...es gibt eine Gebrauchtwagen-Garantie, die man abschliessen kann. Ob das auch für so alte Autos möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich würde aber eher neine tippen, weil die Versicherungen (verständlicher Weise) damit Geld verdienen und nicht verlieren wollen.
Nach dem BGB (BürgerlichesGesetzBuch) ist ein Händler verplichtet, seinem Kunden eine Gewährleistung gegen sogenannte Sachmängel zu geben. Die beträgt laut Gesetzt 24 Monate und kann bei Gebraucht-Gegenständen auf 12 Monate verringert werden.
Allgemein geht man davon aus, dass in den ersten 6 Monaten ein festgestellter Mange schon vorhanden war und die Beweislast, dass dies nicht so war, liegt beim Verkäufer. Danach muss der Käufer die Beweislast tragen.
Daher auch immer meine Frage, welche Garantie würdet Ihr bei einem 10 Jahre altem Auto mit 120.000 km geben?
War der davon nur 2 Jahre Firmenfahrzeug, würde ich von Vollgas-Fahren ausgehen, was aber noch immer nichts heissen muss.
Aber Gewährleistung.....
Deswegen mag heute kein Händler mehr so ein Auto als Auto verkaufen.
Das gilt natürlch auch für andere Ware. Früher konnte ich Leasingrückläufer kaufen, die bietet mir heute kein Hersteller mehr an. Geht nur noch über (ebay?-) Händler.....