T
tobias_hesse
Gast im Fordboard
Hi.
Ich bin in einem anderen Thread (in einem anderen Forum) auf eine Textzeile einer eBay Auktion aufmerksam geworden:
Des weiteren erinnere ich mich an Zeiten, in denen ich noch einige InPro F1 Anlagen verbaut hatte, da stand in der Anleitung einiges über die gesetzlichen Bedingungen (z.B., dass die Anlage nur eine Bestimmte Zeit am Stück alarmieren darf).
In einer anderen eBay-Auktion steht folgendes:
Das sagt jedoch garnichts aus, ausser dass ich mich an den Tüv (oder ähnliche) wenden soll.
-Hat hier jemand im Forum das entsprechende Hintergrundwissen und kann mich (und andere) über die eindeutigen gesetzlichen Bestimmnungen zu nachträglich verbauten Alarmanlagen im KFZ Bereich aufklären?
(Ich habe in meinem Polo eine Singtech anlage verbaut (eine weitere liegt im Schrank und soll in meinen Fiesta) und habe nun keine Lust auf eventuelle gesetzliche Konflikte! - Ich will deswegen aber auch nicht den TÜV-Prüfer fragen.)
Ich bin in einem anderen Thread (in einem anderen Forum) auf eine Textzeile einer eBay Auktion aufmerksam geworden:
ALARMANLAGEN DER MARKE SINGTECH, TJEC, CARALARM, U.Ä. VERFÜGEN Z.ZT. NICHT ÜBER DIE E-NORM ZULASSUNG UND DÜRFEN SOMIT NICHT IM ÖFFENTLICHEN STRASSENVERKEHR EINGESETZT WERDEN.
BEI DIEBSTAHL BESTEHT EVENT. KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ, EBENSO KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI UNFALL.
SIE RISKIEREN IHREN VERSICHERUNGSSCHUTZ UND FAHREN ILLEGAL.
Des weiteren erinnere ich mich an Zeiten, in denen ich noch einige InPro F1 Anlagen verbaut hatte, da stand in der Anleitung einiges über die gesetzlichen Bedingungen (z.B., dass die Anlage nur eine Bestimmte Zeit am Stück alarmieren darf).
In einer anderen eBay-Auktion steht folgendes:
E1, CE oder ISO 9001 ???
Es gibt hier bei eBay ein paar "schwarze Schafe", die auf der Unwissenheit der Käufer spekulieren.
Lassen Sie sich von einseitigen oder überhaupt absolut falschen Aussagen über Versicherungs- und Zulassungsverlust nicht irritieren, fragen Sie bei kompetenten Stellen wie TÜV, Dekra oder ihre Kfz-Versicherung nach!

-Hat hier jemand im Forum das entsprechende Hintergrundwissen und kann mich (und andere) über die eindeutigen gesetzlichen Bestimmnungen zu nachträglich verbauten Alarmanlagen im KFZ Bereich aufklären?
(Ich habe in meinem Polo eine Singtech anlage verbaut (eine weitere liegt im Schrank und soll in meinen Fiesta) und habe nun keine Lust auf eventuelle gesetzliche Konflikte! - Ich will deswegen aber auch nicht den TÜV-Prüfer fragen.)