Seiten-scheiben-Tönen

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Blackbeery

Gast im Fordboard
Seiten-scheiben-Tönen

Hallo aller seitz!!

wollte mal fragen ob sich jemand hier ,von seinem Cougar die seiten scheiben tönen hat ??

das ist ja mittlerweile erlaubt (glaube ich) hab zumindest andere Fahrer gesehen die das hatten.

++ kennt sich jemand aus wo man das machen lassen kann im raum stuttgart ???

danke
 

Rockford

Haudegen
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Das wäre mir neu, das die Seitenscheiben der Fahrertüren getönt werden dürfen.
Ein Kumpel hat letztens erst bei seinem Alfa vor den Augen der Polizei am Straßenrand seine Silberreflex-Folien runterreißen müssen, sonst hätte er das Auto stehen lassen müssen. (plus Geldstrafe versteht sich)
 

Dellrivas

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Einen hab ich auch gesehn,mit deutschen Kennzeichen.Hatte ihn damals gefragt,er hätte keine probleme damit gehabt ?( TüV hatte er irgendwo in NRW bekommen.Glaube das aber nicht so recht,eher das es ein Auto war,das ein Ami gefahren hat.Die dürfen das :wand
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
ist definitiv nicht machbar.
auch wenn auf treffen leute damit herumfahren.
und es "irgendein" tüv mal eingetragen haben sollte.

wenn die dich anhalten und zum tüv schicken kann
der das problemlos wieder austragen.
genauso wie bei alu-heckpoilern.

auch wenn es gut aussieht.
es gibt nix als ärger.
 
B

Blackbeery

Gast im Fordboard
nene das ist so,ich hab sehr viele bei mir hier rum fahren sehen !!

das ist so,es darf nur eine bestimmte grad an verdunklung sein
also man darf sich das jetzt nicht so vorstellen wie die Heckscheibe oder die hinter wo es schon ziemlich dunkel ist.

wenn man von aussen direkt rein schaut merkt man auch nichts
nur wenn man von der seite schaut sieht es verdunkelt aus .
ist wie so ein spiegel effect!!!

ist eine speziall folie denke ich !!!!
 
A

Andy Cougar

Gast im Fordboard
Die habe das auch bei TUNING TV auf DSF vor einiger zeit gezeigt.

Ist verboten!!!

Weil Nachts bei dunkelheit, sieht man noch weniger. :rolleyes:
 

RedCougar

Megaposter
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Die Front- und Seitenscheiben dürfen schon getönt sein.
Für die Seitenscheiben ist ein Lichtdurchlässigkeit von mind 70% vorgeschrieben und für die Frontscheibe sind mind. 75 % vorgeschrieben. Diese Werte werden aber meistens leider schon mit der werksseitigen Colorverglasung erreicht, die der Cougar ja ebenfalls hat.

Von daher schaut es mit der Zulässigkeit einer zusätzlichen Tönungsfolie meist übel aus.

Es gibt natürlich ein paar Ausnahmen, wie z. B. die US-Cars, die vorübergehend eine Zulassung in D erhalten haben, aber bei alllen anderen ist eine weitergehende Tönung definitv nicht erlaubt.
 

stalk

Kaiser
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ich denke wenn es überhaupt geht, dann vielleicht mit Bedampfen. Aber Spiegelfolie vorne, da biste bei JEDER Polizeikontrolle dabei. Viel Tönung kann da aber nicht bei rum kommen. So bei den Amis auf keinen Fall.
Mein Autoglaser sagte auch schon, vorne Folie kannst vergessen.
 
B

Blackbeery

Gast im Fordboard
ok ich weiss nicht ob das folie oder bedampfen ist
ich weiss nur es geht aufjeden fall.

bedampfen hab ich auch schon mal gehört""""
kann da jemand was genauers dazu sagen ??

man darf sich da nicht wie eine tön folie vorstellen
ist eher wie ein effect !!!!
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
www.keine-folie.de

die werte die erlaubt sind, kannst du aber nur mit ab werk ungetönten scheiben erreichen.
und das sind sie in den seltensten fällen.
vergiß es schnell wieder, wenn es legal wäre, hätte es jeder halbwegs getunte wagen.
 

TheBrain

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Es gibt einige Leute die meinen man kann die tatsächlich einfärben/bedampfen. Ich habe immer verzweifelt nach etwas pffiziellem gesucht, aber nie etwas gefunden-

Folien sind zu 1000% verboten. Ich habe extra beim TÜV nachgefragt: Nicht etwa wegen der Lichtdurchlässigkeit bei Nacht o.Ä. (Colorverglasung ist ja erlaubt mit bestimmten Werten), sondern weil man im Falle eines Unfalls die Scheiben einfach nicht mehr einschlagen kann und aus dem Wagen eine Bergung sehr viel schwieriger wird.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
wobei die begründung wieder saublöd ist (vom tüv, nicht von dir), da das bei den gepanzerten fahrzeugen unsere geschätzten politiker wohl noch schwieriger ist. aber die laufen dann wohl eh als sonderfahrzeug.

dann wird man wohl auch die ungetönten sicherheitsfolien nicht verbauen dürfen. hab da nen bericht gesehen, in kapstadt wurden da fahrzeugscheiben mit zündkerzen eingeworfen um blitzüberfälle zu begehen. die kaufen sich da alle diese schutzfolien.

ich kenne einige fahrzeuge mit folie vorne. aber da sind dermassen diskussionswürdige umbauten dran, dass die folie bei deren tüv wohl das kleinste problem gewesen sein dürfte.
 

silvershadow

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Nicht etwa wegen der Lichtdurchlässigkeit bei Nacht o.Ä. (Colorverglasung ist ja erlaubt mit bestimmten Werten), sondern weil man im Falle eines Unfalls die Scheiben einfach nicht mehr einschlagen kann und aus dem Wagen eine Bergung sehr viel schwieriger wird.

Des is ja Blödsinn, zu dem TÜV sag ich nur :depp

Wir hatten einen "gepanzerten" Audi , un da waren die Seitenscheiben so gemacht das man die nicht einschlagen kann!
 

TheBrain

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:idee
Red ich mal nochmal mit dem Kerl. Fand es in erster Linie ganz logisch und, dass gepanzerte Fahrzuge vllt. anders zugelassen sind weiß ich nicht. Aber es gibt ja tatsächlich diese Sicherheitsfolien.....Daran hatte ich nicht mehr gedacht.
Und das ist noch der einzige TÜV in meiner Stadt, bin ja mal gespannt was der mir dann noch bei anderen Dingen erzählt.
 

RedCougar

Megaposter
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Zu dem Thema nochmal was

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten: 1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge
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TheBrain

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Achja es gibt aber so Seitenscheibentönungdinger in besonderen Formen die nur so 10% oder so abdecken.....das ist erlaubt..., darf nur nicht im Sichtfeld sein......ich such die die ganze Zeit....
 
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