Zum Thema Gutachten und Paragraphen habe ich folgenden Beitrag im Motortalk gefunden:
ZITAT:
also Teilegutachen, ABE und was noch als gültige Prüfzeugnisse gibt,
dienen immer für eine Anbauabnahme nach StVZO §19.3 Abs.4, darf jeder
aaP, PI oder aaS/aaSmT machen
die Einzelabnahmen nach StVZO §19.2 (Einzelabnahmen) dürfen nur die
aaS/aaSmT die einer Technischen Prüfstelle (TP) angehören, im Westen die
TÜVs und im Osten die Dekra
StVZO §21 (Gutachten zur Erstellung eine BE=Betriebserlaubnis) sind
Vollgutachten, neue Fahrzeuge oder länger wie 7 Jahre abgemeldet dürfen
auch die aaS/aaSmT der TP machen, hat eigentlich mit einer technischen
Änderung nix zu tun, dient nur als Hilfe für das Straßenverkehrsamt
damit die die BE erstellen mit den tech. Daten zGG, V-Max, Geräusche
usw.
der Gummiparagraph 19.2 damit können eigentlich alle Teile
eingetragen werden, aber der aaS/aaSmT darf dies nicht willkürich
machen, aber er kann z.B. ungültige Prüfberichte dafür nutzen, mit
seinem Sachverstand zusammen, also deshalb werden z.B. auch Teile ohne
Gutachten eingetragen, Felgen mit Festigkeitsgutachten usw. aber
eigentlich nicht mehr gewollt. Da bei nem 19.2 Fall die BE erlöschen
ist, schreibt z.B. TÜV Nord und die Dekra im Gutachten: Gutachten gemäß
§21 nach Fz.-Änderung (§19.2) bei uns steht nur Prüfung nach 19.2, daher
kommt auch der Irrglaube Einzelabnahme wäre die 21er, ist aber falsch!
ZITAT ENDE
Ich werde nächte woche versuchen mal mit Seker zu telefonieren um zu schauen ob ich so ein Ding fürn guten Kurs bekommen kann.
Wenn ja, lass ichs mir schicken und prüfe die Passgenauigkeit und optik.
Sollte mir alles zusagen könnt Ihr das Ding in Borken bewundern.

Meld mich wieder wenn ich was raus bekommen habe!
EDIT:
Hbe eben noch eine Email an Seker geschrieben...mal sehn ob was kommt