Wo ist mein Einschreiben?

Fiesta2003

Haudegen
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Hallo

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich hab am 04.06. eine Kündigung per Einschreiben losgeschickt. Es geht um meine Garage im alten Wohngebiet, die ich jetzt nicht mehr brauche. Diese muss ende des Monats gekündigt sein. Nun kann man auf der Seite der deutschen Post, Einschreiben nachverfolgen.

Hab dort meine Nummer mit Datum eingetragen und da steht nun:
Die Sendung wurde am 04.06.2008 in unserer Filiale xxx 46 Oberhausen eingeliefert. Bitte wiederholen Sie die Statusabfrage in den nächsten Tagen noch einmal!

Ist der etwa noch nicht da angekommen wo er hin sollte oder pennt die Post mit dem Eintrag im Inet? Hat wer schon erfahrung damit? Ich weiß auch nicht ob ich bei dem Vermieter (das ist eine Gmbh) mal anrufen soll ob die mein Einschreiben bekommen haben. Mist hätte ich mal mit rückschein gemacht. Man lernt nie aus. Oder kann man bei der Post nachfragen ohne eine Gebühr zahlen zu müßen?

Kann ich per Fax nochmal eine Kündigung an diese Gmbh schicken? Weiß nicht ob das rechtens ist. Sry fragen über fragen :denk

Gruß Martina
 

Wavemaster

Megaposter
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Kannst bei der Post nachfragen kostet nichts extra.
Normal ist der Datenabgleich bei der Post fast Zeitgleich.
In einem anderen Thread verfolgen wir gerade ein Paket. Status ist immer aktuell auf dem neusten Stand. Ob das bei Einschreiben auch so ist kann ich dir allerdings nicht sagen. Da das ja zu Brief gehört
 

RedCougar

Megaposter
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1. Fax und Email sind meines Wissen mittlerweile auch rechtlich anerkannte Kündigungsmöglichkeiten.

2. Hast du das Einschreiben als "Einwurfeinschreiben" oder "Übergabeeinschreiben" versandt? Wenn als Übergabeeinschreiben, dann hat der Empfänger dieses vielleicht noch nicht angenommen und eine Benachrichtigung im Postkasten liegen (was allerdings bei einer GmbH ungewöhnlich wäre).

Am sichersten ist und bleibt immer noch das Übergabeeinschreiben mit Rückschein. Da kann der Empfänger sich dann drehen und winden und nicht reagieren wie er will. Noch ist ja Zeit, also im Zweifelsfall kannst du die Kündigung ja immer noch ein zweites mal losschicken.
 

gruffti

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Original von RedCougar
1. Fax und Email sind meines Wissen mittlerweile auch rechtlich anerkannte Kündigungsmöglichkeiten....

...nein, E-Mail ist nicht anerkannt. Fax nur dann, wenn man einen Sendebericht hat aus dem auch der Inhalt hervorgeht.

Die Profigeräte haben bei der Empfangsbestätigung eine Kopie der ersten Seite, die allgemein als Nachweis anerkannt wird...
 

Fiesta2003

Haudegen
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Oweh :rolleyes:

Jetzt hab ich nur ein einfaches Einschreiben gemacht. Hab so ne Art Bon bekommen wo die Nummer des Briefes drauf steht mit Datum. Ist das nicht ausreichend? Ich kann mir nicht vorstellen das der Brief noch da ist wo ich ihn abgegeben hab. Und das der Vermieter nicht in den Briefkasten schaut kann ich auch nicht glauben.

Aber wenn der Brief zugestellt wurde, ich mein in dem Briefkasten geworfen wurde, warum steht das nicht im Inet bzw. auf der Post Seite? Da steht nur wo ich ihn abgegeben habe.

Na dann schreibe ich mal lieber noch eine Kündigung, diesemal dann mit Rückschein!

Danke Leute,

gruß Martina

PS: Hab mal eine Email an die Post geschickt. Mal sehen was die machen können. Ansonsten schicke ich eine neue Kündigung, diesesmal mit Rückschein.
 

Dispo-Gott

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Viele denken, mit nem Einschreiben sind sie alle Sorgen los, aber das stimmt nicht.

Ich kann da die Bücher von Ralf Höcker sehr empfehlen.

siehe auch hier

Selbst wenn das Einschreiben angekommen sein sollte, sagt das überhaupt nichts aus. Der Beleg besagt nur, DASS etwas angekommen ist, und nicht WAS.

Und gerade bei Kündigungen sollte man da auch vorsichtig sein. Wenn der andere weiß, dass etwas unangenehmes bis zu einer gewissen Frist ins Haus steht, verweigert er einfach die Annahme. Und schon ist der Termin geplatzt. Trotz Einschreiben. Hätte man es per Post geschickt, wäre es im Briefkasten angekommen und im Bereich des Empfängers gelandet.

Aber wie gesagt: Unbedingt mal in diese Bücher schauen. Das mit dem Einschreiben hat er glaube ich sogar genau beschrieben.
 

Fiesta2003

Haudegen
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Dann brauche ich das ja nicht als Einschreiben schicken wenn es unsinn wäre. Ich denke mit nem Einschreiben und Rückschein kann man schon auf der sicheren Seite sein. Soll man mir doch das Gegenteil beweisen, das ich die Kündigung nicht geschickt habe. Gekündigt wird nun mal schriftlich. Aber ich will mich ja nicht streiten deswegen.

Es ist für mich im moment nicht nachvollziehbar wo mein Einschreibebrief nun ist. Ist er eingeworfen worden oder nicht. Hat ihn mein Vermieter oder nicht. Darum geht es mir.

E Mail Post, damit meinte ich das ich an die deutsche Post eine E Mail geschrieben habe. Es gibt da eine Rubrik unter Kontakt glaube ich wo man fragen kann. Hab einfach mal eine Mail geschrieben ob man mir dort weiter helfen kann. Sollte nichts dabei rum kommen werde ich ende der Woche nochmal eine Kündigung schreiben per Einschreiben mit Rückschein.

Danke trotzdem für diesen Tip, aber ich brauche kein Buch ;)

gruß Martina
 
M

Melanie W.

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ruf doch einfach mal schnell den service an, dann weisst du sofort bescheid
 
K

Kombifahrer

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Soll man mir doch das Gegenteil beweisen, das ich die Kündigung nicht geschickt habe.

ganz falsche abfahrt, sogar einbahnstraße.
mit dem argument könnte jeder behaupten, was geschickt zu haben.
so leicht ist es dann doch nicht.
 

Fiesta2003

Haudegen
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Na ja man dreht sich irgendwie im Kreis. Ich kann ja belegen das ich das Schreiben geschickt habe. Ich warte noch bis ende der Woche. Wenn sich weder der Vermieter noch die Post wo ich eine Anfrage geschickt hab sich meldet schicke ich nochmal eine Kündigung raus. Oder mein Mann ruft bei dem Vemieter der Garagen mal an. Er hat ja die Nummer.

Danke erstmal für eure hilfe. Mal sehen was sich ergibt. Darf natürlich nicht so lange warten, da die Frist bis ende des Monats geht.

Gruß Martina

PS:
So hab nun eine Antwort von der Post bekommen (per E Mail). Es tut ihnen Leid das mein Einschreibebrief nicht beim Empfänger angekommen ist. Ich soll eine Nummer anrufen und eine Nachforschung machen. Werde jetzt nochmal ein Einschreiben schreiben aber mit Rückschein und ich gehe in eine andere Postfiliale. Da es sich um eine Kündigung handelt kann ich nicht so lange warten bis irgendwann der Brief mal wieder aufgetaucht ist. Vielen Dank erstmal an Euch für die Beteiligung. Gäbe es diese Suche per Inet nicht wo man Paket oder Brief nachschauen kann wo es gerade ist, hätte ich nun keine Ahnung und nachher nur noch mehr ärger, da die Kündigung nicht eingegangen ist. So mache mich mal an den neuen Brief und werde sehen was nun mit meinen verlorenen passiert. Wenn dann müßten die mir den doch erstatten, oder? Immerhin waren es 2,60 Euro :aufsmaul: ist doch wahr.
 

gruffti

Foren Gott
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...die rechtlichen Gepflogenheiten kommen nicht von der Post und ich würde mir ungern vorschreiben lassen, wie ich was zu verschicken habe.

Es geht schlicht und ergreifend um die Beweisbarkeit. Wenn ich das zu tun habe gehe ich mit der Kündigung zum Vermieter gebe ihm die und lasse mir den Empfang auf der Kopie bestätigen. Und gut ist....

Dann musst Du auch nicht so oft bis 100 zählen :D
 

Fiesta2003

Haudegen
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Recht hast du gruffti und was für ein Glück ist der Vermieter bzw. diese Gmbh in Oberhausen. Nur man ist ja zu bequem, aber das ist wohl die beste Lösung.

Ich habe ja noch ein Brief geschickt und zwar habe ich meinen Gesellenbrief verloren (wohl beim Umzug) und hab das Einschreiben in der Filiale abgegeben und den Brief (kein Einschreiben) an die Handwerkerschaft in den Briefkasten vor der Postfiliale. Jetzt forsche ich gerade danach ob die meinen Brief bekommen haben. Irgendwie seltsam das alles. Aber das ist jetzt nicht so wichtig wie die Kündigung. Nur möchte ich schon wissen ob mein Antrag bei der Handwerkerschaft eingegangen ist oder nicht. Mal sehen was daraus wird.

DANKE Leute!!!!!

Liebe grüße, Martina!
 

Guido

Megaposter
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Original von Fiesta2003
....
Werde jetzt nochmal ein Einschreiben schreiben aber mit Rückschein und ich gehe in eine andere Postfiliale....

Nicht, daß der Vermieter nacher zwei Kündigungen hat und Du zur Gültigkeit der zweiten Kündigung noch eine Wohnung mieten mußt *ggg
 

Fiesta2003

Haudegen
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Hömma jetzt macht mich nicht wuschig :rolleyes: neee ich weiß schon noch welchen Brief ich wo abgegeben habe und auch waren sie im richtigen Umschlag. So irre bin ich nu auch wieder nicht :D

Ihr seid mir welche :rofl
 

Fiesta2003

Haudegen
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So hab nun eine Nachforschung aufgegeben. Will ja trotzdem wissen was los ist. Mal sehen was dabei rum kommt. Vielen Dank an alle Beteiligten.

Gruß Martina
 
T

Taurus90

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Die Post ist bei den Briefen nicht sehr aktuell mit der Sendungsverfolgung, kann mitunter zwei Tage dauern, bis sich da was am Status ändert ...

Das mit dem Nachweis z.B. einer abgeschickten Kündigung ist ziemlich einfach - nämlich Einschreiben/Rückschein. Reicht m.E. nämlich locker als Nachweis aus, daß man die K. pünktlich abgeschickt hat, weil man nicht davon ausgehen kann, daß man seinem Vermieter etwas anderes als eine Kündigung per Einschreiben schicken würde. Außerdem: Wie soll man z.B. eine Garage in Hamburg kündigen, wenn der Vermieter in München sitzt?
Nur glaube ich nicht, daß von irgendwem Rücksicht darauf genommen wird, wenn der Brief dann tatsächlich von der Post verschludert wird und somit nicht pünktlich ankommt oder gar noch gar nicht. Wie schon richtig bemerkt, ohne die Online-Sendungsverfolgung wüßte man da nicht einmal etwas von - wie hat das bloß alles ohne Internet und WWW funktioniert ...

Eine Nachforschung hatte seinerzeit schon vier Wochen gedauert, als ich denen mal einen geharnischten Brief geschrieben habe. Haben mich noch zweimal vertröstet mit BlaBlaBla und nach 8 Wochen hatte ich dann meinen Ersatz - eventuelle Fristen wären damit wahrscheinlich schon komplett abgelaufen ... Für'n Einschreiben gibt's übrigens wohl grundsätzlich €25 Ersatz, egal was der Brief/das Päckchen enthielt, plus das bezahlte Beförderungsentgelt. Ist in manchen Fälle also gar nicht mal so schlecht ...
 

gruffti

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Original von Taurus90
... Reicht m.E. nämlich locker als Nachweis aus, daß man die K. pünktlich abgeschickt hat, weil man nicht davon ausgehen kann, daß man seinem Vermieter etwas anderes als eine Kündigung per Einschreiben schicken würde. Außerdem: Wie soll man z.B. eine Garage in Hamburg kündigen, wenn der Vermieter in München sitzt? ...

Da stehst Du mit Deiner Meinung so ziemlich alleine da. Es ist Deine Sache nachzuweisen, dass der Empfänger auch tatsächlich das Schreiben rechtzeitig erhalten hat und nur dazu dient 'Einschreiben - Rückschein'.
Ich kenne die AGBs der Post nicht, um nachzuvollziehen, ob man die ggf. haftbar machen kann, würde ich persönlich aber erst gar nicht versuchen. Wenn Du Deinen Rückschein (Bestätigung der Zustellung) nicht bekommst, ist es Dein Bier das gerade zu biegen.

Sogar noch eines drauf, wenn Dein 'Gegner' mit Zeugen glaubhaft versichern kann (also beweisen), dass Du nur ein leeres Blatt zugestellt hast und Du keinen Gegenbeweis antreten kannst, kannst Du selbst mit 'Einschreiben-Rückschein' noch die A....karte haben....
 

Fiesta2003

Haudegen
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Also sowas ist mir noch nicht passiert. Egal was ich auch gekündigt habe (Handyvertrag, Wohnung usw.) hatte nie probleme. Es hat noch nie jemand behauptet er hätte die Kündigung nicht bekommen. Hab ja nochmal ein Einschreiben geschickt, mit Rückschein. Am 17.06. hab ich den Brief abgegeben und am 18.06. hatte ich schon den Rückschein. Vom ersten Brief fehlt noch jede Spur.

So wie Taurus90 es schon geschrieben hat. Wenn man sich was anmietet und der Sitz des Vermieters ist z.b. in München dann fahr ich doch nicht extra wegen der kündigung nach München. Wenn es so einfach wäre zu behaupten das ein leeres Blatt im Umschlag war, würde das doch jeder behaupten und die Gerichte hätten arbeit! Ich kann mir das nicht vorstellen, vor allem was soll das bringen.

Also den ersten Brief hab ich am 04.06. abgegeben und das ist weitaus länger als 2 Tage. Klar hab ich erstmal abgewartet aber nach knapp 2 Wochen ist es schon ungewöhnlich. Mal sehen was noch passiert.

Gruß :happy:
 

gruffti

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Liebe Martina,
im normalen Geschäftsleben wird auch niemand den Erhalt eines Schreibens abstreiten. Meine Beschreibung orientierte sich an einer Extremsituation, weil auch ein Richter ggf. fragen wird, warum jemand ein leeres Blatt schicken sollte.
Im Geschäftsleben ist es Usus, dass mindestens zwei Leute wissen, was in einen Einschreibebriefumschlag eingelegt wurde. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass alles nur eine Frage der Beweisführung ist...
 
T

Taurus90

Gast im Fordboard
@gruffti
Genau das hatte ich doch geschrieben:
nämlich Einschreiben/Rückschein. Reicht m.E. nämlich locker als Nachweis aus

In diesem (weiten) Zusammenhang: Ist schon jemandem bei Schreiben von Ämtern der Satz aufgefallen, daß die Mitteilung, Mahnung usw. drei Tage nach Absendung als dem Empfänger zugestellt gilt? Wenn man Post vom Staat bekommt, ist es dem nämlich schnurzegal, ob man die tatsächlich bekommt oder nicht - man muß als Empfänger beweisen, daß man es nicht bekommen hat ...

@fiesta2003
Das
Am 17.06. hab ich den Brief abgegeben und am 18.06. hatte ich schon den Rückschein
kann aber nicht wirklich sein, wenn doch ein riesengroßer :respekt an die Post!

Ist aber auch müßig, darüber zu parlieren, was im Falle eines Falles wäre - am Besten ist es immer, erst einmal abzuwarten - bei 'ner Kündigung oder einer einseitigen Willenserklärung ist es m.E. sinnig, in dem Schreiben eine Frist für eine Bestätigung des Eingangs zu setzen. Und falls die verstrichen sein sollte, ohne das man von seinem Gegenüber etwas vernommen hat, nochmals schicken. So könnte man sich auch Kosten sparen, indem man den ersten Schrieb per normaler Post schickt, abwartet, und nur im Falle einer Nicht-Reaktion dann mal in die vollen greift mit EBf/RSch.
Zu Rückschein fällt mir ein, daß er einzig und allein nur den Vorteil hat, daß man, wenn man ihn denn zurück erhält, nachweisen kann, zu welchem Zeitpunkt das Einschreiben eingegangen ist. Sicherer, wie viele glauben, ist der Versand durch RSch auf keinen Fall ...
 

gruffti

Foren Gott
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Original von Taurus90
...Ist schon jemandem bei Schreiben von Ämtern der Satz aufgefallen, daß die Mitteilung, Mahnung usw. drei Tage nach Absendung als dem Empfänger zugestellt gilt? Wenn man Post vom Staat bekommt, ist es dem nämlich schnurzegal, ob man die tatsächlich bekommt oder nicht - man muß als Empfänger beweisen, daß man es nicht bekommen hat ...
l ...


...ja mir, ich bekam eine Anzeige 4 Monate nach Ablauf der Verjährung. Datiert war die mit einem Datum, dass zwei Tage alt war. Das war aber mit Kuli durchgestrichen und dafür um eben 4 Monate mit Kuli rückdatiert. Ich habe den Prozess verloren... :wow
 

toni_test

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Kölle
Original von Fiesta2003
.... Am 17.06. hab ich den Brief abgegeben und am 18.06. hatte ich schon den Rückschein. Vom ersten Brief fehlt noch jede Spur.

...:

Schau mal nach, ob Du am 18.6. nicht den Rückschein vom ersten Einschreiben bekommen hast...
Das kann nämlich irgendwie nicht hinhauen:
17.6. Aufgabe bei der Post
18.6. Zustellung beim Empfänger und Aufgabe des Rükscheins
frühestens am 19.6. dürfte der bei Dir eingetrudelt sein.

Daß die Post Einschreiben/Rücksschein sofort (Aufgabe, dann flitzt einer los, stellt zu und direktemang retour zum UAftraggeber...) transportiert, glaube ich nicht.

Also, vergleich mal die Sendungsnummern!
 

Fiesta2003

Haudegen
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Nein der erste war ohne Rückschein. Moment ich schau trotzdem . . . nein das ist schon richtig so. Die haben die gleiche Sendungsnummer. Vielleicht hab ich den Brief genau richtig weggebracht das er noch am selben Tag raus ging. Aber egal ob jetzt am 18. oder 19. hauptsache er ist da :D

Viiiiielen Dank Leute!!!!!!!!! :happy:

PS: Ok habs ja schon mitbekommen, es ist nicht sicherer so ein Einschreiben, aber man weiß der Brief ist angekommen. Sonst hätte ich ja nicht merken können das der erste Brief garnicht angekommen ist dank dieser rückvefolgung auf der Post Seite. Mein Brief, den ich normal in den Briefkasten vor der Postfiliale einwurf ist angekommen. Hab letzte Woche eine Zweitschrift meines Gesellenbriefes bekommen. Also der kam an.

Briefe :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
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