Stabiltätskontrolle oder nicht

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MetalM

Gast im Fordboard
Moin zusammen,

ich bin seit heute stolzer Besitzer eines Ford Mondeo 2,0 TD mit 66 KW aus dem Jahre 2002 mit knapp 110.000 km gelaufen.

Finde den Wagen einfach spitze!!! :D

Leider habe ich bei der Probefahrt mich vom Auto beeindrucken lassen und habe nicht auf ein "vorhandene" Stabilitätskontrolle geachtet. Diese wurde bei der Anzeige im Internet als Besonderheit bei diesem Mondeo mit angepriesen und war Bestandteil bei der Kaufentscheidung. Nun habe ich heute festgestellt, das mein neuer Wagen kein ESP hat :wow. Nun ja, ich habe erstmal den Händler (leider so ein Wald- und Wiesenhändler, der mit Jahreswagen von Mercedes handelt) kontaktiert. Seine Aussage war sinngemäss: "Entscheident ist, welche Ausstattung der Wagen hat und nicht, was im Internet angepriesen ist." Ich halte diese Aussage für absoluten Quatsch und habe seinen Ausführungen bei einer Tüte :popcorn: und einer :cola: gelauscht.

Bei meiner Kaufentscheidung habe ich mich durch die Anzeige im Internet und den mündlichen Auskünften des Verkäufers gestützt. Im Vertrag sind keine weiteren Ausstattungsdetails aufgeführt. Kann ich eine Kaufpreisminderung fordern? Dazu möchte ich vorab Eure Meinung hören. Vielleicht hat ja jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung gemacht.

Einen Anwalt werde ich auf jeden Fall kontaktieren, da das Vertrauensverhältnis mit dieser sehr schwammigen Aussage für mich gestört ist und ich keine weiteren "Fehler" machen möchte.

Vielen Dank.

mfg
MetalM
 

Baumschubser

Megaposter
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Das Beweisstück (also die Anzeige im Internet) dürfte mittlerweile gelöscht sein und wenn im Vertrag nix drinsteht, dann hast du Pech gehabt. Jetzt im Nachhinein dem Verkäufer etwas nachweisen zu wollen, dürfte komplett ins Leere laufen.

Ist zwar blöd, wenn der damit Kunden anlockt, aber wenn du einen Vertrag unterschreibst, wo da nichts drinsteht und das Auto letztlich den Vertragsdaten entspricht, dann kannst du Kopfstand machen, da kommste an der Verkäufer nicht ran.

Der hat zwar mit falschen Daten gelockt (ob vorsätzlich ist an dir, das dem zu beweisen = unmöglich), aber entscheidend für alles, was in Richtung Betrug läuft ist, was im Vertrag steht. Und da steht nix falsches drin. Was man unterschreibt, dafür ist man verantwortlich, gilt hier also auch für dich. Spar dir das Geld für den Anwalt, das bringt nix.
 
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MetalM

Gast im Fordboard
:idee da gebe ich dir recht. ich habe allerdings einen ausdruck der anzeige vor mir liegen mit entsprechender url usw.

habe eine rechtschutzversicherung, wo der erste beratungstermin ohne selbstbeteiligung ist und im anschluss an ein weiteres vorgehen abgestimmt wird. daher werde ich einen besuch beim anwalt vornehmen.

danke für deine meinung und antwort :)
 

Micky

Superposter
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Dann hättest du darauf achten müssen das er das ESP auch in den Vertrag aufnimmt.
Bei Anzeigen wie deiner wird sich der Händler warscheinlich auf "Tippfehler" oder "Irrtum" rausreden.
 
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MetalM

Gast im Fordboard
auch dein argument kann ich gut verstehen. dann müsste er allerdings auch aufführen, dass der wagen sportsitze, abs und um es überspitzt auszudrücken auch vier reifen hat...

daher fühle ich mich ein bischen von ihm verarscht. als laie kann ich zumindest nicht auf den ersten blick erkennen, welche ausstattungsdetails bzw. sicherheitsmerkmale der wagen hat.

dir auch dank für deine meinung und antwort ;)
 

Baumschubser

Megaposter
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Der gegnerische Anwalt wird dir aber eine Verletzung deiner Sorgfaltspflichten unterstellen. Wenn du hier argumentierst, dass du gerade wegen ESP das Auto angeschaut und gekauft hast und dann nicht nachprüfst, ob das alles wirklich so vorhanden ist, dann hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit Pech gehabt. ESP kann man einigermaßen unschwer erkennen, bei Ford sowieso, weil ein Schalter dafür vorhanden ist bzw. in deinem Fahrzeug eben nicht. Mit Rechtsschutz kannst du natürlich erstmal Anlauf nehmen, aber wie oben schon geschrieben, rechne ich dir nur sehr geringe Chancen zu.
 
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