Zuglast 2,2TDCI Kombi bzw. AUFLASTUNG möglich?

K

Kami

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Tach,

mein Mondi darf laut Schein 1800kg ziehen, leider steht dort nicht ob bis 12% oder 8% Steigung.

Ein Kollege aus dem Bootsforum behauptet, sein Mondeo darf 2000kg ziehen?

Habe mir selbst ein neues Boot gekauft und dieses wiegt mit Trailer ca. 1900kg. Da ich kein Risiko eingehen will, wollte ich wissen ob eine Auflastung auf 2000kg möglich ist? Oder ist die Zuglast von 1800kg für 12% Steigung, dann dürfte diese bei 8% Steigung doch höher liegen?
(Kenne es zumindest so von meinem alten Auto, bei 12% waren es 1350kg, bei 8 % 1500kg)


Wer kennt sich denn nun aus damit, bzw hat sein Mondeo (falls überhaupt möglich) auflasten lassen.

Alternativ kann ich das Boot auch notfalls mit leerem Tank transportieren (150L), dann passt es auch wieder... :D
 

Fordpaule

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Du darfst bei 8% Steigung 2000 kg ziehen.

Auflasten würde erhebliche Umbaumaßnahmen erfordern:


- größeren Kühler drauf,
- eine verstärkte Lichtmaschine,
- die richtige Getriebe x Hinterachsübersetzung nachrüsten,
- die verstärkten Stoßdämpfern an der Hinterachse bekommt,
- an der Hinterachse auch eine Niveauregulierung erhält.

Erst damit wäre das Fahrzeug auch geeignet überhaupt in schwereren Anhängerbetrieb genommen zu werden, außerdem brauchst Du dazu auch die Sondergenehmigung von FORD.

Gruß Jörg
 
K

Kami

Gast im Fordboard
Vielen Dank für deine Antwort, ABER wo steht das mit den 2000kg?

Habe heute bei meinem fruendlichem Händler angerufen, der meint ich darf nur 1800kg (das was im Schein steht ziehen).
Auf meine Frage ob es die Angabe für 12% oder 8 % Steigung ist, konnte dieser mir leider nicht antworten. Es sei auch egal, wichtig ist was im Schein steht! Häää?!?!? Hätte ich mal lieber bei VW oder Audi angerufen, die wissen es warscheinlich besser....

Weist Du wie hoch man den Mondeo mit den Umbaumaßnahmen Auflasten kann? 2,2/2,4t????
 
K

Kami

Gast im Fordboard
ALSO, habe gerade mal beim TÜV und bei FORD angerufen:


foglendes bekomme ich nun schriftlich:

Ford Mondeo BWY, 2,2TDCI darf bei 8% Steigung eine max. Anhängelast von 2000kg ziehen.

Allerdings ist dies eine "Unbedenklichgkeitserklärung" und es muß nochmal extra beim TÜV eingetragen werden.

GRUNDSÄTZLICH gilt aber für alle Mondeo´s: 1800kg!!!

Für einige Modelle (so auch den 2,2TDCI) wurde die Steigung auch bei 8 % getestet, daher die Freigabe!

Falls jemand von euch diese Unbedenklichkeitserklärung benötigt, Kopie des KfZ-Scheines an die Ford Werke schicken, Bearbeitungszeit 14Tage!

Ich denke damit ist alles gesagt / geklärt und dieses Thema kann von mir aus geschlossen werden!!!

DANKE
 

Fordpaule

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Das hatte ich vergessen. Du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn Du 2000 Kg ziehen möchtest. Damit ist nun aber wirklich alles gesagt. ;)
 

fankos

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erhöhte Anhängelast MK 3, Unbedenklichkeitsbescheinigung?, AHK, Navi

Jetzt hole ich diesen alten Fred hoch und hoffe, daß Ihr mir weiterhelfen könnt. Denn an der Thematik hat sich nichts geändert, es geht um diese Unbedenklichkeitserklärung, von der Ford angeblich nichts weiß.

Nun, habe ich mir den Mondi MK 3 zugelacht. Es ist ein Bj. 5/2006 in schwarz metalic mit Ledersitzen. Leider schon mit 218.500 km, aber offensicht lich ohne Ausfallerscheinungen. Die ersten 1250 km habe ich übers WE mit ihm zurückgelegt und es macht einfach nur Spaß. Meine MK 2 sind mit der 1,8 TD Maschine deutlich behäbiger, wenn eigentlich gar nicht schlecht. Sie haben sogar größeren Kofferraum, nur leider klappt´s mit den Dummweltzonen immer weniger, da nur Rote Plakette, Grrr...

Leider fehlt mir am neuen "Alten" da auch noch die AHK und ich habe nur die alte Blaubunkt-Navi-CD für Deutschland mitbekommen. Wer kann mir da mit der neueren Karte, ggf. auch Europa weiterhelfen? Es ist ein Blaupunkt TravelPilot Freestyler. Ob´s was taugt, keine Ahnung, konnte noch nicht testen, da CD nicht eingelesen ist.

Möchte nach Möglichkeit die höhere Anhängelast von 2000 kg bei 8% Steigung eintragen lassen und suche nach einer günstigen AHK, ggf. auch gebraucht. Kann ruhig star sein. Welche muß ich da haben, um größere Lasten dran hängen zu können Stützlast, D-Wert? Würde die vom MK 2 Kombi auch passen, denn die habe ich ja noch?

Habe wegen der Unbedenklichkeitserklärung soeben mit der technischen Dokumentation der Ford-Werke in Köln telefoniert und die Auskunft erhalten, daß entgegen der obigen Aussage es für den 2,2 TDCi, Nummer der EG-Typgenehmigung meines Wagens: e1/14*0156*17 Typ M1 BWY, angeblich keine Tests und somit keine Freigabe der erhöhten Anghängelast auf 2000 kg bei 8% geben würde. Somit auch keine Unbedenklichkeitserklärung.

Auf meinen Einwand, daß es in den Foren wohl kaum unsinnige Behauptungen in dieser Richtung einer möglichen Freigabe in einer Unbedenklichkeitserklärung geben wird, meinte er, davon könne er in der Doku nichts finden. In den Foren gebe es auch viel Unsinn, so seine Meinung. Ob ich denn ihm eine Kopie einer solchen Freigabe zukommen lassen könne, damit er die Quelle findet. Na ja, tun wir ihm doch den Gefallen und ersparen ihm, sich zu überarbeiten... ;)

Jetzt seid Ihr gefragt.
 

SF169

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Also meiner ist gebaut am 01.09.2005 - Modelljahr 2006 - und ich hab im Fahrzeugschein stehen: Zu O1: 2000 bis 8% Steig.
Dummerweise sind ja die meisten Zusatzeinträge ab Erstzulassung 02.01.2006 weggefallen.
Evtl. hilft dem Ford Sachbearbeiter ja mein Fahrzeugschein und das COC.
Die AHK vom MK2 wird nicht passen. An deiner Stelle würd ich eine nehmen, welche abnehmbar ist und von unten gesteckt wird nehmen. Dann hast Du kaum Umbauarbeiten am Stoßfänger.
Viele Grüße
Stefan
 

dridders

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Radio: falscher Thread!
AHK: Anschreiben fertig machen und mit Kopie vom Fahrzeugschein zum Kundenzentrum schicken oder faxen. Anrufen ist fuer den Hintern, da du nicht mit der technischen Abteilung telefonierst. Fuer gewoehnlich wirst du daher auch dort direkt auf eine schriftliche Anfrage verwiesen... evtl. aktuell nicht weil sie immer noch ueberarbeitet sind und sich so weiter Arbeit ersparen wollen...
 

fankos

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Naja, Schreiben scheint auch nichts zu bringen, wie Ihr der heutigen Antwort von Ford entnehmen könnt. Wer kann mir da nun weiter helfen?


Ich wurde gebeten, nur sinngemäß den Inhalt wiederzugeben, weil der Brief dem Briefgeheimnis unterliegen könnte (keine Idee, ob das auch zutrifft, wenn ich ein an mich gerichtetes, Schreiben poste, das nicht ausdrücklich als Geheim eingestuft wurde, bin kein Jurist?) Deshalb hier die Änderung:

"Vom MA Fahrzeugtechnik wird darauf hingewiesen, daßnur wie schon bei mir eingetragen, lediglich 1800 kg möglich seien. Ferner erklärte er, daß es für die Baureihe Ford Mondeo mit meiner Fahrgestellnummer, Typ BWY keine Prüfung bei Ford mit einer erhöhten Anhängelast bei 8% Steigung gegeben habe."

Das Schreiben las sich fast so, wie: "Wir haben gar keine Auto..."
Brauche also alles, was die Ford-Mitarbeiter doch noch zum Handeln bewegen könnte.



Edit by der_ast:
Namen des Absenders entfernt.
 

dridders

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Tja, Pech gehabt anscheinend. Fuer mich liest es sich eher so als ob dein Wagen eben eine neuere Typzulassung hat als die, die erfolgreich ein Dokument bekommen haben. Somit haette Ford dort die Pruefung wiederholen muessen, ham'se aber net, also koennen sie nix bestaetigen.
 

fankos

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Wirklich? Kami schrieb im Beitrag 4, daß er auch den BWY hat und ihm diese Erklärung ausgestellt wurde.

Vermute eher, falls seine Aussage stimmt, daß bei Ford die Linke nicht weiß was die Rechte mal gemacht hat. So zumindest mein derzeitiger Eindruck. Kann mir auch nicht vorstellen, daß am gesamten Tragwerk wesentliches innerhalb weniger Baujahre vor Modellwechsel zum MK 4 verändert worden ist. Hier wissen sicher einige Schrauber-Cracks mehr dazu, vermute ich mal einfach.

Vielleicht schaut auch Kami oder jemand, der für einen vergleichbaren Wagen (2,2 TDCi Kombi, Mondeo BWY) hat, hier rein und kann mir seine Kopie per PN zusenden?
 

SF169

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Na ja, ich hab nur einen Euro3 - mag sein, daß die mit Euro4 eine andere Typzulassung haben.
2000kg ist mit einem 2,2l TDCi MK3 zweites Facelift möglich - siehe Fahrzeugschein. Und ja: ist am 01.09.2005 gebaut und zum ersten mal zugelassen worden - ist garantiert ein zweites Facelift (Modelljahr 2006).
Zu bedenken ist aber, daß Du mit 2000kg Anhänger, 1555 kg Leergewicht und max Gewicht des Gesamtzuges 3750kg noch genau 195kg Zuladung hast. Nicht viel für eine Urlaubsfahrt mit mehreren Personen.
Ford Mondeo, Typ BWY, ...xx52200
Übrigens: wenn Du deine Fahrgestellnummer rausnehmen willst - dann die letzten 5 Ziffern. Vorne ist immer gleich!
Viele Grüße
Stefan
 

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dridders

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BWY ist irrelevant. Sowohl Mondeo Mk1 als auch Mk2 haben egal welche Motorisierung BNP als Typkuerzel. Dahinter verbergen sich aber zig verschiedene Typzulassungen. Wichtig ist die Nummer die unter "K" aufgefuehrt wird im Schein.
 

SF169

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dridders schrieb:
BWY ist irrelevant
Na ja, mein Fahrzeugschein beweist ja, daß die Aussage vom Ford-Menschen es gebe keine Zulassung 2000kg für BWY schlicht falsch ist.
Bitte erlauben Sie uns hierzu den Hinweis, dass die Prüfung einer erhöhten Anhängelast bei 8% Steigung ist für die angeführte Fahrzeugbaureihe, Ford Mondeo, Typ BWY,
nicht durchgeführt worden ist.
Und warum soll der 2,2l nach 01.01.2006 nicht in der Lage sein 2000 kg zu ziehen?
Ist schon übel mit unseren Regelwahn. Ich würde allerdings überlegen, ob der ganze Zirkus überhaupt Sinn macht, da das Zuggesamtgewicht mit 3750kg nicht wirklich hoch ist dann.
Grüße
Stefan
 

dridders

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Naja, dann werf ihm vor das er es nicht ausfuehrlich genug geschrieben hat, aendert aber nix dran das BWY allein nicht hilft, damit wirst du Ford nicht ueberzeugen... und die musst du ueberzeugen, da der TUeVer nix ohne Bescheinigung von Ford macht.
Warum seiner es technisch nicht koennen sollte? Dafuer mueste man erstmal wissen was geaendert wurde. Haengt ja nicht nur an der Maschine. Kann gut sein das er es technisch kann, genauso wie der ST220 es technisch sicher kann. Ohne Bescheinigung hilft das aber gar nichts. Und Ford wird sich da auch an die Gesetze halten muessen und kann nicht einfach mal behaupten "das stimmt schon alles".
 

fankos

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Nun, unter K steht bei mir e1/14*0156*17, was wohl eine eindeutige Zuordnung des Wagens erlauben sollte.

Und das mit der Gesamtzuladung von 3750 kg (dieser Wert steht auch bei mir im Schein) ist in meinem Fall auch nicht tragisch, da ich beim Ziehen eines schweren Hängers allein im Wagen bin, und lediglich Baukram, Brennholz oder alternativ ein Bastelfahrzeug drauf ziehe. Mein Last-Hänger wiegt leer 660 kg und dürfte 3 to Gesamtgewicht haben, nur habe ich dafür leider kein Zugfahrzeug. In 90 % der Fälle reichte es auch mit dem Mondeo MK2 1,8 TD und bei wirklich voller Beladung habe ich in der Vergangenheit bei weiten Strecken einen Leihwagen geholt, sonst bei Kurzstrecken nicht nur auf Risiko gesetzt, sondern auch das Zugfahrzeug hoffnungslos überfordert, Glück gehabt und nicht aufgefallen...

Schnell ist die Grenze von 1800 kg ausgereizt und 200 kg erparen möglichen Ärger oder die Notwendigkeit eines Leihwagens. Daß dieser Mondeo MK 3 auch mehr ziehen könnte, ist sicher keine Frage, nur ist er halt nicht für mehr als 1800kg (vielleicht auch 2000kg) zugelassen. Von daher wäre ich mehr als nur froh, diese erweiterte Eintragung zu bekommen.

Bei Stefan taucht unter K noch eine 98 auf, die bei mir nicht steht und bei mir zusätzlich eine ergänzende 17. Interessant wäre, was einzelne Unbedenklichkeitserkärungen genau zu der höheren AHK-Last sagen und welche Fahrzeuge da einbezogen wurden. Meiner ist 5/2006 erstmal zugelassen worden, wobei ich nicht weiß, wann er wirklich gebaut worden ist. Er ist ein EU-Reimport und ist in D zugelassen worden, könnte theoretisch ja schon länger gestanden haben.
 

fankos

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Etis kostet ja richtig Kohle, wie ich grad sehe. Geht mit 50 Teuros los als Mindesteinstand. Wird sich wohl nur für eine Werkstatt lohnen nach meiner Einschätzung.
 

dridders

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung die ich für meinen Scorpio erhalten habe war komplett fahrzeugspezifisch, also direkt auf die Fahrgestellnr bezogen. Dort tauchte somit die ABE-Nr überhaupt nicht auf, nichtmals das es sich um einen Scorpio handelt.
 

SF169

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Ähhhmmm- ist kostenlos.
Oben einfach mal auf Fahrzeug klicken - deine Fahrgestellnummer eingeben und los gehts.
Grüße
Stefan

PS: Ach ja: VIN ist Vehicle Identification Number : Fahrgestellnummer
Und ist nicht WFO (Ohhh) sondern WF0 (Null)
 

fankos

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Ok Danke, hab die Werte über den Reiter Fahrzeug auch ohne kostenpflichtige Registrierung bekommen:

Primärmerkmale
Baudatum: 20.02.2006
Modellreihe: Mondeo 2001-2007
Karosserietyp: Turnier
Ausführung: Serie 56
Motor: 2.2L Duratorq 16V TC (150PS) - Puma
Getriebe: 6-Gang-Schalt - MMT6
Lenkung: LHD FWD
Achsübersetzung: 4.071/2.850
Abgasnorm: Abgasverhalten Stufe IV
Klimaanlage: Autom.Temperaturregelung-Klimaanlag
Gebiet: (+)"I"
Lackierung: Panther-Schwarz Metallic
Innenfarbe: Ebony
Innerer Trim: Verona Grain Leather

Also, wer damit mehr anfangen kann, mir sagt es so nicht, ob es Unterschiede in der Karosse zu anderen MK 3, früher oder später hergestellt, gibt, die für AHK-Last entscheident sein dürften.
 

der_ast

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Der veröffentlichte Brief unterliegt vermutlich dem Briefgeheimnis. Solltest Du eine Genehmigung zur Veröffentlichung haben, dann lass mir diese bitte via PN zukommen. Hast Du keine, dann ersetze ihn bitte durch eine inhaltliche Wiedergabe in eigenen Worten, oder ich muss ihn komplett rauslöschen.

Deadline: 10.11.2012, 22.00 Uhr

ng
der_ast
 

fankos

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Habe ich geändert, wobei ich nicht wirklich glaube, daß ein solches Schreiben dem Briefgeheimnis unterliegt, da es ja an mich addressiert ist und es mir als Empfänger frei stehen dürfte, wem ich es zum Lesen gebe, da von seiten des Absenders kein Vertraulichkeitsvermerk vorliegt. Bin aber nicht wirklich sicher, nur mein Bauchgefühl, daß nicht unbedingt einer juristischen Würdigung standhalten muß und letzendlich auch so darstellbar, wie ich es jetzt in meinem älteren Post umformuliert habe.
 

der_ast

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Ja, jetzt passt das.
Danke für Dein Verständnis und Deine Kooperation.

OT:
Dem Briefgeheimnis unterliegt jedes Schreiben, das so verschickt wird, dass niemand anderes es lesen kann (in einem verschlossenen Kuvert, via eMail, als PN, ...)
... ausser dieses Schreiben ist ausdrücklich davon befreit (z.B. ein s.g. "offener Brief")

ng
der_ast
 

fankos

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Kopie von der Unbedenklichkeitserlärung gesucht

Wer hat denn seine Unbedenklichkeitserklärung für seinen Wagen von Ford in seinen Unterlagen noch da, die er mir als Kopie vielleicht als PN bereitstellen könnte?

Wenn es der gleiche Fahrzeug-Typ BWY und am besten als 2,2 TDCi Kombi, möglichst nah an meinem Herstellungsdatum 2/2006, sollte doch von Ford nicht mehr abgebügelt werden können. Aber auch sonst hat sich sich doch weder Motor- noch Karosserieseitig nichts wesentlich verändert am MK3. Vielleicht hilft es, wenn man dem dortigen Mitarbeiter aufzeigt, welche Abteilung diese Erklärung ausgestellt hat. Ohne Quellenbenennung von Außen scheint es mittlerweile schwierig zu sein, das richtige Papier überhaupt aufzustöbern. Hoffe sehr, daß man mit Eurer Hilfe die Jungs dort bei Ford doch noch motiviert, tiefer in den Archiven zu graben. ;)
 

fankos

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Erfolgsmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigung für AHK-Lasterhöhung erhalten

Nach einigem Hin- und Her und auch Mißverständissen beim MA der Technikabteilung von Ford hat die Übersendung der Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I von Stefan (SF169), in der die erhöhte Anhängelast mit 2000 kg bei 8 % Steigung bereits eingetragen ist, und zusätzlich meiner Kopie Fahrzeugzulassung doch noch zur erhofften Unbedenklichkeitsbescheinigung (so heißt die tatsächlich) geführt. Diese ist der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr vorzulegen.

Ein ganz dickes Danke Stefan!


Betrifft Mondeo Turnier 2001
(10/2000 -), für Fahrzeuge ab Sept. 2003 und gilt für alle Varianten,Typ BWY, EG-Typgenehmigung: e1*98/14*0156*13 bis …,



mit diesen Motoren:


2,0l TDCi 85 kW
2,0l TDCi 96 kW
2,2l TDCi 114 kW
2,5l V6 125 kW
3,0l V6 150 kW

Anhängelast, gebremst 2000 kg bis max. 8 % Steigung, Zul. Stützlast: 80 kg.

Voraussetzung hierfür ist die Ausstattung des Fahrzeuges mit einer geeigneten, bauartgenehmigten Anhängevorrichtung mit einem D-Wert von 11,0 kN.
Eine entsprechende Eintragung der erhöhten Anhängelast in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich.

Was wollen wir mehr. Wer mal so ein Teil benötigt, gerne per PN.
 

der_ast

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@ frankos
Bitte stell eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung in die Datenbank unter "Mondeo" und unter dem Präfix "Technische Daten" ein. Dort findet man sie recht flott wieder und ist allen zugänglich.
AUSSER: Es steht ein Copyright drauf - dann lass das bitte sein, denn wir wollen ja keine Schwierigkeiten mit FORD haben ;)

ng
Alex
 

fankos

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MK 3, TYP BWY, erhöhte Anhängelast , Unbedenklichkeitsbescheinigung für AHK-Lasterhöhung 2000 kg bis 8% Steigung

Mondeo Datenbank? Bin mir nicht sicher, wo ich die finde. Oder wäre das dann der erste Beitrag hier? Hab´s jetzt doch selbst gefunden und nun eingestellt, also hier in der Datenbank, die ich bisher noch nicht entdeckt hatte.

Denke, daß kein Copyright drauf ist, jedenfalls finde ich in der PDF-Datei keinen Hinweis dazu. Stelle es gern rein, sobald ich weiß, wo genau. Bitte Dich dann aber sicherheitshalber zu prüfen, ob es so seine Richtigkeit hat und stehen bleiben kann.

Wobei ich es besser fände, wenn Ford von sich aus alle Freigaben mit den Fahrzeugpapieren dem Kunden aushändigen würde oder alternativ die Händler anweisen würde, den Kunden von sich aus über diese Möglichkeiten zu informieren. Wunschdenken, ich weiß. ;)
 
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