Rückfahrscheinwerfer als NSL?

P

Polar_Puma

Gast im Fordboard
Hallo,

nachdem ich mir nun endlich meine Rückleuchten auf Weiß-Rot-Weiß umbauen möchte und daher ohnehin gerade am basteln bin, habe ich mal eine Frage zu einem Umbau der Nebelschlußleuchte.

Gibt es eine rote Birne MIT Tüv, mit der ich eine der oberen Rückfahrscheinwerfer zur NSL umbauen kann? Dann könnte ich endlich die beiden NSLs unten in der Stoßstange cleanen.

Also ich denke, ich würde den Fahrerseiten-Rückfahrscheinwerfer zugunsten einer NSL opfern. Mein Problem ist halt, eine ROTE Birne zu finden, die noch dazu möglichst nicht rot durch das Glas durch scheint, ihr wißt schon, ähnlich wie die Philips Silvervision oder die Osram Diadem bei den Blinkern.

Hat jemand von euch eine Idee? KonArtis hat mal erwähnt, daß es eine rote Bremslicht-Birne (auf eine Platine aufgelötet) aus dem neuen Mini gibt, allerdings ohne Zulassung, wenn die Platine entfernt wird. Könnte ich eine solche rote Birne auch als NSL verwenden? Wieviel Watt muß eine NSL denn haben? auch 21 wie Blinker und Bremslicht?

Vielen Dank schon mal im Voraus,
Polar_Puma
 

IceColdLove

Doppel Ass
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Hi,

also:

1. In ganz Europa sind meines Wissens nach rote Birnen nicht erlaubt, folglich bliebe dir nur Tauchlack übrig, der aber auch keine Straßenzulassung hat.

2. Du kannst doch bei einem deiner Rückfahrscheinwerfer die Streuscheibe gegen eine rote austauschen. Die Diskussion um die Seite gabs hier glaub ich schonmal irgendwo (Suche)

3. Die Wattzahl weiß ich gerade leider nicht, sorry

Gruß
Ice
 
K

K-LO

Gast im Fordboard
Ist beim Puma sowieso so nicht möglich/zulässig.... Du kannst bauartbedingt durch Anordnung und Position der Lampen ein Maß nicht einhalten... Entweder wars die Höhe der NSL oder der Abstand zwischen Rücklicht und NSL.. Musst halt man googeln...
Außerdem ist die Pumaleuchte gar nicht als NSl geprüft/zugelassen...
Obs jemand jemals auffallen würde sei jetzt mal dahin gestellt. ;)
 
P

Polar_Puma

Gast im Fordboard
Hmm hat nicht PumaRic anstelle einer seiner Rückfahrscheinwerfer eine NSL? als Hella-Modulbaustein, klar, aber dann würde ja das mit der Höhe bzw. dem Abstand auch nicht stimmen?

@IceColdLove: naja, eine rote Streuscheibe wollte ich vermeiden. Zum einen hätte ich dann asymetrische Rückleuchten, zum anderen möchte ich ja die weiß-rot-weiße Anordnung.

Hmm gibt es denn keine LED-Birnen, die rot leuchten? Als Blinker gibts die ja auch, aber eben ohne Zulassung....
 
K

KonArtis

Gast im Fordboard
wie K-LO sagt... ist nicht zulässig, da die Rückluchten nur für Blinker Brems/Standlicht und Rücklicht getestet wurden.

Das mit dem Mass ist mir jetzt neu, Abstand dazwischen kann nicht sein, nen Fiesta 96 hat auch alles ganz nah zusammen...

und nein es gibt auch kein rotes glas, das da passt... also besser gleich vergessen, oder alles ganz neu machen, so wie Ric oder ich jetzt :)
 

BMXER

Triple Ass
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Es gibt tatsächlich ein maß, welches zwischen Bremsleuchte und NSL bestehen muss. Glaube mal 15cm gelesen zuhaben, aber das kann eigentlich ned sein, sonst wär die Hälfte aller Autos nicht zulässig!? ?(

Die rote Streuscheibe statt der vom Rückfahrscheinwerfer einzusetzen geht auch gar nicht, da die ne unterschiedliche Größe haben - nur RFS und Blinker sind gleich "klein" .
 
K

K-LO

Gast im Fordboard
Hab mal nachgeschaut.... Die NSL darf nicht mehr als 1000mm von dem Boden weg sein und muss mindestens 100mm Absatnd vom Rücklicht haben.
Und ich meine, das es an den 100mm scheitert... Vielleicht kann mal einer nachmessen... Hab ein total beschissesnes Augemmaß für so Zeugs...
 
P

Polar_Puma

Gast im Fordboard
AAAAHRGH so schön langsam scheitern alle meine Pläne... :wand

dann muß ich mir mal was anderes einfallen lassen.... danke soweit.
 

BMXER

Triple Ass
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Dass wir das mal irgendwo genau stehen haben, da die Frage doch öfter kommt - hier ein Auszug aus der StVZO:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlußleuchten

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
 
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