Hallo zusammen.
Meine Freundin hat letzte Woche unbewusst fahrerflucht begangen. Situation: Sie steigen mit 4 Leuten in das Auto ein. Die Hintere Türe auf der Beifahrerseite berührte den rechts danebenparkenden Wagen wie ein Zeuge gesehen haben will. Keiner hat was von dem "Unfall" bemerkt und sie sind guten Gewissens gefahren. Termin bei der Polizei war schon, aber die Herrn konnten sich jetzt noch nicht zum Strafmaß äußern da dies die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Mit was für einer Strafe muss sie rechnen? Nur eine Geldstrafe oder auch ein Fahrverbot?
LG Boris
Meine Freundin hat letzte Woche unbewusst fahrerflucht begangen. Situation: Sie steigen mit 4 Leuten in das Auto ein. Die Hintere Türe auf der Beifahrerseite berührte den rechts danebenparkenden Wagen wie ein Zeuge gesehen haben will. Keiner hat was von dem "Unfall" bemerkt und sie sind guten Gewissens gefahren. Termin bei der Polizei war schon, aber die Herrn konnten sich jetzt noch nicht zum Strafmaß äußern da dies die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Mit was für einer Strafe muss sie rechnen? Nur eine Geldstrafe oder auch ein Fahrverbot?
LG Boris