Riesen Händler-Problem...beschiss?

B

bubilein

Gast im Fordboard
Original von MucCowboy
So wie ich die Sache verstehe, ist das Getriebeproblem erst durch die Kupplungsreparatur entstanden, vorher arbeitete das Getriebe fehlerfrei. Und deshalb sehe ich durchaus den Zusammenhang mit der erfolgten und demnach aber nicht fehlerfreien Arbeit der Werkstatt. Der Eigentümer hat das Getriebe zwischen Ablieferung und Probefahrt nicht berührt. Ergo: Nachbesserung, zumindest in meinen Augen.

Dass er einen zweiten Aus- und Einbau erstmal nicht bezahlen soll, meine ich deswegen, weil ja nicht klar ist, ob er das überhaupt muss. Ich denke nicht, dass der Kunde für von der Werkstatt verschuldeten Nachbesserungen aufkommen muss. Wenn er das genauso sieht, die Werkstatt aber nicht, kann es zum Rechtsstreit kommen. Und hier hat er die bessere Position, wenn er noch nicht bezahlt hat als wenn er zuviel gezahltem Geld hinterlaufen muss. So etwas läuft aber sowieso nur mit Anwalt, der wird dann schon sagen, was zu tun ist.

Das mit dem "Fahrzeug einfach mitnehmen" ist ein schwieriger Fall. Richtig, er ist Eigentümer, aber er hat den Wagen der Werkstatt übergeben, dort ist er während der Arbeiten versichert, und während dieser Zeit gilt die Werkstatt als Besitzer. Dies endet mit der Rück-Übergabe des Wagens bzw. der Schlüssel an den Kunden. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz sollte ja bekannt sein. Des Weiteren ist das Werkstattgelände Privatgrund. Ich würde mich da lieber nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollen.

Grüße
Uli

Hallo,
noch mal was von mir.
Das Thema an sich wird ja immer verworrener. Ich glaube nur, der TE hat schon teilweise aufgegeben, da er den Wagen wohl dringend benötigt.
Verständlich, aber auch schade.....
Die Reparatur jetzt noch teilweise über den Händler finanzieren zu müssen, spielt diesem den Ball leider auch noch zu.
Ich fürchte ohne Rechtschutz und Anwalt wird da nichts weiter zu machen sein und selbst dann werden die Aussichten mit jedem Tag geringer.
Sehr ärgerlich, zumal 2.600€ ja auch kein Pappenstiel sind.

Wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt gebe, gilt diese keineswegs als Besitzer der Sache. Ich übergebe der Fa. den Wagen zu treuen Händen und dies ergibt in der Folge nunmehr Verpflichtungen für die Firma.
Ich kann mein Fahrzeug selbstverständlich zu jeder Zeit wieder dort abholen, ich muß die Firma lediglich davon in Kenntnis setzen.

Gruß
Volker
 
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