Probleme mit Ford und seine Verkäufer !!! HILFE !!!

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SaschaDenzel28

Gast im Fordboard
Hallo,

Wir haben folgende Probleme mit dem autohaus Ford T....


Als wir und im letzten jahr entschieden einen Ford FOcus zu kafen und dieser nach vier wochen anfing nur Probleme zu machen und zum besten dann noch rauskam das dieser gekaufte wagen ein UNfallfahrzeug war gab es für uns keinen grund den wagen zu behalten, der Verkäufer hatte uns zu einem WAndel geraten und so entschieden wir uns für einen Teureren Ford Mondeo und dachten daher eigentlich das jetzt alles besser wird..,
Leider wurden wir auch damit wieder enttäuscht seit dem wir diesen wagen haben ( Ca. 8monate ) waren wir ca. 10mal in der Werkstatt damit alles wurde bis dahin reapriert leider sind da noch zwei defekte 1. ein Schnarrendes geräusch welches jetzt repariert werden soll am 20.02 und 2. Der wagen hat das problem das er nicht richtig anspringt manchmal leiert er nur und kommt dann erst oder Ruckelt nur kurz und geht dann aus!!! als ich bei Ford war letzte woche wegen nem werkstatt termin sagten zwei meister mir das sie nicht wissen was das sein soll und ein anderer Kunde halt das selbe problem hat und der lebt halt so damit !"!! heute sprach ich mir dem verkäufer um ihn einen nochmaligen Wandel zum einem BMW zu bewegen leider meinte er am Telefon das das Problem nur bei mir sei und leider nie vorkam als mein Mondeo dort in der Werkstatt gewesen sei !!! als ich ihn fragte ob er davon ausgeht das ich Ford verarschen will und ich mir DAs anspring problem ausdenke um die dort zu ärgern sagte er nichts mehr.


Frage von mir ist nun WAS soll ich noch machen ??? zig male war der wagen nun da und keine besserung des anspringens :-( mein verkäufer sagt solange
er noch fährt kann das nicht sooo schlimm sein !!! einem wandel sehe er nicht als erforderlich !!

Sorry für die vielen Schreibfehler aber ich bin Stinksauer und denke da wohl an einem Rechtsanwalt ?!?!?°!
 

snakejake

Kaiser
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na mit Wandel wird evtl. wirklich schlecht, denn man kommt dir ja mit vielen Reperaturen entgegen!!!!
ABER du hast doch Garantie auf den Wagen!!???

Ich vermute das du hingehalten werden sollst bis die Abgelaufen ist!!!!
(falls es nur 1 jahr ist )

Also nix wie da hin und mal gefragt ob mit deinem Geld was nicht in Ordnung war, oder warum dich sonst so schlecht behandelt!!!

Und wenn ein erneutes nettes Fragen und erklären nicht reicht SCHNELL ab zum Anwalt, denn denk dran die Garantie wird nicht mehr sondern weniger!!!!

Ausserdem denk dran in Deutchland hat man ein Recht auf Wandel wenn innerhalb der Garantiezeit 3 x der gleiche Fehler auftritt!!!!

Und innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Autokauf muss der Händler dir beweisen das der fehler nicht bei dir liegt und nicht umgekehrt!!!

WEnn du also innerhalb der ersten 6 Monate mit dem Problem bei dem Händler warst dann sollte das Recht auf DEINER Seite sein und lass dich nicht abwimmeln!!!

( ich denke doch das dies auch oder gerade bei Autos gilt )
 
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SaschaDenzel28

Gast im Fordboard
DAs ganze problem an der sache ist denke ich auch das dieses Anspringproblem bisher angeblich nicht bei Ford vorgekommen sein soll.
darum weigert sich der Verkäufer und verweisst mich auf den Werkstatt termin am 20.02 .Für zwei tage bleibt der wagen dann dort wo er unter die lupe genommen werden soll

Wobei Zwei meister es bestätigten das sie den fehler nicht eingrenzen können geschweige denn das wenn er leiert diesen Reparieren zu können,und ein anderer Meister dort sagte das ein anderer Kunde das selbe problem hat wie ich und damit halt leben wird, also muss das mit dem anspringen doch ein bekanntes problem sein was sie wirklich nicht reparieren können
 

Sylvester23

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@snakejake, bitte nicht garantie und gewährleistung durcheinander werfen.

Nur bei der gewährleistung gilt die beweislastumkehr ab dem 6. monat nicht bei der garantie!

Deshalb ist es immer besser sich auf die garantie zu berufen, aber achtung:
Die gewährleistung gibt der verkäufer-in dem fall das autohaus. die garantie kann auch über den hersteller, also die fordwerke laufen.

unabhängig davon: hast du eine rechtschutzversicherung?
ja- auf jeden fall ab zum anwalt!

ansonsten wende dich mal direkt an ford. aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, dass die relativ zügig reagieren.
 

RedCougar

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Original von snakejake
... Ausserdem denk dran in Deutchland hat man ein Recht auf Wandel wenn innerhalb der Garantiezeit 3 x der gleiche Fehler auftritt!!!!
Wo steht das denn?? Garantie ist eine freiwillige Leistung der Händler bzw. Hersteller und richtet sich nach den jeweiligen Inhalten der Garantiebedingungen. Das was du meinst, ist sicher die gesetzliche Gewährleistung. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Also bitte nicht Begriffe verwechseln, die eine unterschiedliche Bedeutung haben.
Edit: Sylvester war schneller :D


Nach der gesetzlichen Gewährleistung hat der Händler das Recht, 2 Reparaturversuche zu unternehmen und erst bei erfolglosen Reparaturen, hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Aufhebung.

...Und innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Autokauf muss der Händler dir beweisen das der fehler nicht bei dir liegt und nicht umgekehrt!!!
Das ist Bezug auf die gesetzl. Gewährleistung zwar grundsätzlich richtig, aber er hat den Wagen vor 8 Monaten gekauft ;)


@ SaschaDenzel28
Wenn das Autohaus nichts mehr machen kann/will und du dich zurecht damit nicht zufrieden geben magst, dann empfehle ich dir - bevor du zu einem Anwalt gehst - die Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe einzubeziehen. Eventuell bekommt man unter der Zuhilfenahme einer neutralen Person ein befriedigendes Ergebnis für beide Seiten zustande ;)
 

Baumschubser

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Ist hier unerheblich, wenn der gleiche Mangel bereits innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten war. Dann ist die Beweislastumkehr kein so großes Problem.
 
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SaschaDenzel28

Gast im Fordboard
DAs der Wagen in den Ersten sechs monaten jetzt das dritte mal in der Werkstatt war wegen dieser anspring sache habe ich Schriftlich hier, und Montag um 17uhr habe ich jetzt einene termin beim Rechtsanwalt mal sehn was der dazu sagt :)
bei einem KAufpreis von 9200€ kann ich mit 150€ selbstbeteiligung auch leben
 

Sylvester23

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Sehr vernünftige Entscheidung aus meiner Sicht. Und die 150,-€ Selbstbeteiligung zahlst du auch nur, wenn du vor gericht verslierst oder entschieden wird, dass jeder seine Kosten selbst zu tragen hat.
 
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SaschaDenzel28

Gast im Fordboard
Was mich z.b. mal interessieren würde ob bei einem Fahrzeugwandel Ford berechtigt ist mir einen Nutzungsgebühr aufzubrummen ??? das war leider der fall bei ersten Wandel vom Focus zum Mondeo wurden dann mal eben 450€ fällig + Neuanmeldung 100€ ??
 

Baumschubser

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Ja das dürfen sie. Da wird pro 1000km ein gewisser Prozentsatz vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Du bekommst also nie den vollen Preis erstattet, hast das Auto ja auch benutzt und abgenutzt in einem gewissen Umfang. Das darf der Händler also abziehen.
 
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SaschaDenzel28

Gast im Fordboard
ich habe noch vergessen das er mir auch noch eine ablösesumme von der bank aufbrummt weil die wohl bei einer ablösung nen gewissen prozentsatz aufschlagen.


ist das zulässig
 

Baumschubser

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Der Bankkredit ist eine ganz andere Geschichte, damit hat der Händler nix zu schaffen. Wenn das die Ford-Bank ist, würde ich mit denen direkt verhandeln, wie du weiter verfahren sollst. Richtig ist, dass du einen Kredit dort erstmalig nach 6 Monaten mit drei Monaten Frist kündigen kannst, also nach 9 Monaten effektiv. Dann bekommst du Post mit der Ablösesumme und musst diesen Betrag innerhalb 2 Wochen einzahlen, sonst läuft der Kredit weiter. Und natürlich kassieren die wie jede andere Bank auch Vorschusszinsen, wenn der Kredit vorzeitig abgelöst wird. Je nach Kreditsumme kommen da auch mal ein paar hundert Euro zusammen. Bei dir düfte das aber nicht viel sein, selbst wenn du den vollen Kaufpreis finanziert haben solltest.
 
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SaschaDenzel28

Gast im Fordboard
Ich denke aber das Ford nicht mehr berechtigt ist mir diese Ablösesumme egal wie hoch sie ist aufzubrummen weil eigentlich kaufe ich dort ein auto im Guten und geh nicht davin aus das Ford zu dumm ist mein auto ordentlich zu Reparieren :-(

es ist ja nicht meine schuld das die mir nun den zweiten wagen andrehn welcher leider ein Montagsauto ist von daher seh ich mich als geschädigter aber alles weitere kommt denke ich ja Montag beim Anwalt raus.-


Werde dann mal berichten was dabei rauskam,.
 

Baumschubser

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Doch, das ist aber aktuelle Rechtssprechung. Denn auch wenn mangelhaft, konntest du den Wagen ja zumindest zeitweise (ab)nutzen.
 
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