bobbelet

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Hallo zusammen.

Meine Freundin hat letzte Woche unbewusst fahrerflucht begangen. Situation: Sie steigen mit 4 Leuten in das Auto ein. Die Hintere Türe auf der Beifahrerseite berührte den rechts danebenparkenden Wagen wie ein Zeuge gesehen haben will. Keiner hat was von dem "Unfall" bemerkt und sie sind guten Gewissens gefahren. Termin bei der Polizei war schon, aber die Herrn konnten sich jetzt noch nicht zum Strafmaß äußern da dies die Staatsanwaltschaft entscheidet.
Mit was für einer Strafe muss sie rechnen? Nur eine Geldstrafe oder auch ein Fahrverbot?

LG Boris
 

RedCougar

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Die Staatsanwaltschaft entscheidet auch nicht über das Strafmaß, sondern ein Richter. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nur, ob sie überhaupt Anklage erhebt.

Sollte Anklage erhoben werden, drohen Geldstrafe oder Knast (wobei ich letzteres eher ausschließe bei diesem minder schweren Vergehen).

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
 

bobbelet

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ja gut die Paragraphen kenne ich auch. und wie wird sowas in der Realität geahndet?
 

dridders

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Und im Zweifelsfall mit:
- 4 unabhaengige Personen sagen aus nichts bemerkt zu haben
- 1 Person will etwas gesehen haben

Wenn dann
a) ein Schaden nachweisbar ist Einstellung des Verfahrens gegen die Fahrerin, da sie vom Schaden nichts mitbekommen hat. Wie auch? Zahlen des Schadens und gut.
b) wenn kein Schaden nachweisbar ist erstrecht Einstellung der Geschichte
 

bobbelet

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Also mehr infos. Der beschädigte Wagen ist ein SLK von 04 und hat durch den unfall einen 20cm Oberflächenkratzer. JEtzt ist das Gutachten heute gekommen und da steht drin Spiegel muss erneuer werden Rückleuchte, alle Zierleisten Türgriff und 1900€. Ich denke jetzt kommt der Anwalt ins Spiel. An der "hohen" Summe orientiert sich doch das Strafmaß oder?
 

RedCougar

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Der Schaden
bobbelet schrieb:
... hat durch den unfall einen 20cm Oberflächenkratzer ... da steht drin Spiegel muss erneuer werden Rückleuchte, alle Zierleisten Türgriff
passt aber nun so überhaupt nicht mehr zu deiner obigen Beschreibung, die da lautete

bobbelet schrieb:
... Sie steigen mit 4 Leuten in das Auto ein. Die Hintere Türe auf der Beifahrerseite berührte den rechts danebenparkenden Wagen ...
Das hörte sich eingangs absolut so an, als wenn auf dem Parkplatz nur die Tür beim Einsteigen zu weit aufgemacht worden wäre und ne kleine Delle beim Nachbarauto verursachte. Scheinbar ist der Schaden aber beim Vorbei- oder Losfahren passiert? Also hast du wichtige Infos vorenthalten bzw. nicht ausreichend beschrieben. Bei dieser Schadenshöhe wird das Verfahren sicherlich nicht mehr nur lautlos eingestellt. Da kann deine Freundin sicherlich mit einem Verfahren rechnen. Sie sollte sich schon mal einen guten Verkehrsrechtsanwalt suchen.

Wenn man mind. 20 cm direkt an nem anderen Wagen entlangschrabt, Rückleuchte!?!, Türgriff und Spiegel mitnimmt - also eigentlich die komplette Breitseite ... sorry, aber sowas merkt und vor allem hört man (Frau) mit Sicherheit. So harmlos, wie du den Sachverhalt dargestellt hast, ist es also bei Weitem nicht.


Das ist der Grund, warum solche Themen immer mit Vorsicht zu genießen sind. Es gibt immer lediglich nur eine einseitige Darstellung und unangenehmes wird oft nicht erwähnt oder verharmlost.
 

der_ast

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Naja, vielleicht gab es ja auch einen Vorschaden und der Besitzer des MB versucht nun damit Geld zu machen ...

Oder Deine Freundin verheimlicht was.


Beides möglich :denk
 
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