cougarman81

Kaiser
Registriert
21 Oktober 2004
Beiträge
1.483
Alter
42
Ort
Leimen
Meine Schwester war heute in einen Unfall verwickelt, bei dem die Polizei ihr die volle Schuld zugesprochen hat. Das ganze geschah beim Verlassen der Tankstelle.

Meine Schwester hat die Tankstelle nach links verlassen, nachdem eine Autofahrerin ihr die Vorfahrt gewährt hat (Skizze --> Auto mit Licht), dabei ist sie mit einem anderen Auto - das auf der linken Fahrspur die an der Ampel wartenden Autos überholt hat um links in eine Seitenstraße abzubiegen - zusammengestoßen.

Ich bin der Meinung, dass die überholende, abbiegende Fahrerin eine Teilschuld an dem Unfall hat. Mich würd mal interessieren wie ihr das seht?
 

smolny

Haudegen
Registriert
13 Juni 2004
Beiträge
646
Alter
48
Ort
Böblingen
Wenn Teilschuld, dann nur zu einem sehr kleinen Prozentsatz. Eine Grundregel beim Einbiegen in eine Strasse ist, dass der sich auf der Strasse befindliche Verkehr Vorfahrt hat - also auch überholende.
Teilschuld maximal deswegen, da man innerhalb des Ortes in fast allen Situationen noch anhalten können muss, falls etwas unerwartetes geschieht.

...so meine Erinnerungen an die Ausführung des Fahrlehrers beim Theorieunterricht.


Dumm gelaufen, aber bei allem Ärger wird es sich "nicht lohnen", der wahrscheinlich geringen Teilschuld "nachzurennen" - zumal das Polizeiprotokoll ja schon eine schwere Bürde ist.
Das habe ich selbst schon mal erfahren müssen. Ich bin einem älteren Herren auf der Landstrasse hinten aufgefahren, weil er meinte, urplötzlich eine Vollbremsung einzulegen und stehen zu bleiben. War für mich etwas unerwartet und trotz 20 Meter Bremsspur hat's nicht gereicht.
Eine Teilschuld (ca. 20%) hätte er auch verdient, aber er (bzw. sein Versicherungsvertreter) hatten dann der Versicherung eine so tolle Lügengeschichte aufgetischt, dass ich ihm am liebsten einen Besuch abgestattet hätte. Aber... ich hab dann einen befreundeten Anwalt konsultiert, der hat nur abgewunken... lohnt nicht.
 

EsCaLaToR

Lebende Legende
Registriert
4 März 2005
Beiträge
1.655
Alter
49
Ort
Pratzschwitz
Ich hatte als Biker nen ähnlichen Unfall (bin an den an der Ampel stehenden Fahrzeugen auf der Gegenspur vorbei, um vorzudrängeln). Da kam von Links einer und wollte in die Schlange rein. Er hat auch geklagt und verloren. Wer auf der Hauptstrasse fährt hat Vorfahrt....egal woher. Überhöhte Geschwindigkeit hätte Teilschuld bedeutet. Selbst ein durchgezogener Mittelstreifen zählt nicht, wenn der Überholvorgang schon davor begonnen wurde
 

cougarman81

Kaiser
Registriert
21 Oktober 2004
Beiträge
1.483
Alter
42
Ort
Leimen
Also wir machen uns da keinen Stress. Zum einen ist der Wagen Vollkasko ohne SB versichert, und zum anderen ist das ein Rabattschutzvertrag ohne Rückstufung. Und letztendlich wird die Versicherung über rechtliche Schritte entscheiden, wenn die die Unfallschilderung lesen...
 
M

Maik MkV

Gast im Fordboard
Tja, das mit dem Vorfahrt gewähren einiger Autofahrer ist meiner Meinung nach manchmal arg gefährlich, da sie gar nicht für andere Fahrzeuge das Recht der Vorfahrt nehmen können, wie in dem Fall.
 

cougarman81

Kaiser
Registriert
21 Oktober 2004
Beiträge
1.483
Alter
42
Ort
Leimen
Gut man muß auch sagen, es ist keine Abbiegespur vorhanden und die Fahrerin ist von hinten an den stehenden Autos vorbei. Mir wurde damals in der Fahrschule beigebracht immer solange zu stehen bis man an der EInmündung ist. Es hätte ja auch n Auto aus der Straße rauskommen können, was dann?
 

smolny

Haudegen
Registriert
13 Juni 2004
Beiträge
646
Alter
48
Ort
Böblingen
Original von cougarman81
[...]
Es hätte ja auch n Auto aus der Straße rauskommen können, was dann?
Und genau da greift meines Wissens nach die Regel: Wer in eine Strasse einfährt, muss immer den dort schon befindlichen Verkehr beachten. Also muss der rausfahrende schauen, ob die Strasse frei ist, und zur Not stehen bleiben, bis die Strasse frei ist.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Die die Schlange überholende Fahrerin hat dies auch "auf eigenes Risiko" getan. Korrekt war es nicht, denn sie hätte in der Schlange warten müssen, bis sie sauber links abbiegen kann. Nunja, einen Strick wird man ihr vermutlich nicht daraus drehen können. Aber um die letzte Frage zu beantworten: sie benutzte die Fahrspur der Gegenrichtung. Wenn da drüben einer regulär einfahren will, muss er NICHT damit rechnen, dass ein Fahrzeug in falscher Richtung kommt. Die Überholende muss das berücksichtigen und sich entsprechend verhalten (rechtzeitig wieder einscheren, was dank Mittellinie garnicht mehr erlaubt wäre - also inkorrektes Verhalten sowieso).

Die Schwester des Threadstarters hat meiner Ansicht nach aus dem gleichen Grund auch nicht ganz 100% Schuld. Eben weil sie damit rechnen musste, dass auf der Gegenspur von rechts ein Fahrzeug kommen kann, nicht unbedingt von links.

Überholvorgänge in Kreuzungsbereichen sind nicht zulässig. Gerät man während eines Überholvorganges in einen solchen Bereich (durchgezogene Linie), muss der Vorgang schnellstens beendet werden. Hier also: abbremsen, rechts einordnen. Die nach links wollende Überholerin hat aber wohl eher nicht getan.

Grüße
Uli
 

dridders

Superposter
Registriert
12 April 2006
Beiträge
2.998
Alter
45
Ort
Weidenbach
Beim Ueberholvorgang kannst du doch nicht eventuelle Abzweigungen und eventuell dort auftauchende Leutchen bedenken. Bei Tempo 100 waere sonst ein Ueberholen praktisch unmoeglich, da jederzeit ein Feldweg von links dazu stossen koennte aus dem jemand raus kommt der sich nicht vergewissert hat das die Strasse frei ist. Das Manoever mag durchaus gefahrvoll sein, eben da viele nicht schauen ob ihnen in der Spur in die sie einfahren was entgegen kommt, rechtlich sehe ich aber hier fuer den Ueberholer keine Schuld. Waere der Ueberholer mit jemandem aus dem Gegenverkehr zusammengekracht, oder mit jemandem der an der Ampel in seine Kreuzung abgebogen ist, dann sehe es mit einer Teil- oder Vollschuld anders aus. Beim Gegenverkehr waere es dann wohl mehr als nur die Haelfte fuer den Ueberholer, beim an der Ampel abbiegenden wird diesem sicher wieder vorgeworfen er haette besser aufpassen muessen... je nach Entfernung. Aber in diesem Fall, oder dem Fall das einer aus einer Seitenstrasse mit "Vorfahrt achten" kommt wird der Ueberholer wohl schuldlos ausgehen.
 

cougarman81

Kaiser
Registriert
21 Oktober 2004
Beiträge
1.483
Alter
42
Ort
Leimen
So alles ist mit der Versicherung geklärt... Bei der Beschreibung zum Schadenverlauf wird die Versicherung nun prüfen, ob eine Teilschuld in Frage kommt... Das ist nun Sache der Versicherung.
 
Oben