Schaden verursacht durch "Kind"

Ronnymondy

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Tagchen

Heute habe ich das schöne Wetter genutzt und bin mit meinem Sohn (4 Jahre) mal zur Garage gefahren um das Quad zu Checken. Während ich dies tat, hat sich mein Kleiner natürlich auch beschäftigt. Also hat er mal vor die Garage ein Geschirrhandtuch (Putzlappen) gelegt und hat darauf einen silbernen Montagebock (die mit drei Beinen und nach oben verstellbar) gestellt. Auf einmal gabs ein Krachen und der letzte Garagenbesitzer ist voll drüber gefahren. Was ich aus dem Augenwinkel mit sicherheit weiß, das er definitiv keine Schrittgeschwindigkeit gefahren ist. Naja mein kurzer hat natürlich sofort angefangen zu weinen als der gute Mann da angefangen hat rumzubrüllen. Argumente wie "Ihr Fahzeug darf da nicht stehen etc hab ich nicht gelten lassen, da dies nirgents geschrieben steht.Daraufhin hab ich ihm gesagt, das es besser ist wenn er den Ball mal flach hält und im Ton sich etwas mässigt. Daraufhin hat er sich das Kennzeichen von meinem Auto notiert und meine Garagennummer. Polizei wollte er holen, aber er hatte kein Handy mit....

Er hat sein Auto in die Garage gefahren und ist abgehauen ohne mir seine Daten mitzuteilen oder Telnr zu hinterlassen etc.

Mein Montagebock ist natürlich Schrott, da er sich das Teil bis zu Fahrzeugmitte geschoben hat.

Zur besseren Verständlichkeit hab ichs mal schnell Aufgemalt

Das gestreifte ist das Geschirrtuch und in der mitte der Bock



Was haltet ihr davon ?
 

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RedCougar

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Ich versteh das nicht ganz.

Der Montageblock stand mitten auf dem Fahrweg und ein anderer ist gegen bzw. drüber gefahren. Kam der aus seiner Garage (ggf. Rückwärts) oder wollte er hineinfahren?

Das Dingens ist doch nicht so klein und unauffällig, dass man es übersieht, wenn man mit gebührender Aufmerksamkeit Auto fährt? Wenn nun dein "Kurzer" da gestanden hätte, hätte der andere den auch übergemangelt?
 

Baumschubser

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Die Frage habe ich mir auch gerade gestellt. Was wäre, wenn das Kind da gestanden hätte?

Und was will der nun? Seine Kratzer ausgebügelt haben? Kann er vergessen und zwar komplett. Anhand der geschilderten Situation sagt mir mein Bauchgefühl, das du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast und da das Kind nicht haften kann, hat der gute Mann schlicht Pech gehabt. Genau so siehts aber auch mit deinem Montagebock aus. Da dein Kind den in den Weg gestellt hat, ist der andere drüber gekachelt. Den kannst du nur schwer dafür dingfest machen und zur Schuldunfähigkeit deines Sprösslings waren wir uns schon einig.

Tipp von mir: Um auch bei solchen Sachen jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, gibts bei der Haftpflicht einen Zusatz, wo Schäden durch Kinder auch dann abgedeckt sind, wenn sie eigentlich vom Alter her nicht haftbar sind. Kostet bei meiner Gesellschaft irgendwas um 10€ im Jahr Aufpreis und kann Stress mit dem Nachbarn vermeiden, wenn die Kinder mal mitm Schraubenzieher Autos aus lauter Spaß verzieren oder anderen Blödsinn verzapfen. Unter 7-jährige haben manchmal lustige Einfälle, es reicht ja schon, wenn die mitm Roller mal gegen den Porsche des Nachbarn ballern, dann ist das Geschrei groß.
 
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CLXer

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Ich will dem TE auf keinen Fall zu nahe treten weil ich weiss wie kleine Kinder sind und dass man sie schnell aus den Augen verlieren kann aber ich glaube er hat seine Aufsichtspflicht doch verletzt. Was aber ja auch keine Rolle mehr spielt. Natürlich ist dass was der Autofahrer gemacht hat unter aller Sau und ich hätte ihn wohl einen Kopf kürzer gemacht alleine aus der Tatsache dass mein Sohn da hätte stehen können. Also habt ihr wohl beide letztendlich Pech gehabt und bleibt auf euren Schäden sitzen.
 

Baumschubser

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Na ja, du kannst das Kind ja nicht an dich anbinden und wenn das Kind dort hörbar spielt, halte ich das für noch in Ordnung. Man muss auch einen 4-jährigen nicht permanent sehen. Wenn man den singen oder brabbeln oder scheppern hört, reicht das für meinen Geschmack.
 
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CLXer

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Für meinen auch aber evtl. nicht für den des Gestzgebers.
 

Baumschubser

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Das wäre dann erst noch zu klären. Um solchem Krawall aus dem Weg zu gehen, kann man bei kleinen Kindern nur zu diesem Zusatz raten. Die zahlen IMHO auch bei Verletzung der Aufsichtspflcht. Ich bin kein Versicherungsvertreter und verdiene an diesem Tipp keinen Cent.
 
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CLXer

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Es ist immer schlau bei sowas versichert zu sein. Die paar Mark fuffzich
 

Baumschubser

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Ansonsten würde ich an Ronny Stelle schlicht den Ball flach halten. Ne Anzeige kann jeder machen, das ist erstmal nichts schlimmes. So wie ich das sehe, gabs keine Zeugen weiter. Wenn da einer also was will, muss er es beweisen können. Und wenn man dem schon mit gesunden Menschenverstand nachweisen kann, dass er das Hindernis hätte sehen können und müssen, dann hat er Pech gehabt. Wobei man sagen muss, im Rechtsverdreherwesen zählt Menschnverstand nicht viel.
 

Ronnymondy

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Diese Zusatzversicherung die du Ansprichst @ Baumschubser haben wir. Und ich kann nicht "24 std" am Tag die Augen bei meinem Kurzen haben, denn dann komme ich selber zu nichts mehr.

Im ernstfall könnte ich wirklich sagen "Bock, Auto drübergefahren hier ? Niemals"
 

Baumschubser

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Eben, das meite ich ja. Auch ein kleines Kind muss man nicht permanent im Auge haben, es genügt, wenn man ihn hört und das hast du ja dort sicher. Und wenn du diese Versicherung hast, mach dir keinen Kopf, dann ist doch alles in trockenen Tüchern, falls der andere doch Ansprüche stellen sollte. Und so frech muss der ja erstmal sein, um diese zu stellen.
 

2waq

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sry aber wenn ich mir vorstelle es wäre mein kurzer, hätte ich sicherlich nen synapsenkurzschluss und hätte dem den Bock noch in den Anus geschoben ...
 

joema64

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1. Das Kind ist nicht haftbar zu machen
2. Es wurde keine Aufsichtspflichtverletzung begangen, da das Kind sich in unmittelbarer Nähe des Aufenthaltsortes des Erziehungsberechtigten aufhielt.
3. Das Kind selbst hat keinen Schaden verursacht.
4. Ursächlich für den Schaden ist das überfahren eines Hindernisses auf einem privaten Grundstück. Hier gilt generell eine den Bedingungen angepasste Geschwindigkeit. Meist Schrittgeschwindigigkeit im Garagenbereich (Satzung?)
5 Ich behaupte pauschal die Geschwindigkeit des Fahrzeugs war zu hoch. Sonst hätte der Fahrer das Fahrzeug rechtzeitig zum stehen gebracht und nicht erst ca. 20 Meter später.
6. Wo befand sich das Kind genau, als das Fahrzeug den Bock rammte?


Urteil zu Parken auf dem Gehweg
(LG München Bundesweit bestätigt: Kind beschädigt ein auf dem Gehweg parkendes Fahrzeug.... <<<<<<<<<Kind unter 10 Jahre. Halter haftet in vollem Umfang auch für die Schäden in diesem Fall am Fahrrad des Kindes. Begründung : Ursächlich für den Schaden ist das Fehlverhalten des Fahrzeughalters.)
 

Ronnymondy

Kaiser
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Ja Gott sei Dank war er gerade bei mir in der Garage um was zu trinken.

Alleine das Loch was er in den Asphalt gerammt hat ist schon beachtlich.

@Joema64 er ist nicht 20 Meter weiter gefahren sondern die uneingeschränkte Sicht auf den Gegestand beträgt locker 20-25 Meter.

Ich denke mal für Polizei ist es zu spät. Er kann/könnte höchstens einen Anwalt einschalten.

Zu was er sich allerdings mein Kennzeichen vom Auto aufgeschrieben hat, weiß ich auch nicht, da dies ja nicht im Zusammenhang stand mit dem Vorfall. Somit dürfte ja auch keiner die Halterdaten rausgeben oder ?

So, zum besseren Verständniss
 

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joema64

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Doch da über das Kennzeichen dein Name ermittelt werden kann. Es ermöglicht der Polizei ein Verfahren einzuleiten, wie dies aus geht ist eine ganz andere Sache.
 

Baumschubser

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Da wär ich mir bei unsern Ämtern erstmal nicht sicher. Aber selbst wenn, irgendwie würde er schon in Erfahrung bringen, wer du bist. Wie, ist dann erstmal egal. Warts erstmal ab, ob überhaupt was kommt und mach dir vorher keinen Kopf. Allein die Tatsache, dass dein Kind beim Aufprall in deiner Obhut war, schützt dich vor allem. Denn für den Blödsinn, den der draußen gemacht hat, kann er nicht haftbar gemacht werden und du auch auch nicht. So einfach ist das. Also ruhig Blut.
 
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CLXer

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Meistens wird das Kennzeichen dann erstmal aus lauter Wut und Aufregung aufgeschrieben. Hat bei mir auch einer vor 2 Wochen gemacht weil er seine Fahrertür in die Fahrbahn aufgerissen hat und ich ihm diese fast abgefahren habe und dabei war ich unter 30Km/h weil ich auf eine rote Ampel zufuhr. Ich war aber schon sehr dicht drann an seiner Tür bevor er sie aufriss. Ich habe ihn zwar bebpöbelt was igm einfällt und ob der nicht gerne lebt aber wirklich beschimpft habe ich ihn nicht. Nur als er mich beschimpfte habe ich ihn gefragt ob er meine Tür mal in die Schnaute haben will.
 
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@Ronnymondi: Zum Spaß wird er sich dein Kennzeichen ja nicht aufgeschrieben haben. Ob er die Daten einfach so erhält weiss ich nicht.
 

Ronnymondy

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ich meinte in Beitrag 16 nicht den Satz mit dem Kennzeichen sondern dieses Bild hier damit man sich mal ein Bild machen kann.
 

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CLXer

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Da kann man schon eine gewaltige Geschw. draufbekommen. Aber warum er das Dingen übergenudelt hat will nicht in meinen Kopf gehen. Warscheinlich hat er sich gedacht "ohja, da brettere ich mal drüber um ordentlich abzukassieren. Ich kann ja behaupten ich habe es nicht gesehen oder er hat es mir vors Auto geworfen".

Reche dich dafür dass er deinen kleinen zum weinen gebracht hat indem du sein Garagentor zuschweisst :D
 

der_ast

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Welche Farbe hat(te) der Bock denn? Kann es sein, dass man ihn aufrund der Sicht- und Witterungsbedingungen nicht oder nur erschwert sehen konnte, da er sich farblich kaum von der Fahrbahn abhob?
Wenns zum Anwalt kommt, wird dieser zu allererst versuchen genau das zu erläutern.
Den Fall abzustreiten bringt nichts, da ja der Bock gewisse Spuren am/im Asphalt hinterlassen haben wird.

Bleibt die Frage offen: warum - um alles in der Welt - lässt Du so einen Bock so mittig platziert auf dem Fahrweg stehen? Dies könnte Dir als fahrlässige Handlung angelastet werden.
Der Unfallgegner war zu schnell dran --> 1:1 und jeder kommt für seinen Schaden selbst auf.

ng
Alex
 

joema64

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CLXer schrieb:
@Ronnymondi: Zum Spaß wird er sich dein Kennzeichen ja nicht aufgeschrieben haben. Ob er die Daten einfach so erhält weiss ich nicht.

Von de Polizei so nicht, die wird ermitteln wenn Sie eine solche Problematik hat und die Parteien einzeln zu einem Gespräch vorladen / oder von ihnen einen Bericht mit Stellungnahme anfordern. Danach wird man sehen wies weitergeht, falls da was kommt.

@ Ast - nicht er hat den Bock dort liegen lassen, sondern sein Sohn der sich was zu trinken in der Garage geholt hat ( S.1)
 

der_ast

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Keine Ahnung, ob es in GER auch so ist, aber in AUT ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der gesetzliche Vertreter (also meist die Eltern) für die Handlung verantwortlich --> selbst, wenn mein Kind am Schulweg etwas anstellt, habe ich dafür zu haften.
So gesehen wär es noch immer Deine Verantwortung den Bock zu sichern bzw. zu entfernen ... zumal so ein Bock nicht gerade als Kinderspielzeug deklariert wird.

Nicht falsch verstehen: ich hab absolut nichts gegen Dich - ich schildere nur die Sachen so, wie ich sie interpretiere.

ng
Alex
 

RedCougar

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joema64 schrieb:
3. Das Kind selbst hat keinen Schaden verursacht.
E b e n !

Der Thementitel wäre gerechtfertig, wenn das Kind den Montagebock gegen das fremde Auto geworfen hätte, aber nicht weil irgendein Depp auf den ruhig dastehenden Bock drauffährt - auch wenn das Kind in dahingestellt hat. Sowas wie unterlassene Aufsichtspflicht kommt hier gar nicht ins Spiel, weil das Kind selbst den Schaden überhaupt nicht aktiv verursacht hat.

Stell dir vor, ich sage meinem Junior er soll die Mülltonne an den Straßenrand stellen. Er meint es gut mit dem Müllwerker, stellt die Tonne ein bissel zu weit auf die Fahrbahn - wir haben keinen Gehweg hier - und jemand fährt mit seinem Auto dagegen. Ist dann auch mein Sohn schuld oder ich wegen unterlassener Aufsichtspflicht? Es ist ein stehendes Hindernis und dieses bekommt in den seltensten Fällen Schuld.


Wenn Ronny überhaupt etwas angelastet werden sollte, dann wäre es vielleicht leichte Fahrlässigkeit, weil er den Bock da stehen lassen hat ... aber grobe Fahrlässigkeit dem Geschädigten aufgrund der Unaufmerksamkeit und zu schnellen Geschwindigkeit ;)
 

Ronnymondy

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der_ast schrieb:
zumal so ein Bock nicht gerade als Kinderspielzeug deklariert wird.
Darüber kann man Streiten, da ein Mindestalter auch nicht drauf steht :)

Und ich bin der Meinung das man den Bock sehen kann/konnte da wie schon gesagt dieser auf einem Geschirrtuch stand und der Bock ca 30 cm hoch und Silber ist.
 

Baumschubser

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der_ast schrieb:
Keine Ahnung, ob es in GER auch so ist, aber in AUT ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der gesetzliche Vertreter (also meist die Eltern) für die Handlung verantwortlich --> selbst, wenn mein Kind am Schulweg etwas anstellt, habe ich dafür zu haften.
So gesehen wär es noch immer Deine Verantwortung den Bock zu sichern bzw. zu entfernen ... zumal so ein Bock nicht gerade als Kinderspielzeug deklariert wird.

Nicht falsch verstehen: ich hab absolut nichts gegen Dich - ich schildere nur die Sachen so, wie ich sie interpretiere.

ng
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Da sind wir in D ein Stück weiter. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr sind generell schuldunfähig. Und wenn keine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, haftet dann in einem Fall wie dem hier gar keiner, dann heißt es für den Geschädigten schlicht "Pech gehabt".
 
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