Barbecker

Lebende Legende
Registriert
18 November 2005
Beiträge
1.511
Ich muß mal wieder meinen Frust mit meiner Fordwerkstatt kund tun.
Vor knapp einem Jahr habe ich bei meinem Scorpio beide Scheinwerfergläser tauschen lassen. Lief über die TK.

Seit dem sind die Scheinwerfer bei Nässe immer beschlagen. Hat jemand das gleiche Problem?

Das eigentliche Problem besteht eigentlich aus der Haltung der Werkstatt. Gleich nach dem auftreten des beschlagens, habe ich dies der Werkstatt mitgeteilt. Die Scheinwerfer wurden überprüft, und nochmals je eine neue Gehäausedichtung bestellt und eingebaut. Zusätzlich wurden die Scheinwerfergläser, zum Gehäuse hin, mit Mumpe abgedichtet. Alles ohne Erfolg.

Der Werkstattmeister meinte darufhin, das ich das noch eine Weile beobachten soll. Wenn es sich nicht ändert, können nur die Scheinwerfergläser selber schlecht verklebt sein, und deshalb undicht sein. Diese müssten dann nochmals getauscht werden.

Also fuhr ich nach einer laangen Beobachtungszeit wieder zu dem UFH und reklamierte erneut. Jetzt will man von der getroffenen Aussage nix mehr wissen. Die Scheinwerfer müssten, natürlich auf meine Kosten, geprüft werden. Dies habe ich verneint, denn vor der "Reparatur" waren die Scheinwerfer schließlich dicht, und vom Gehäuse her unbeschädigt.

Also lehnte die Werkstatt den tausch der Gläser ab. Jetzt meine Frage. Muß ich tatsächlich die Prüfung aus meiner Tasche bezahlen? Ich habe daran ja schließlich nix gemacht, sondern ausschließlich die betreffende Werkstatt.

In eine andere Werkstatt möchte ich auch nicht fahren, da die das auch berechnen würden, da es sich hierbei um erbrachte "Serviceleistungen" handelt.

Gruß
Herbert
 
W

woody woodpecker

Gast im Fordboard
nunja, ist ja eigentlich ein klassischer Mangel. Du hast da auch zwei Jahre Gewährleistung drauf nur liegt nach sechs Monaten die Beweislast bei dir, also mußt du nachweisen, das der Hersteller oder die Werkstatt einen Fehler verusacht hat, aber nicht du selbst. Ich glaube, dass wird schwer.. ?(
 

Barbecker

Lebende Legende
Registriert
18 November 2005
Beiträge
1.511
Naja nu. Ich habe es ja sofort bemängelt. Also sollte das kein Problem sein.

Gruß
Herbert
 

Sonic2000

Kaiser
Registriert
28 August 2006
Beiträge
1.167
Alter
42
Ort
25348, Glückstadt
Original von Barbecker
Naja nu. Ich habe es ja sofort bemängelt. Also sollte das kein Problem sein.

Gruß
Herbert

Kannst Du das denn beweisen? Existiert ein Auftrag für Prüfung und Beseitigung des Mangels oder haben die nur so ohne Auftrag eine Reparatur versucht?

Die zwei Jahre gelten übrigens nur auf das Ersatzteil, auf die Arbeit hast Du bei 99% der Werkstätten nur ein Jahr (Gewährleistungsverkürzung per AGB bzw. Kfz-Reparaturbedingungen, diese erkennst Du bei der Unterschrift auf dem Auftrag an...).
 

Barbecker

Lebende Legende
Registriert
18 November 2005
Beiträge
1.511
Kannst Du das denn beweisen? Existiert ein Auftrag für Prüfung und Beseitigung des Mangels oder haben die nur so ohne Auftrag eine Reparatur versucht?

Die zwei Jahre gelten übrigens nur auf das Ersatzteil, auf die Arbeit hast Du bei 99% der Werkstätten nur ein Jahr (Gewährleistungsverkürzung per AGB bzw. Kfz-Reparaturbedingungen, diese erkennst Du bei der Unterschrift auf dem Auftrag an...).

Die Unterlagen müßte ich noch haben. Und die Arbeit ist auch noch kein Jahr her.

Gruß
Herbert
 

Barbecker

Lebende Legende
Registriert
18 November 2005
Beiträge
1.511
Kannst Du das denn beweisen? Existiert ein Auftrag für Prüfung und Beseitigung des Mangels oder haben die nur so ohne Auftrag eine Reparatur versucht?

Die zwei Jahre gelten übrigens nur auf das Ersatzteil, auf die Arbeit hast Du bei 99% der Werkstätten nur ein Jahr (Gewährleistungsverkürzung per AGB bzw. Kfz-Reparaturbedingungen, diese erkennst Du bei der Unterschrift auf dem Auftrag an...).

Die Unterlagen müßte ich noch haben. Und die Arbeit ist auch noch kein Jahr her. Und da die Gläser undicht sind von der Dichtung her, sind es zwei Jahre auf das Material. Zur Not baue ich die selber ein.

Gruß
Herbert
 
Oben