bobbelet

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Moin, ich habe mal eine Frage an Leute die sich gut mit Rechtslagen auskennen!
Folgene Situation:

An unserem Haus ist eine Garage die über den Keller zugänglich ist. Jetzt steht ein Fremder Hirni genau vor dem Tor, was ich natürlich nicht sehen kann vom Keller aus, ich öffne das Tor und haue dem Typ ne Delle damit ins Auto. Wer wird nun für diesen Schaden Haftbar gemacht, Ich oder der Typ der sich einfach dahin gestellt hat. An der Garage ist kein Schild auf dem steht parken verboten, aber es ist eindeutig, dass die Garage zum meinem Haus gehört.

?( Vielen Dank für euere Antworten!
 

darkdevil

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wenn er nicht deine einwilligung hatte da zu parken, dann würde ich sagen unberechtigt abgestellt und du konntest nicht wissen das sich jemand dahin stellt...also tippe ich mal darauf das er den schaden alleine trägt
 

Guido

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Wenn er ohne Deine Erlaubnis sein Auto auf Deinem Grundstück abgestellt hat kann er froh sein, wenn Du ihn nicht wegen Landfriedensbruch anzeigst und zusätzlich noch die Reparaturkosten für Dein Garegentor verlangst. So wie ich das sehe brauchst Du keine Kostenforderungen zu erwarten - eher das Gegenteil für das "ramponierte" Garagentor (das wird sicher auch nicht ohne Schade sein).

Gang zum Rechtsanwalt ist empfehlenswert, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast!
 

bobbelet

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Ja das habe ich mir auch schon mal gedacht, nur bei der deutschen Gesetzgebung muss man ja schon mal was misstrauisch sein
 
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MucCowboy

Gast im Fordboard
Geb Dir Recht - mit dem misstrauisch sein, meine ich.

Stand der fremde Wagen auf Deinem Grund? Dann ist er eindeutig selber schuld.

Stand er aber auf öffentlichem oder fremdem Grund und Dein Garagentor schwenkt beim Öffnen über diesen fremden Grund, wird e schwieriger mit der Einschätzung. Da sollte wirklich ein Antwalt prüfen.

Grüße
Uli
 

bobbelet

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Ne die Einfahrt in die das Tor schlägt ist definitiv meine. Ich glaube da hilft nur noch ne Kette spannen damit nicht immer so ein Affe da einfach parkt und ich über sowas garnicht mehr nachdenke brauche :rolleyes:
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Das steht Dir als Grundstückseigner frei zu tun.

Aber ehrlich, ich an Deiner Stelle würde es nicht tun. Denn überleg mal: bei jeder Abfahrt und Ankunft musst Du zusätzlich 2x die Kette anfassen, und das bei jedem Wetter. Wer oder was sollte Dich dazu zwingen können? Ich an Deiner Stelle würde es nicht machen, höchstens würde ich ein Schild besorgen (z.B. "Privatgrund, parken verboten") und z.B. außen an das Tor machen. Aber wie gesagt, auch dazu besteht rechtlich kein zwingender Grund, es könnte nur den einen oder anderen abhalten, einfach da zu parken.

Rechtlich gesehen hat da ohne Deine Einwilligung keiner was verloren. Also hast Du jedes Recht, auf dessen Kosten den Abschlepper zu rufen. Und wenn Du seine Karre verbeulst, weil Du von innen Dein Tor auf Deinem Grundstück öffnest und das Auto draußen nicht sehen konntest, dann geht es erst Recht auf dessen Kosten.

Grüße
Uli
 

RedCougar

Megaposter
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Was hat denn ein wildfremder Typ auf deinem Grundstück verloren und parkt auch noch so dicht am Garagentor, dass es beim Aufschwenken gegen sein Auto knallt?

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber bist du sicher, dass der Typ "fremd" war? Ansonsten fährt doch keiner auf fremde Grundstücke und stellt sein Auto dort ab - zudem noch vor einer Garage, wo er damit rechnen muss, dass da jemand raus oder rein will :rolleyes:
 

Guido

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Schik mal ein Foto von dem Ort, wo es passiert ist. Vielleicht ist es ja nicht deutlich erkennbar, daß dort Dein Grundstück ist...
 
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Maik MkV

Gast im Fordboard
Na, Guido, Landfriedensbruch wird es wohl kaum sein. ;)
Allerdings lässt es das BGB auch zu, fremde Grundstücke zu betreten. Ein absolutes Recht, dass man fremde Grundstücke nicht betreten darf, gibt es nicht.
Zum Beispiel nach BGB § 962 darf man. :D
 

bobbelet

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Ich weiß nicht was manche Leute dazu verleitet. Das nächste mal wird er einfach zugeparkt. :mua Aber es ist echt manchmal ätzend. Ein Freund von mir hat einen Privatparkplatz vorm Haus der mit seinem Nummernschild gekennzeichnet ist und trotzdem stellen sich da immer wieder Juffen hin. Naja. Krähenfüße sind ja leider illegal 8)
 

Baumschubser

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Ich kenn das zur Genüge, auf meinem Parkplatz stehen auch andauernd welche rum, die beim Nachbarn zu Besuch sind. Seit ein Carport draufsteht, ist weitgehend Ruhe. Dafür stehen die jetzt öfter mal genau vor der Parklücke (im sog. 3m Bereich), erst als ich mit abschleppen gedroht habe, hat der wohl seine Kumpels informiert. Seither gehts.

PS: Zuparken lass bleiben, das ist illegal und bringt höchstens dir Ärger.
PPS: Ich würde die Füße ganz still halten. Wenn das Garagentor nix abbekommen hat, dann kann ja nur der andere was wollen. Und das müsste er einfordern. Auf die Argumente bin ich gespannt. Also nicht voreilig zum Anwalt etc., der will auch nur dein Bestes, nämlich Kohle. Einfach aussitzen das Ganze. Ein Schild am Garagentor würde ich dennoch mal anbringen, das kostet nur paar Euro. Ggf. könte man auch über eine zusätzliche Fahrbahnmarkierung nachdenken. Diese gelben Klebefolien kosten auch kein Vermögen. Wenn das mit dem falsch Parken öfter passiert, schreckt es vielleicht doch den einen oder anderen ab und dir nimmt es auf Dauer den Stress.
 

DJ_Decay

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haben das problem hier auch ab und an, das mal autos in unserer einfahrt stehen, insgesamt passen 4 autos hintereinander rein. letztens stand n 5er bmw drin, schön weit zum haus geparkt, hab mich dann bis auf 10cm an den rangestellt... 20min später klingelt es. ich sollte den fahrer doch mal rauslassen... auf meine frage wieso der bmw denn überhaupt da stünde wo er nicht stehen darf, sagte man mir nur ich solle endlich wegfahren und hielt mir nen dienstausweis vor die nase...

hab dann kurzerhand deren kollegen gerufen und die das klären lassen, ist schließlich privat grund, und da ich um auf meinen parkplatz zu kommen nicht abschleppen lassen darf hab ich mich auf den noch verfügbaren raum gestellt. kam nix weiter, aber seit dem stehen die immer gegenüber der einfahrt und nicht mehr auf dem grund.

also wenn man wieder einer da steht, einfach auto abstellen und warten ;)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Genau das ist es was Du NICHT tun darfst. So verrückt es klingt, Selbstjustiz (Zuparken) ist nicht zulässig. Auch nicht, wenn es Dein Privatgrund ist. Das hat übrigens Baumschubser weiter oben schon angemerkt.

Grüße
Uli
 

Bad-Focus

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bei uns haben wir auch ne zeit lang das problem gehabt , das leute vor oder auf unserer einfahrt parkten (schule in der straße) oder eben drauf gewendet haben...

wie gesagt wurde gibt es kein recht , was es fremden verbietet auf dein grundstück zu fahren , solange dort keine abgrenzung besteht.

wenn da nen tor , kette oder dergleichen die "durchfahrt" erschwert haste schonmal mehr optionen (so wurde uns das jedenfalls gesagt)


bei dem torschaden kann es gut sein dass du (TE) die kosten tragen musst bzw. deine haftpflicht !
den wenn irgendwer auf deinem grundstück schaden erleidet (zb. sturz im winter wegen nicht geräumten weg) bist du dafür haftbar.
auch das öffnen des tores bzw das widerrechtliche parken des anderen erlaubt es dir nicht dem schaden zu zu fügen...

du hättest dich vorher vergewissern müssen ob da platz ist :rolleyes:

also ich wäre da etwas vorsichtiger mit ansprüchen :idee
 

Baumschubser

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Das ist eben Deutschland. In Florida darfst du jeden erschießen, der auf deinem Grund steht und musst erst hinterher fragen, ob er der Pizzabote war. :wow
 

Sylvester23

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Mahlzeit, wenn auch etwas verspätet:

Abschleppen geht ja nicht so einfach, aber was sehr gut funktioniert ist eine Unterlassungserklärung.

Ein Foto machen, Datum/Uhrzeit und einen Zeugen dazu und ab zu einem Anwalt. Die Kosten trägt derjenige der da geparkt. Macht jeder Anwalt gern und hilft nach meiner Erfahrung, da es schon beim ersten Mal teuer wird.
 
M

Marcyboy

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Original von Baumschubser
Das ist aber auch wieder: Kanonen auf Spatzen :wand

Was soll man denn machen?
Abschleppen?
Na klar, wenn man die Abschleppkosten vorstreckt (sonst schleppen die vom privaten Grund nicht ab --- kein Beistand von Polizei, da kein öffentliches Interesse besteht!!).
Viel Spaß beim Einfordern der Kosten vom Falschparker.
Geht dann mit Sicherheit nicht ohne Papierkrieg...
Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe :mauer
 

Baumschubser

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Deshalb schrieb ich ja oben: Schild anbringen, ggf. noch so eine gelbe Fahrbahnmarkierung. Damit auch der letzte Dunsel sehen müsste, dass hier Privatgrund ist. Der beste Stress ist der, den man gar nicht erst hat.
 

Lomex

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Ich will nochmal auf die Grundfrage zurückkommen:

Der Schaden am Kfz ist von dir nicht zu ersetzen. In Betracht käme nur eine Haftung aus Delikt, § 823 I BGB.

Hierfür wird Verschulden vorausgesetzt. Gemäß § 278 bedeutet das, dass du vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben müsstest. Über Vorsatz brauchen wir hier nicht zu reden. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Verkehr bezieht sich hier selbstredend nicht (nur) auf den Straßenverkehr. Vielmehr muss untersucht werden, ob es für dich der Schaden vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre und ob ein "verständiger" Garagenbesitzer anders gehandelt haben würde. Das würde ich allerdings verneinen. Ich muss doch nicht, bevor ich mein (bei einem Klapptor anzunehmendes) gut sichtbares Garagentor von Innen öffne, gucken, ob mich da nicht vielleicht jemand eingeparkt hat.

Selbst wenn irgendein verkauzter Amtsrichter sowas annehmen sollte, ist weiter einzuwenden, dass gemäß § 254 I BGB der Fahrer ein so erhebliches Mitverschulden aufweist, welches deine Haftung komplett verdrängt.


Wie es jetzt andersherum aussieht, dh. ob er dir einen Schaden am Garagentor ersetzen muss, kann ich (jetzt) nicht abschließend beantworten. Wobei ich den Fahrlässigkeitsvorwurf durchaus bejahen würde. Wenn nicht sogar der verschuldensunabhängige § 7 StVG eingreift. Bin mir jetzt nicht sicher, wie die Rspr. den Begriff des "Betriebs" des Fahrzeuges handhabt. Könnte ich aber ermitteln soweit Bedarf, also eine ersatzfähiger Schaden am Tor, besteht.


Viele Grüße
 

Sylvester23

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Original von Baumschubser
Das ist aber auch wieder: Kanonen auf Spatzen :wand

Anders lernen die Menschen leider nicht, geht nur übers Geld. Und wenn du mal draussen geparkt hast, weil der Stellplatz belegt war. Und dann hast du eine Beule im Auto und die Versicherung weigert sich zu zahlen, weil das Fahrzeug eben nicht wie angegeben in der Tiefgarage abgestellt war, denkst du ganz anders. Deswegen hole ich immer die Kanonen raus!
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ich halte es hier wie Baumschubser: präventiv handeln - Ärger vermeiden - keine Kanonen brauchen.

Gerade in einem Ballungsgebiet wie bei Dir (Sylvester) wirst Du mit Deiner Methode Dein Leben lang nicht fertig. Es gibt einfach zu viele "Opfer".

Grüße
Uli
 

Sylvester23

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@ Uli: In meinem Fall war es sehr erfolgreich, da ich ja in der Tiefgarage parke. Da ist zum Einen der Zugang beschränkt und zum Anderen war es immer ein und dieselbe Dame. Aus meiner (! und nur meiner) Erfahrung heraus auch in der letzten Wohnung mit festem Stellplatz sind es oft immer dieselben Personen und da hilft es schon.

Ein Gespräch hab ich natürlich vorher probiert, aber stieß leider auf Unverständnis. Als ich dann dargelegt hab, dass ich ja auch nicht ihre Wohnung benutze, wenn sie grad mal frei ist, meinte die gute Frau ich soll mir doch was einfallen lassen. Ihr Anwalt freut sich. Gesagt getan und ihr Anwalt hat ihr geraten schnell zu unterschreiben, zahlen und nicht wieder da zu parken. Leider hab ich den Schaden an meinem Auto vom "Draußenparken" nicht bekommen, da der wagen über eine Firma lief und diese pleite gemacht hat.
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Aha. Naja, so ganz übertragbar auf den hier besprochenen Fall ist das aber nicht. Ich denke nicht, dass der Threadstarter den Falschparker in seiner Einfahrt kennt und bei ihm bereits abgeblitzt ist.

Grüße
Uli
 
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