Unfall + Leihwagen

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förb

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Hallo Leute,

mir hat ja neulich ein 40-Tonner meinen geliebten FoFi zerlegt... ?(

So:
Laut Polizei liegt die Schuld zu 100% beim Brummifahrer, der und seine Versicherung streitet das aber ab und meint ich sei schuld! Das heißt ja wohl nun, es gibt ein Verfahren....so weit so schlecht!

Jetzt ist mein Fiesta Totalschaden, das heißt ich hab im Moment kein Auto...da die Schuldfrage aber noch nicht geklärt ist hab ich ja auch keinen Anspruch auf einen Leihwagen oder?

Bzw. (ich nehme jetzt mal an das ich bei dem Verfahren recht kriege, da es schon ziemlich eindeutig war!) hab ich Anspruch auf eine Entschädigung NACHDEM die Schuldfrage geklärt ist?

Und noch ne Frage zu HWS und Schmerzensgeld:
Ich hab beim Pozilei´s-Bericht angegeben dass ich im Moment keine Schmerzen habe, war aber dann abends wegen Nackenschmerzen und Rückenschmerzen beim Doc! Der hat mir dann ein HWS bestätigt! Da könnte ich mich jetzt doch eigentich an das Verdfahren der gegnerischen Versicherung noch mit ner fahrlässigen Körperverletzung dran hängen und Schmerzensgeld verlangen...?

so far
fab
 

Fordpaule

Lebende Legende
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Hast Du einen Anwalt eingeschaltet? Bei so einer Sache würde ich nichts ohne Anwalt machen. Wenn es ein Verfahren gibt brauchst Du den sowieso. Also auf zum Anwalt und dem die Sache übergeben. Der kann Dir dann auch sagen ob Dir ein Leihwagen zusteht.

Gruß Jörg :)
 
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förb

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Jep...Anwalt war von Anfang an mit dabei! Läuft aber alles über Papi (Fahrzeughalter) und den erreiche ich im Moment nicht weil er im Urlaub ist!

Doof als Scheidungskind! :rolleyes:
 

Winni

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Na dann ruf seinen anwalt doch selber mal an :D Telefon bedienung weist du doch wies geht ;)

Anwaltskosten muss die gegnerische versicherung zahlen+unabhängigen gutachter DEINER wahl!! Leihwagen hast du anspruch auf 14 tage .. ich hab mir das später auszahlen lassen waren 500€ ca ... was sagt der Polizeiliche bericht zum unfall? wenn die schon angeben das der Brummifahrer schilder/sonstiges misachtet hat .. ...

ansonsten must du wohl nen bisl mehr geduld haben .. schmerzensgeld wirst wohl auch erst später bekommen hat mir die Alianz erst nach 12 monaten ausgezahlt ebenso wie den Gutachter!!!

Alles in allem bist Du der DUmme .... :kotz: ist leider so! du wist da viel verlust hinnehmen müssen evtl. ich hab damals ca 2000€ "verlust" hinehmen müssen! obwohl ich den wagen erst 5 monate hatte :aufsmaul: naja ist nunmal so.. Anwalt der mutter hatte iach auch sofort konsultiert und die sache voll übergeben, telefonisch nur status abgefragt, ist nun 2,5 jahre her und liegt immer noch bei gericht, da ich noch geld zu bekommen habe :aufsmaul:
 

dridders

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Vorsicht Jungs, hier ist die Schuldfrage nicht geklärt, da muss die Versicherung erstmal gar nichts! Die Versicherung muss dann zahlen, wenn ihr Kunde den Schaden verursacht hat. Dann hat man auch Anspruch auf Leihwagen, freien Gutachter, etc. Man kann jetzt durchaus einen freien Gutachter (oder überhaupt einen Gutachter) nehmen, den Leihwagen nehmen, etc. Nur wenn man das Verfahren verliert, dann darf man das auch selber löhnen.
Was die Polizei zu der Sache sagt ist unwichtig, die Polizei darf gar nicht die Schuldfrage klären. Sie entscheidet allerhöchstens darüber wer ein Bußgeld/Verwarngeld bekommt (strafrechtlich), wogegen ebenfalls angegangen werden kann. Aber Zivilrechtlich (Versicherung) ist das erstmal WUrst.
Wichtig ist es also das ganze mit dem Anwalt zu klären und die Chancen bestimmen zu lassen. Dann kann man sich überlegen was man riskiert und was man sich lieber spart. Wenn man z.B. keinen Leihwagen nimmt und später recht bekommt hat man ja immerhin Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Zeit für Leihwagen/Nutzungsausfall ist aber natürlich begrenzt, man kann sich nicht während der ganzen Verfahrensdauer einen Leihwagen nehmen. Bei Reparatur nur über die Reparaturdauer, ansonsten bis man einen neuen hat, aber maximal 2 Wochen.
 

Winni

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In meinem fall hat sich jedoch die polizei das recht rausgenommen meinem unfallgegner die schuld 100% unterzuschieben :D Die lage war klar .. und wenn er sich hätte rauiswinden wollen wäre er an der schuldzuweisung der polizei Jämmerlich gescheitert :mua

Vorfarht missachtet -> schuldig im sinne der anklage ;)
in meinem fall wars klar .. auch wenn er das schild nicht gesehen haben will ... als der polizist ihm das damals zeitgte, und sagte aufgrund der tatsachen .... er erhob dann auch keinen einwand mehr.

Lediglich gegen die Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung, .. da er für die vom gericht angesetzte zahlung nicht aufkommen wollte/konnte.

Das endgültige urteil stetze dann fest das er 500€ zahlen muste!! daraufhin hat man das verfahren gegen ihn eingestellt ..

In diesem fall wäre natürlich das unfallgeschehen von vorteil zu verstehen was bei dir passiert ist ... evtl. kann man anhand dessen mehr sagen/denken ..
 

dridders

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Falsch, da mißverstehst du was. Die Polizei hat hier die strafrechtliche Seite bewertet und aufgenommen. Die Versicherungen (zivilrechtlich) orientieren sich zwar vielfach daran, aber sind keineswegs daran gebunden oder in irgend einer Weise verpflichtet. Und spätestens wenn eine der beiden Parteien das ganze so nicht akzeptiert gehts bis zum Gericht, und dort kann dann auch ganz anders entschieden werden als es die Polizei sich gedacht hat. In der Zwischenzeit kann auch der "von der Polizei verurteilte" gegen den "Beschluss" der Polizei Widerspruch eingelegt und Recht bekommen haben. Einige Polizisten sagen zwar gerne mal "der ist schuld" und führen dann sogar entsprechend nachlässig die Beweisaufnahme durch, aber guck dir nur mal die Formulare an: dort steht eigentlich überall "unfallbeteiligter 1" und "Unfallbeteiligter 2", nicht "Verursacher" und "Geschädigter".
Alles was man zum Unfallzeitpunkt sagt ist eh relativ, da man hier häufig unter Schock steht. Zählt hinterher dementsprechend wenig.
Und Schmerzensgeld zahlt ja ebenfalls die Versicherung, nicht der Gegner selbst.
 

Winni

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bei misachtung der vorfahrt kann er noch so sehr strampeln ... da kann ihn kein richter dann von frei sprechen ;) in meinem fall wars klar! und er hat aufgrund dessen auch dan den mund gehalten...

was hätte er auch machen sollen...

ikay nun zurück zum hisigen unfall ... genauere geschehnisse wären hilfreich ..
 

cos86

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Dridders hat Recht,die Polizei klärt nicht die Schuldfrage sondern nimmt nur den Unfallhergang auf und die Versicherung klärt die Schuldfrage.
 
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förb

Gast im Fordboard
Dridders hat Recht,die Polizei klärt nicht die Schuldfrage sondern nimmt nur den Unfallhergang auf und die Versicherung klärt die Schuldfrage.
[/qoute]

Hatte ich ja auch geschrieben...sieht aber relativ eindeutig aus, da er noch am Unfallort gebührenpflichtig von den Grünen verwahrnt worden ist!

Ich wollte eigentlich nur wissen wie´s aussieht (falls er zivilrechtlich die Schuld kriegt!) ob ich mit Kohle für den Leihwagen rechenen kann!

Die adnere Frage ging dann in Richtung Schmerzensgeld für fahrlässige Körperverletzung! Dürft falls ich recht kriege aber auch kein Problem sein!

@ Winni: deine Schilderung beunruhgt mich....mein Unfallgegner ist auch bei der Allianz! :wow :comp1: :wand
 

Winni

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und ich hatte nen anwalt eingeschaltet ... :D die haben die akte nach 2 monaten "erledigt/geschlossen" .. obwohl die sache noch heute läuft ..

ich hoffe für dich das das ein "bedauerlicher einefall" ist/bleibt :wand

Große klappe die versicherung und nix dahinter ... hatte mein auto auch bis zum unfall da ... danach nicht mehr! bin dann zur izehoher gegangen ...

wenn ich jemandem einen schaden zufüge wies dir passierte .. dann will ich auch das meine versicherung wenn alles geklärt ist SOFORT zahlt!! sonst brauch ich keine versicherung :applaus

naja ich hoffe bei dir klappt alles schneller ...
 

dridders

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Wer hat die Akte "erledigt"? Die Polizei? Klar, die haben damit auch nichts zu tun. Die Allianz? Wohl kaum, wenn da ständig Anwalts- und Gerichtsschreiben ins Haus flattern. Wenn nicht, oder wenn dein Anwalt: falscher Anwalt, oder aber es war doch nicht so eindeutig.
Du willst das deine Versicherung sofort zahlt? Ja, nee, is klar, ne. Ich will das meine Versicherung das ganze nach Möglichkeit nicht zahlt und ich somit nicht hochgestuft werde.

förb:
Ärztlich bescheinigen lassen und mit dem Anwalt übergeben, der kümmert sich entsprechend drum.
 

Winni

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Hallo hallo ... wenn du schuld an nem unfall bist dann glaub ich dir das du dennoch nicht zahlen willst ... sind aber nicht alle so! Wenn ich jemandem schaden zufüge dann muss der auch schnellstmöglich reguliert werden und da sind 2-4 wochen "ANGEMESSEN"!


So nun zur allianz .. die alianz hat den fall damals "als erledigt" ins archiv gelegt!! was hat die polizei auch mit den versicherungsunterlagen zu tun:denk

okay, gutachter haben die nach 12 monaten und 3 mahnung gezahlt, ebenso ausfallenstscädigung und nen teil des schmerzensgeldes, hinter dem rest SG renn ich heute noch her!

klar das sich sowas hinziehen kann wenn keiner weis wer schuld ist ...

aber wenn die lage eindeutig ist ... und der verursacher seiner versicherung das auch so eingesteht ... dann gibts da doch keine regulierungs hindernisse oder ?(

ich frage mich wie du es finden würdest wenn ich dir "versehendlich" in den wagen schepper .. wir sind alle nur menschen und wo gearbeitet wird, passieren auch mal fehler.. ich fahr dir also ins auto ... dein auto ist schrott/ totalschaden.. ich bin schuld vorallem aus deiner sicher :D aber ich streite das dennoch ab und du hast ewig kein auto :mua findest du das so angenehm? vorallem wenn für dich und alle anderen KLAR ist das du NICHT schuld bist .. und bekommst dennoch "erstmal" kein geld ;)

ich weis echt nicht wo wir heute gelandet sind ... es ist komischer weis immer KEINER gewesen .. selbst wenn du einen siehst wie er ein anderes auto antitscht .... "nein ich hab den wagen nie berürht das war ich nicht" blah am wagen sind aber lackspuren zu sehen :applaus wird dann auf den anderen geschoben dessen auto aber schon seid längererzeit da steht :applaus können wir uns ja inner Laberecke weiter drüber unterhalten, wenn da interesse zu besteht den hier wird bald nen mod was zu sagen :affen
 

cos86

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....ich dachte hier geht es um Förb!?
Ist ein wenig viel gelaber mit selbstdarstellung ohne Hilfestellung.
 

skybreaker

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Jep...Anwalt war von Anfang an mit dabei! Läuft aber alles über Papi (Fahrzeughalter) und den erreiche ich im Moment nicht weil er im Urlaub ist!

Doof als Scheidungskind! :rolleyes:


Zu meinem unfall an 26.1.2007 wo ich hatte auch totalschaden , war aber schuld kann ich Volgendes sagen.


ich bin ADAC mitglied und beim ADAC kannst ne mitgliedschaft machen die nennt sich nach meines erachtens Glaub ADACPlus , sprich wenn diese machst Zahlst du 26€ mehr aufs Jahr beitrag hast aber 7 Tage Anspruch auf ein leihfahrzeug.

ZU einer Gerichtlichen Auseinandersetzen , muss ich in deinem Fall sagen ist Dumm gelaufen.


Denn Du als (Unfallgegner) nenn ich es jetzt mal kannst keine Aussage machen. Grund im Gericht muss der Halter des Fahrzeug ne aussage machen , sprich er muss im gericht was bezeugen was er nicht mal gesehen geschweige denn den schaden Real gesehen oder verursacht hat
 

dridders

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Das stimmt so nicht. Der Halter ist derjenige der im Zweifel die Geschichte einklagen kann, und dabei wirst du als Zeuge der Aktion benannt. Natürlich kann der Halter nichts zum Unfall sagen, aber wozu auch? Dafür hat er einen direkten Augenzeugen, nämlich den Fahrer. Das wird ihm aber auch alles der Anwalt schon erzählen und sich entsprechend drum kümmern.
 
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derrodi

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warum muß der halter ne aussage machen?! vor gericht werden die geladen, die am unfall beteiligt waren! so isses beim strafverfahren und ich kann mir nicht vorstellen, dass es im zivilverfahren anders sein sollte.

und zu der geschichte mit der schuld und so - die polizei legt vor ort fest, wer aus ihrer sicht den unfall verursacht hat - die versicherungen klären aber untereinader ob und welcher versicherungsnehmer schuld hat und in wiefern die jeweiligen versicherungen zahlen ...
 

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... die polizei legt vor ort fest, wer aus ihrer sicht den unfall verursacht hat ...

... die versicherungen klären aber untereinader ob und welcher versicherungsnehmer schuld hat ...
Das ist ja was ganz Neues, dass die Poilzei und Versicherungen jetzt unsere Gerichte ersetzen .... :wand



Die Polizei stellt lediglich Tatsachen fest und kann Zeugen vernehmen und versuchen, den Unfallhergang nachzuvollziehen. "Festlegen" tun die gar nichts. Wenn Zweifel über den Unfallhergang bestehen, dann kommen Gutachter ins Spiel und auch die sprechen nur Empfehlungen gegenüber den Gerichten aus.

Versicherungen können sich außergerichtlich auf irgendwas einigen, aber sie haben nicht das recht, sich über irgendwelche bestehenden Urteil hinwegzusetzen, wenn es zu einem Prozeß gekommen ist.
 

dridders

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Strafrechtlich und zivilrechtlich sind hier 2 Paar Schuhe. Strafrechtlich wirst du wegen einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung belangt. Den haben die Personen begangen, die auch anwesen waren... der/die Fahrer. Aber: zivilrechtlich hat der Unfallverursacher fremdes Eigentum beschädigt, in diesem Fall das gegnerische Fahrzeug. Dieses gehört nicht zwangsläufig dem Fahrer, sondern es gehört dem Halter. Also hat hier der Halter Ansprüche gegenüber dem Verursacher (nicht aber gegenüber dem Halter des gegnerischen Fahrzeugs, weil das ja nur Gegenstand der Tat war). Sofern es zu Verletzungen beim Unfallopfer gekommen ist hat weiterhin das Unfallopfer Ansprüche gegen den Verursacher.
 
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derrodi

Gast im Fordboard
judd das mit der zivilrechtlichen kiste war nur eine vermutung meinerseits - und wie die polizei arbeitet und festlegt, kann ich mir mit meinem laienhaften sachverstand schon sehr gut feststellen. vor ort wird festgelegt wer aus den augen der vor ort handelnden beamten schuld hatte - alles weitere wird in der jeweiligen sachbearbeitung festgelegt. ich habe/wollte damit nicht zum ausdruck bringen, dass wir die gerichte ersetzen! sorry wenn das falsch rumgekommen ist.
 

Sylvester23

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Was die Polizei entscheidet und dann der Richter sind zwei zu trennende Geschichten, wie schon beschrieben wurde. Ich war auch mal so blauäugig. Ein Benz hat meinen 1. Ford Cabrio zerlegt, nur weil ich im Weg stand. Polizei meinte er sei Schuld, der Richter hat mir hinterher zu 75 % die Schuld gegeben, ich stand zwar, aber im Weg (auch wenn er dazu eine Kurve fahren musste) und eben in einer Nebenstr.!

Wenn Du nicht ganz dringend ein Auto brauchst, würd ich es mir überlegen.

Übrigens hatte ich hinterher noch ein Verfahren wegen Körperverletzung und Schmerzensgeld am Hals (der andere hatte einen gebrochenen Arm) aber mit etwas Kenntnis in Mechanik konnte ich ihn dran erinnern, dass er es lieber nicht darauf anlegen sollte seine geschwindigkeit rekonstruieren zu lassen. Beides wurde dann eingestellt.
 
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