, die doch keineswegs schlechter waren. Sie können sich z. B. keinen 7,5 Tonner für einen Umzug ausleihen, nur um ein praktisches Beispiel zu nennen, oder sie müssen für höhere AHK-Lasten den Zusatzschein erwerben. Kosten und noch mal Kosten.

Bei den Angaben beim MK3 bezieghen sich die 3750 kg nur auf das Gesamtgespannn nicht auf Fahrberechtigungen. Hier muß das aktuelle Fahrzeuggewicht von den 3,75 to abgezogen werden, um die zulässige Anhängelast zu ermitteln. Kann bei Ausschöpfung der erlaubten 2 to Zuglast bis 8% Steigung bedeuten, entweder ganz wenig im Kofferraum, oder auch nur allein fahren, da man sonst ganz schnell das zulässige Gespanngewicht überschreitet.

Der Link oben zeigt die gesamten Aufteilungen von alt zu neu. Ob vollständig, weiß ich nicht.
 
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Hallo, ich krame das alte Thema erneut aus. Ich habe mir die bescheinigung herunter geladen.
Aber die dort angegebene e nummer ist am ande anders als meine . Ich habe eine 17 am ende und in der bescheinigung steht eine 13 bis....
Bedeutet das das es für mich auch passt oder was soll mir das BIS sagen ?
 
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5 Oktober 2014
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Würde mich auch interessieren.
Bei mir hört es nach der*0156* ganz auf.
Gilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann auch für meinen Mondeo???
 

der_ast

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Zuerst einmal WILLKOMMEN im FoBo, ihr beiden :happy

Ohne mich damit wirklich auszukennen, denke ich, es kommt auf mehrere Faktoren an:
.) Welche Motorisierung habt ihr? Sprich: wie kommt die Bremsanlage mit dem zusätzlichen Gewicht klar?
.) Welche Form hat euer Heck? Stufenheck/Limousine? Schrägheck/Fliessheck? Turnier/Kombi?
.) Woher kommt ihr? Ist das da, wo das Auto zugelassen ist, überhaupt möglich?

ng
Alex
 

McBech

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Die Bescheinigung ist da etwas widersprüchlich. Zwar sind einerseits alle Modelle ab September 2003 freigegeben, andererseits wurde die 13. Version der EG-Typgenehmigung aber erst Ende Juli 2014 freigegeben.
Wer also ein Modell mit ner 13 oder höher am Ende der EG-Typgenehmigung hat ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Bei allen anderen heißt es entweder einfach ausprobieren oder mal direkt, am Besten per Mail, bei Ford nachfragen.
 
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