Tinman

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20 Januar 2004
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Flassans-sur-Issole (Frankreich)
. . .

Original von Tawolgany666
Sorry, dass ich das jetzt so direkt sage, aber das ist schlicht und ergreifend Quatsch. Sowohl der Felgenhändler als auch mein Fordhändler haben mir bestätigt, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist.

Du hast Deine Meinung, ich habe dazu meine!
Es hindert Dich erstmal niemand daran, ohne TÜV-/Dekra-"Segen" herumzufahren . . .

Brauchen wir hier auch nicht drüber zu streiten!

Der in Deinem zitierten Absatz genannte §27 StVZO wurde übrigens zwischenzeitlich aufgehoben - in wie weit der Zusatz dann noch etwas zu sagen hat, kann ich nicht beurteilen . . .

Achso - nur interessehalber: Hast Du die Bestätigungen von Felgenhändler und/ oder Fordhändler schriftlich? Falls (muss ja nicht!) Du mit'ner Mängelkarte ankommen würdest (nur hypothetisch), wüssten die nämlich von einer rein mündlich erteilten Bestätigung auf einmal gar nichts mehr!
 
T

Tawolgany666

Gast im Fordboard
Nein, da hast Du recht und streiten müssen wir darüber auch nicht.

Fakt ist, dass es sich bei der Auflage um eine aus dem Gutachten handelt und der von mir zitierte Absatz regelt ganz klar, dass die Auflage in diesem Sonderfall eben nicht zu erfüllen ist. Die Vorstellung beim TÜV wird über Auflage "A01" geregelt. Ist diese Auflage nicht zu erfüllen, ist keine Prüfung erforderlich, was ja eigentlich auch der Sinn der ABE ist.

So wurde es mir erklärt und das ist der Unterschied zwischen einer eintragungsfreien ABE und einer, in der man trotzdem beim TÜV vorstellig werden muß. Dieser Absatz steht nämlich keineswegs in jeder ABE, sondern nur in dem Fall, dass der TÜV alle Reifengrößen als unbedenklich freigegeben hat. Es gibt übrigens zu den gleichen Felgen noch ein Teilegutachten ab Reifengröße 225mm, das eine Eintragung unter Auflage A01 und A02 vorschreibt.

Der von Dir aufgeführte Sachverhalt bezieht sich auf den Absatz in TÜV- Gutachten nach §19 oder 21, in dem vermerkt ist, dass man bei nächster Gelegenheit die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren nachholen muß.

Aber ich werde mir zum Test den nächst besten Streckenposten krallen und ihn fragen, was er dazu meint. Der Felgenhändler meines Vertrauens hätte im Übrigen auch garnichts davon mir Schmuh zu erzählen, weil er an den Felgen nicht einen Cent verdient hat - die habe ich von Ebay.

Im Sommer kommen dann wahrscheinlich Tieferlegungsfedern rein, und dann muß ohnehin Beides eingetragen werden.

EDIT: Ganz vergessen...es haben mir natürlich weder Fordhändler, noch der Felgenhändler irgendetwas schriftlich gegeben - aber zumindest bei Zweiterem reicht mir eigentlich auch sein Wort.
Aber sobald ich da etwas Definitives weiß, werde ich dann hier nochmal reinposten und berichten, was die netten Herren in grün/blau dazu gesagt haben.
 
H

Harvey

Gast im Fordboard
Eintragung

Moinsen,

also, ich werde mir morgen (hurra) auch 225er auf 17 Zöllern drunter machen lassen.
Habe mir die Alutec Storm ausgesucht und im Gutachten stehen die 225 auch mit drin unter der Auflage A02 (Wird eine in diesem usw. ...)
Habe mir dann also erstmal von Alutec die ABE senden lassen und da steht dann auch der allseits bekannte passus drin das man sie nicht eintragen lassen muß.

Hat mich natürlich auch stutzig gemacht, also war ich bei der DEKRA und der war genauso irritiert wie ich, da es für mein Modell (Mondeo TDCI BWY) von Ford keinerlei Freigabe für 225er Reifen gibt. Er sagt aber das er es anhand des Gutachtens und der ABE auch so verstehen würde das man diese Kombination nicht eintragen muß.
Eine zweite Nachfrage beim TÜV hat mich allerdings sehr erstaunt, der Prüfer hat sich Gutachten und ABE angeschaut und sagte es hat alles seine Richtigkeit, keine Eintragung alles tutti Paletti. Nun bin ich auf meine erste Kontrolle durch die Polizei gespannt. Werde auf jeden Fall erstmal keine Eintragung vornehmen lassen.

Im Übrigen bin ich der Meinung das durch die neuen KFZ-Scheine sowieso nur alles komplizierter wird, in den dingern ist ja sogut wie nichts mehr nachzuvollziehen!

So,
dann mal noch einen schönen Abend!
 
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