"steht im gutachten obs gemacht werden muss oder nicht.
wenn du sie so eingetragen hast ist es gut."
Ich habe gerade mit meinem FFH telefoniert, und dieser meinte, "es müsste keine Achsvermessung durchgeführt werden" (Eibach-Federn mit ABE). Er sagte ebenfalls, dass es auch keine Probleme mit dem Tüv geben würde. Sein Wort in Gottes Ohr.
Ich besitze dieses Auto seit Februar und da hatte es einen KM Stand von 5, das Auto hat seine Erstzulassung vom Dezember. Also ich bin der erste Fahrer, aber da es logischerweise ein Neuwagen ist, muss ich die ersten 3 Jahre nicht zum Tüv. Eingetragen im Schein ist nichts, denn ich habe doch die ABE.
"Hast du noch Serienbefreifung drauf?!? weil wenn nicht müsste die abe eh erloschen sein und das gutachten greifen, und die federn müssten dann eingetragen werden..."
Es sind die gleichen Reifen drauf wie am Anfang auch. Es ist der Focus II Turnier mit Design Paket, also die 17 Zoll, 5 Speichen Alus. Und die sind ja von Werk ab da dran, und somit auch freigegeben, habe mir aber zu diesen noch extra die Freigabe vom FFH geben lassen. Bei der Polizei kann man ja nie wissen...
Gruß Dr4x