Unfallzeuge, Beteiligter oder was?

S

Sebastian

Gast im Fordboard
Ich formuliere mal Allgemeiner:

Wie ist die Rechtslage in folgender Situation

Auf der entgegenkommenden Fahrspur stehen Fahrzeuge, es gibt immer wieder Lücken. Fahrer A fährt in diese Strasse ein, Fahrzeug kommt mit hoher Geschwindigkeit entgegen. Fahrzeug hätte problemlos in eine Lücke zwischen den parkenden Fahrzeugen einscheren oder bremsen können. Fahrer A bremst bis zum Stillstand, durch die Lücke zwischen Fahrzeug und ruhendem Verkehr passt problemlos das andere Fahrzeug. Dessen Fahrer schätzt jedoch die Situation falsch ein und kollidiert mit dem geparkten Fahrzeug. Abstände: angehaltenes Fahrzeug - 2m - Fahrzeug 2 - 0m - geparktes Auto. Fahrer A hat von der Kollision selber nichts mitbekommen und fährt weiter.

Ist Fahrer A nun Unfallbeteiligter oder Zeuge?
 

Odie

Foren Ass
Registriert
8 April 2006
Beiträge
438
Alter
47
Ort
Graz
Ich bin jetzt absolut kein Fachmann, aber ist es nicht so, dass du ja indirekt (zur selben Zeit am selben Ort) an diesem Unfall beteiligt bist.
Selbst wenn du vermutlich nicht`s zu befürchten hast, so denke ich schon, dass du (zumindest als Zeuge) anhalten hättest müssen.
Aber wie gesagt, ich bin jetzt keine Fachperson.
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Naja, aus Deiner Sicht würde ich mich darauf berufen - allerdings, kann die Gegenseite argumentieren, dass Du eben Unfallbeteiligter bist. Dabei ist nur Dein Verhalten ausschlaggebend und nicht, das rechtlich zu beurteilen erlaube ich mir an dieser Stelle nicht.

Ich kann schreiben, was ich an Deiner Stelle machen würde, nämlich erst mal abwarten und wenn eine Stellungnahme von Dir gefordert wird (z.B. nach Anzeige wegen Fahrerflucht als Beteiligter) würde ich mich genau darauf berufen, dass Du kein Beteiligter warst und mit dem Verhalten nicht zum Unfall beigetragen hast, sondern sogar versucht hast, ihn durch bremsen zu verhindern.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Sebastian schrieb:
Nach meinen Informationen (und Verständnis) bin ich kein Unfallbeteiligter, da die Fahrerin des Kleintransporters die Situation falsch eingeschätzt hat...
...was erstmal amtlich so festgestellt werden muss. Aus Sicht des Kleintransporters bist Du zunächst durchaus Unfallbeteiligter, weil Du den Transporter durch die enge Lücke zu diesem Manöver genötigt haben könntest. Der Kleintransporter könnte argumentieren, dass er sich bereits auf der für ihn linken Fahrspur befunden hat als Du aufgetaucht bist. Dann hättest Du die Wartepflicht gehabt, weil sich der Transporter auf Deiner Spur ja nicht in Luft auflösen kann. Insofern wäre es tatsächlich nötig gewesen, auf dem Punkt stehenzubleiben, das ganze fotografisch festzuhalten und die persönlichen Daten mit dem Kleintransporter auszutauschen. "Spät dran" spielt hierbei leider keinerlei Rolle.

Grüße
Uli
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Gewartet wurde ja in ausreichender Entfernung. Möglich ist natürlich, dass der andere Fahrer es anders sieht, aber das bleibt abzuwarten...

PS: Wäre das Radio angewesen, hätte man nichts davon mitbekommen, da das Geräusch ziemlich leise war.
 

der_ast

Megaposter
Registriert
10 April 2007
Beiträge
8.425
Alter
45
Ort
1230 Wien, Österreich
Fakt ist: Du unterliegst der Zeugenpflicht. Somit hättest Du in jedem Fall Deine Daten bekanngeben müssen - und sei es lediglich auf der nächsten Polizeidienststelle ;)

ng
Alex
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
der_ast schrieb:
Fakt ist: Du unterliegst der Zeugenpflicht. Somit hättest Du in jedem Fall Deine Daten bekanngeben müssen - und sei es lediglich auf der nächsten Polizeidienststelle ;)

ng
Alex

Zeugenpflicht greift aber erst dann, wenn man als Zeuge geladen wird ;)

Als Zeuge kann ich mich ungestraft vom Unfallort entfernen und bin auch nicht verpflichtet, meine Daten anzugeben.

Viele Grüße

Sebastian
 

der_ast

Megaposter
Registriert
10 April 2007
Beiträge
8.425
Alter
45
Ort
1230 Wien, Österreich
Das Wort "Pflicht" greift nicht erst dann, wenn Du geladen wirst, sondern bereits dann, wenn Du den Vorfall beobachtest.
Leider nimmt diese Form der Fahrerflucht (!) immer mehr Überhand und damit kommen immer mehr Verkehrsrowdies ungeschoren davon.
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Alex, in dem Fall täuscht Du Dich, denn ein Zeuge kann nicht wegen Fahrerflucht nach § 142 StGB belangt werden - zumindest nicht in Dt.! Belangt werden kann eben nur ein Unfallbeteiligter.

Hab den Paragraph mal rausgesucht:

StGB - Einzelnorm
 

der_ast

Megaposter
Registriert
10 April 2007
Beiträge
8.425
Alter
45
Ort
1230 Wien, Österreich
Stimmt schon, "Fahrerflucht" ist der falsche Ausdruck dafür, denn ein Fussgänger z.B. kann keine FAHRERflucht begehen. Ändert aber nichts an der Pflicht, welcher jeder Zeuge unterliegt. Wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt und man wird ausgeforscht (z.B. über das Kennzeichen des Autos) kann men sehrwohl belangt werden.
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Alex, genau das ist falsch, Du kannst nur nach §142 (unerlaubtes entfernen vom unfallort) belangt werden und der führt eben keine Zeugen an einem Unfall auf. Alles, was ihm als Zeugen passieren kann, ist dass er ausfindig gemacht wird und aussagen muss.

Anders ist es, wenn die zuständigen Stellen zu der Bewertung kommen, er könnte Unfallbeteilgter sein.
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Selbst als Unfallbeteiligtem wird einem doch fuer gewoehnlich eine "Schonfrist" von 1 Tag eingeraeumt, innerhalb der man sich straffrei bei der Polizei melden kann. Also heute noch hin zum Revier, melden, direkt angeben das man die Situation beobachtet hat aber sich nicht als Beteiligter sieht, und gut. Wurde man als Unfallbeteiligter von der Gegenseite doch angegeben so ist das Thema Fahrerflucht schonmal vom Tisch.
 

Baumschubser

Megaposter
Registriert
4 November 2004
Beiträge
3.382
Ort
Oberlausitz
Das gilt aber nur, wenn nicht innerhalb der 24h schon die Polizei tätig geworden ist. Liegt bereits eine Anzeige wegen Unfallflucht vor, nutzt die Selbstanzeige nichts mehr. Oben würde ich eher zu Beteiligtem anstelle Zeuge tendieren. Egal wie der Termin drückt, ich wäre in dem Falle nicht weggefahren.
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Informationen, die mir zugetragen wurden:

1. Es gibt keine Schonfrist
2. Würde A als Beteiligter gesehen, hätte die Polizei i.d.R. bereits einen Abstecher gemacht. Möglich ist natürlich auch, dass noch ein Anschreiben kommt, aber eher unwahrscheinlich.

Der Anwalt ist der Meinung, dass A aufgrund der Schilderung (er kennt selber die Örtlichkeit) nicht als Beteiligter in Frage komme, da A bereits stand, genügend Platz vorhanden war und nicht für Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer belangt werden kann. Hinzu kommt, dass der Kleintransporter problemlos hätte anhalten können.

Edit: Informationstatus geändert.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
[offtopic]Hmmm, nachdem viele Leute bereits auf Deinen 1. Beitrag so geantwortet haben wie er zu jener Zeit stand, kommt man plötzlich leicht durcheinander, wenn Du ihn so viel später noch umänderst. Die "Ent-Personalisierung" nützt letztlich nichts mehr.[/offtopic]

Dein Anwalt vertritt Deine Sicht, soweit es den Gesetzen entspricht. Der Kleintransporterfahrer wird dagegen seine Sicht vertreten. Wenn diese miteinander unvereinbar sind und es zum Streit darüber kommt, wird ein Richter entscheiden, wessen Sicht Bestand hat. Von daher ist die Aussage Deines Anwalts eben auch nicht alles. Und "würde hätte könnte müsste" ist juristisch wenig tragfähig.

Sebastian schrieb:
Rechtliche Informationen:
Entschuldige, aber die einzige rechtliche Information, die in einem öffentlichen Forum wie diesem zugelassen ist, ist die Information, dass es hier keine rechtlichen Informationen gibt, nur persönliche Meinungen. Auch das Weitererzählen von anwaltlichen oder richterlichen Feststellungen und Urteilen hat letztlich keinerlei rechtliche Relevanz. Grund: Rechtsberatungsgesetz.

Grüße
Uli
 

Phex

Doppel Ass
Registriert
22 August 2011
Beiträge
170
Ort
Leipzig
Ich mag mich irren, aber aus meiner Sicht ist Fahrer A auch lediglich Zeuge.
Auch wenns für viele schon lange her sein mag, schon in der Fahrschule wird einem doch beigebracht, dass der Transporter auf der Spur von A nichts verloren hat. Er darf zwar die Autos passieren, wenn sie seine Fahrspur blockieren; ist aber in jedem Falle dazu angehalten, in eine ausreichende Lücke zwischen den parkenden Autos zu scheren und zu warten, bis die ihm entgegenkommenden Fahrzeuge (denen die "Überholspur" ja eigentlich vorbehalten ist) an ihm vorbei sind. Und wenn wie beschrieben für den Transporter genügend solcher Einschermöglichkeiten gegeben waren, trifft Fahrer A eigentlich keine Schuld. Wie es allerdings mit der Wartepflicht für Zeugen bestellt ist, weiß ich nicht.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
@Phex: wie ich oben schon geschrieben habe, geht aus der Beschreibung nicht klar hervor, ob der Transporter nicht schon auf der für ihn linken Spur war als er den Fahrer A bemerken konnte - Schrecksekunde eingerechnet. In einem solchen Fall könnte es ganz anders ausschauen.

Grüße
Uli
 
S

Sebastian

Gast im Fordboard
Der Transporter befand sich auf der Fahrspur von A, A hat in ausreichender Entfernung (ein 7,5-Tonner hätte problemlos durchgepasst) angehalten.
 

Moneto

Triple Ass
Registriert
13 Februar 2010
Beiträge
220
Moin,

es ist so was von Schnuppe was DU meinst. Wenn der andere sagt, dass Du schuld bist, gilst Du erst mal als Beteiligter! Dann musst Du beweisen, dass es anders war. Mach das mal, wenn der andere einen guten Anwalt hat und Deiner pennt. Dann hast Du ganz klar eine fahrerflucht am Hals!

Ich kenne vom Hörensagen noch Geschichten, wo jeder sagt "Damit hatte ich nix zu tun", aber der Anwalt hat mit den Anschuldigungen Unbeteiligte reingezogen. Zä la vie !!!

Also frag mal den Rechtsverdreher Deines Vertrauens!

Moneto
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Moneto schrieb:
Dann musst Du beweisen, dass es anders war

Dir ist aber schon bewusst, dass in Dt. die Unschuldsvermutung gilt und damit nicht der Beschuldigte irgendetwas beweisen muss?

Um es mal aufzudröseln:
- Was der Unfallverursacher labert ist für die Bewertung einer Unfallflucht erstmal Schnuppe - User Sebastian "gilt" in dem Verfahren gegen den Verursacher erstmal als Zeuge.
- Was jetzt passieren kann ist, dass ein Staatsanwalt meint, es gäbe einen hinreichenden Verdacht, dass er ein Beteilgter ist und damit Unfallflucht begangen hätte. Dies zum Beispiel, weil ihn einer der Beteilgten angezeigt hat. Dann wird aber ein neues Verfahren eröffnet.
- Aber jetzt muss der Staatsanwalt das beweisen und der zuständige Richter muss dieser Beweisführung folgen - Erst DANN gilt Sebastian als Beteiligter und hat somit Unfallflucht begangen.

Hab noch was wichtiges Vergessen: In dem Moment, wo wegen Unfallflucht verhandelt wird, sind wir im Strafprozess und da gibts in Dt. auch noch eine Nettigkeit, denn anders als im Zivilprozess besteht keine Wahrheitspflicht. Sebastian kann also lügen, dass sich die Balken biegen und der Staatsanwalt muss es widerlegen - Dt. Gesetze muss man einfach lieben!
 

Moneto

Triple Ass
Registriert
13 Februar 2010
Beiträge
220
Sylvester23 schrieb:
Zitat von »Moneto«
Dann musst Du beweisen, dass es anders war

Dir ist aber schon bewusst, dass in Dt. die Unschuldsvermutung gilt und damit nicht der Beschuldigte irgendetwas beweisen muss?

Ich bin kein Jurist, und ich will hier keine Rechthaberdiskussion anfangen, aber ich meine, wenn der Transporterfahrer sagt, er wäre abgedrängt worden, weil der andere mitten auf der Straße fuhr, dann ist der Kombifahrer doch nicht nur ein Zeuge, oder?
Ev. steht dann Wort gegen Wort, und dann hat mal vielleicht den halben Schaden am Hals. Vor Allem, wenn es wirklich keine Zeugen gibt.

Und deshalb würde ich als Kombifahrer mich bei einem Anwalt beraten lassen.

Moneto

Uli schrieb:
Zitat von »Moneto«

Zä la vie !!!

Aaaargg!!! :wand1
Wenn schon dann bitte richtig. Das ist französisch und schreibt sich "C'est la vie"
Nicht zu glauben, aber selbst das kann man in Wikipedia nachlesen: C’est la vie – Wikipedia

Immerhin kann ich halbwegs korrekt deutsch schreiben, das wird auch immer seltener...
 

Sylvester23

Foren Gott
Registriert
9 Januar 2004
Beiträge
2.020
Alter
48
Ort
Mainz
Moneto schrieb:
wenn der Transporterfahrer sagt, er wäre abgedrängt worden, weil der andere mitten auf der Straße fuhr, dann ist der Kombifahrer doch nicht nur ein Zeuge, oder?

Ein Punkt ist, dass der Transporterfahrer in seinem Verfahren als Beschuldigter genauso lügen kann und ihm erstmal das Gegenteil bewiesen werden muss. Allerdings hat er den Nachteil der Fakten, nämlich dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer gerammt hat. Beschuldigt er jetzt Sebastian einer Mitschuld werden, wie schon geschrieben, eventuell Ermittlungen gegen S. aufgenommen. Ändert aber erstmal nichts dran, dass er im Verfahren gegen den Verursacher nur und wirklich nur Zeuge ist. Der Transporterfahrer kann ja z.b. auch irgendeinen erfinden, den er eine Mitschuld gibt, um seine Schuld zu mindern - trotzdem wird der immer noch nicht als Beteiligter gesehen, es gibt lediglich einen unbestätigten Verdachtsmoment und den gilt es eben zu beweisen, aber nicht von S. - dass ist der Kernpunkt der Unschuldsvermutung.

Nehmen wir jetzt mal an, die Ermittlungen verhärten das Verdachtsmoment und es wird jetzt gegen S. ein Verfahren eröffnet, weil er mitschuldig wäre - dann, hängt es eben vom Ausgang ab.
Variante 1: Ihm wird eine Mitschuld zuerkannt - Erst jetzt und nicht vorher ist er Beteiligter - allerdings hat er dann auch noch andere Probleme zusätzlich zur Unfallflucht.
Variante 2: Er bekommt keine Mitschuld, dann war er nie etwas anderes als Zeuge und somit hat er auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort begangen.

Ich hoffe ihr merkt, dass ich ausdrücklich keine Bewertung der Sache an sich vorgenommen habe, sondern lediglich versuche das Verfahren zu erläutern.
 

Dierk-mit-E

Haudegen
Registriert
29 Juni 2006
Beiträge
510
Ort
Planet Erde
Moinsen !

Na, dann gebe ich mal auch kurz einen Kommentar ab:

@Ersteller:
Ich verstehe das mal so: Deine genannten Autos stehend parkend und fahren nicht, richtig ?
Woher nimmst Du die Erkenntnis, daß der Fahrer zu schnell war ? Schätzen und Mutmaßungen sind nicht verwertbar, lediglich
"Radar und Co.", sowie Gutachten von Sachverständigen, die Unfallspuren auswerten. Da er nicht in den Unfall verwickelt war (keine Spuren) : wenn mir dann einer erzählt....."der Fahrer war aber viel zu schnell", schmunzel ich immer ein wenig und frage dann, wie schnell genau nach Abzug der Toleranzen und wie er das dem Gericht beweisen will. LOOOOL

Nichts desto trotz würde ich bei einer Unfallaufnahme, so wie Du den Sachverhalt schilderst, diesen "schnellen" Fahrer als mittelbar Beteiligten (genau so heißt das) eintragen.
Wie und was das Gericht dazu sagt (Polizei ist nur Exekutive), wird von Fall zu Fall verschieden sein, ob Unfallflucht (tippe eher auf unwahrscheinlich) oder Unfallbeteiligter (wahrscheinlicher). Wenn er noch da gewesen wäre, wäre er vor Ort zum Bet. 02 geworden. So käme er in das Unfallprotokoll, wird dann zur Vernehmung vorgeladen (der man nicht folgen muss, nur die Vorladung zum Gericht ist verbindlich).
Wie schon richtig erkannt, hat der Bet. 01 nicht "verkehrsgerecht" reagiert und den Unfall verschuldet.
Versicherungstechnisch wieder eine ganz andere Geschichte.

Bis denne....Dierk
 
Oben