Ronnymondy

Kaiser
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Tagchen



Ich habe vor ca 8 Wochen einen Satz Alufelgen samt Reifen verkauft. Die Reifen haben alle 7-8mm Profiltiefe ( alle gleichzeitig gewechselt) und die Felgen sind für 10 jahre in einem Sehr guten Zustand gewesen. Lediglich die üblichen Gebrauchsspuren etc.

In der auktion habe ich geschrieben Herstellerdatum 40 KW08.....dadurch das aber die Felgen auf einem Felgenbaum gelagert waren, hab ich nicht gesehen, das die untersten Reifen das Herstellerdatum Ende 07 hatten. Wie gesagt alle nur ca 2000 km gelaufen.



Nun hatt sich der Verkäufer beschwert und wollte 70 € zurück haben.Dies habe ich verneint. Nach paar wochen kommt ein Brief von seinem Anwalt und er will 100€ haben. Da ich mich nicht streiten möchte habe ich geantwortet, das Ihr Mandant erst 70€ haben wollte und ich mit einer Erstattung von 50€ die Sache auf sich beruhen lassen würde. Jetzt kommt ein Brief, wo drin steht, das die 100€ gefordert werden plus 46€ für Auslagen..

Sollte ich nicht zahlen, erstatten sie Strafanzeige





Wie soll ich mich verhalten bzw was würdet ihr machen ???

Rechtsschutz habe ich, aber kostet 150€ SB



MFG

Ronny
 

Baumschubser

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Strafanzeige können die knicken, damit befasst sich kein Staatsanwalt. Schreib mal konkret, was die jetzt wollen? Geld oder Strafanzeige? Wollen die dich mal testen, wann du einknickst?

Allerdings hast du etwas verkauft, was letztlich zumindest zum Teil andere Eigenschaften hat. Jetzt müsste man mal wissen, was die Auktion insgesamt für einen Verkaufserlös hatte. In jedem Fall hat der Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung. Ob die geforderten 70€ im Rahmen sind, kann man aber erst sagen, wenn man den Auktionspreis weiß. Dass wegen sowas einer gleich zum Anwalt rennt, ist natürlich bitter für dich, formal sind die aber im Recht. Gib also mal paar nähere Infos zur Auktion, dann kann man auch was dazu schreiben.
 

Ronnymondy

Kaiser
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Hallo

Der Verkaufspreis lag bei 320€ plus 49€ Versand. Konkret steht drin,das ich bis 27.07.10 100€ plus 46€ für Auslagen überweisen soll,da sonst Strafanzeige erstattet wird.

Eine von mir angebotene Erstattung von 50€ wird nicht akzeptiert.

Zitat: Augrund der eindeutigen Rechtslage,ist es nicht erforderlich,das mein Mandant auf Ihrern Vergleichsvorschlag eingeht.

Zitat: Nach wie Vor steht weiterhin im Raum, das mein Mandant sich das Recht vorbehält Strafanzeige zu erstatten.

Klar hätte ich auf alle vier DOT Nummern schauen müssen. Leider bin ich davon ausgegangen, das bei einem gleichzeitigen Wechsel der Reifen alle Gleich sind.

Andererseits wie kann man den erwarten,das 10 Jahre alte Felgen, die 8 Jahre gefahren wurden davon 2 Jahre im Keller lagen, aussehen wie Ladenneu....





Ronny



MFG
 

Baumschubser

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Tja, wie gesagt, der andere war schneller und das Recht ist grundsätzlich auf dessen Seite. Die geforderten rund 30% Preisminderung sind zwar üppig, aber für meinen Geschmack noch angemessen.

Hast du abgesehen von der Preisminderung von 50€ angeboten, den Kauf rückgängig zu machen? Wenn nein, dann hast du nach meiner Rechtsauffassung so ein klein wenig die Karte vom Hinterteil gezogen.

Denn bei einer Mängelrüge seitens des Käufers steht grundsätzlich dir die Wahl zu, was nun passiert. Du kannst eine Preisminderung vorschlagen, was du ja getan hast. Lehnt der Käufer das ab oder will der wie im vorliegenden Fall mehr Kohle haben, dann kannst du die Ware immer noch zurück nehmen und das Geschäft annulieren. Das Rückporto müsstest du in dem Falle natürlich zahlen.

Die Strafanzeige kannst du zwar nicht ignorieren, aber ich denke gelassen hinnehmen. Immerhin müssen die dir nachweisen, dass es Absicht (=Vorsatz) war. Du hast hingegen maximal fahrlässig gehandelt. Allerdings kann dir in dem Falle dann tatsächlich nur ein Anwalt weiter helfen, wenn die das knallhart durchziehen. Vorm Kadi wirst du wohl deshalb nicht landen, aber man kann das nie wissen.

Ich gehe davon aus, wenn du mit dem Käufer keine anderweitige Einigung erzielst und der Anwalt auf seine Kohle verzichtet (was sehr unwahrscheinlich ist), wirst du wenn du die 146€ jetzt nicht zahlst:

1. eine Strafanzeige wegen Betrugs kassieren und
2. einen gerichtlichen Mahnbescheid von dem Anwalt erhalten über die 146€ zzgl. weiterer Gebühren (Gericht, dürfte in der Größenordnung von weiteren 30-50€ liegen)

Mein Tipp, geh zu einem Anwalt, auch wenn du 150€ Selbstbeteiligung zahlen musst. Die Erstberatung dürfte geringer sein vom Preis her. Oder zahl die 146€ an den raffgierigen Anwalt.
 

C-Maxe

Haudegen
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Gerichtskosten von 30...50€???

Dafür klebt nicht mal Jemand eine Briefmarke auf das nächste Schreiben. Ich würde die 30€ aus dem Bauch heraus pauschal fast verdreifachen! Ein Vergleich könnte in die Richtung kommen.
 

lesco

König
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Hallo
Drei Jahre alte Reifen sind auch noch ok ,was will dr Typ ?

Wenn Ihm die Sache nicht passt ,soll Er vom Kauf zurücktreten und fertig..
So macht e-bay keinen spass.
geh aufs ganze
der kocht auch nur mit Wasser
:bier:
 

C-Maxe

Haudegen
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...würde ich auch machen.

Die Gerichtskosten muß der Klageeinreicher vorstrecken. Und bei den genannten Beträgen ist eine Abweisung wegen Geringfügigkeit sehr wahrscheinlich.

Aber, Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Stiefel! Ich würde mich zumindest beraten lassen (das könnte so ca. 20...50€ kosten, je nach Dauer).
 

Baumschubser

Megaposter
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Ich hab grad mal geschaut, die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid über 146€ liegen bei reichlich 90€, also doch etwas höher als meine grobe Schätzung oben. Reicht der Anwalt den ein, kommen noch dessen Gebühren hinzu, das könnten nochmals rund 50-100€ sein.

Klar muss die der Kläger vorstrecken, allerdings muss man sich schon überlegen, ob man gegen den hier sehr wahrscheinlich kommenden Mahnbescheid in Widerspruch geht. Die Forderung in der Sache ist grundsätzlich gerechtfertigt, geht man in Widerspruch kommt der Vollstreckungsbescheid (nochmals mit weiteren Gebühren) und nach einem weiteren Widerspruch kommt die Vollstreckungsklage. Und die bekommt der Kläger dann auch durch und die wird vom Gericht auch keinesfalls abgewiesen, weder von der Höhe noch in der Sache (in dieser Instanz kann es dann durchaus sein, dass der Streitwert schon 4-stellig ist, höher als der eigentliche Verkaufserlös ist es auf alle Fälle). Wenn dir Geld zusteht, dann kannst du über ein gerichtliches Mahnverfahren notfalls auch 20€ einfordern.

EDIT:

Die Zahl oben ist doch falsch und ich habe mit 30€ richtig gelegen. 90€ kostet es, wenn ein Anwalt den Mahnbescheid einreicht, die reine Gerichtsgebühr liegt bei nur 23€.
 

lesco

König
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Ronnymondy schrieb:
Tagchen



Ich habe vor ca 8 Wochen einen Satz Alufelgen samt Reifen verkauft. Die Reifen haben alle 7-8mm Profiltiefe ( alle gleichzeitig gewechselt) und die Felgen sind für 10 jahre in einem Sehr guten Zustand gewesen. Lediglich die üblichen Gebrauchsspuren etc.

In der auktion habe ich geschrieben Herstellerdatum 40 KW08.....dadurch das aber die Felgen auf einem Felgenbaum gelagert waren, hab ich nicht gesehen, das die untersten Reifen das Herstellerdatum Ende 07 hatten. Wie gesagt alle nur ca 2000 km gelaufen.



Nun hatt sich der Verkäufer beschwert und wollte 70 € zurück haben.Dies habe ich verneint. Nach paar wochen kommt ein Brief von seinem Anwalt und er will 100€ haben. Da ich mich nicht streiten möchte habe ich geantwortet, das Ihr Mandant erst 70€ haben wollte und ich mit einer Erstattung von 50€ die Sache auf sich beruhen lassen würde. Jetzt kommt ein Brief, wo drin steht, das die 100€ gefordert werden plus 46€ für Auslagen..

Sollte ich nicht zahlen, erstatten sie Strafanzeige





Wie soll ich mich verhalten bzw was würdet ihr machen ???

Rechtsschutz habe ich, aber kostet 150€ SB



MFG

Ronny
Mach Dir keinen Kopf.
Der versuchts auf die Harte Tour.
Ich würde einfach abwarten.
Angebot ,haste gemacht.
Wenn Er nicht will,kannste nichts machen.
Abwachten und fertig.
:bier:
 

lesco

König
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Warum nicht ?
Was soll noch mehr kommen ?

Normal ist das ganze ja nicht.
Zuerst ,schreibt man ja den Betroffenen an.
Der reagiert,
Man schreibt miteinander,nichts passiert,wird sich nicht einig.
Dann schaltet man E-Bay ein.
Die tun nichts.
Davon steht hier aber nichts.
Ich gehe davon aus,das alles eine leere Drohung ist.
Abwarten und Tee (Bier) trinken.

:bier:
 

Baumschubser

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Ein Schreiben eines Anwalts eine leere Drohung? Da glaub ich keinesfalls dran. Was man normalerweise tut, spielt eher keine Geige. Niemand muss ebay einschalten bei Unstimmigkeiten.
 

lesco

König
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Schreiben kann Ich viel.
Öbs wahr ist ,ist eine andere Sache.
Bange machen ,ist nicht.

Ich bin King Kotelett .
Ich esse auch kleine Kinder.
Wer sich davon beeindrucken lässt ,bitteschön.
Ich nicht.

Warum gehts hier eigentlich ?
Der Käufer ist mit der Ware nicht zufrieden.
Der Käufer tritt vom Kauf zutück.
Fertig
Verkäufer stimmt zu und gut ists.

Kann Ich nur sagen :wand

:bier:
 

Baumschubser

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Den Punkt hat der Verkäufer noch nicht beantwortet, ob er dem Käufer die Rücknahme der Ware überhaupt angeboten hat. Das das alles seitens des Käufers leicht übertrieben ist, da stimme ich dir zu, aber das steht auf einem anderen Blatt. Er hat grundsätzlich das Recht erstmal auf seiner Seite. Ob er alle Ansprüche durchsetzen kann, steht wieder auf dem nächsten Blatt. Wenn er hier aber einen Anwalt in die Spur schickt (und ich gehe mal davon aus, dass das Schreiben kein Fake ist, sondern tatsächlich von einem Anwalt kommt), dann hat der selber auch schonmal Kosten gehabt, bzw. die Rechtsschutzversicherung und dann ziehen die das auch durch.
 

marc1706

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Also teilweise übertreibt ihr schon etwas. Der Käufer kann eine Kaufpreisminderung verlangen. Grundsätzlich muss hier aber nur der Wertverlust der Reifen durch das höhere Alter ersetzt werden, sonst nichts. Und das beläuft sich sicherlich nicht auf 70 Euro.
Alles andere wird auch kein "normaler" Richter entscheiden.


Wieso verlangt der Käufer dann via Anwalt 100 Euro + Auslagen (Anwaltskosten). Tja ganz einfach, der Anwalt will ja auch etwas verdienen bei der ganzen Sache. ;)
 

Ronnymondy

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Tagchen

Das Anwaltsschreiben ist ganz Offiziell...die 46 Euro Verlangt auch der Anwalt, und nicht der Käufer.

Vom Kauf Möchte ich nicht zurücktreten, weil ich dann die Reifen wieder hierliegen habe.

Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte, diesem kann ich doch im Vollen Umfang Wiedersprechen...nur die Frage wie gehts dann weiter ?

Und wenn der Käufer zuerst 70€ haben wollte, warum den dann jetzt 100€.....



MFG
 

Baumschubser

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Na die 100€ wird der Anwalt als Mindestwert angenommen haben, damit sich die Sache überhaupt lohnt. Das dazu. Ob diese Summe angemessen ist, legt aber weder der Anwalt fest, noch du mit dem Angebot über 50€. Das entscheidet dann im Zweifel ein Gericht. Ob es soweit kommt, bleibt immer abzuwarten.

Da du die Rücknahme rundweg abgelehnt hast, hast du dich ganz schön ins Abseits gestellt. Eine bessere Steilvorlage kann die Gegenseite fast nicht bekommen. Das hierzu.

Den drohenden Mahnbescheid kannst du per Widerspruch erstmal abschmettern. Aber wenn der generische Anwalt einen Mahnbescheid loslässt, dann folgt darauf der Vollstreckungsbescheid, wie ich oben schon geschrieben habe. Dort hast wiederum ein Widerspruchsrecht. Man sollte sich aber ganz genau überlegen, ob man einer an sich gerechtfertigten Mahnung widerspricht. Die als Basis geforderten 100€ mögen hoch angesetzt sein, vollkommen unmoralisch sind sie hingegen nicht. Das würde auch der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit so sehen, wenn die Gegenseite vollkommen berechtigt Vollstreckungsklage einreicht. Mit deiner Weigerung zur Rücknahme hast du außerdem gegen einen wichtigen Grundstz verstoßen, nämlich alles zu tun, einen Gerichtstermin zu vermeiden. Die Widersprüche (weil ungerechtfertigt) würden da auch noch dazu zählen. Auch das sehen die Gerichte nicht gerne.

Momentan liegen die Jokerkarten also eher in den Händen der Gegenseite. Spätestens wenn ein Mahnbescheid kommt, solltest du zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen. Ab dort ist dann nämlich Schluss mit lustig und unser aller Laienkenntnisse reichen dann nicht mehr aus. Dir muss klar sein, dass die Gegenseite niemals fair spielen wird. Der gegnerische Anwalt wird sich notfalls richtig ins Zeug legen. Momentan verdient der an jedem weiteren Schriftstück vortrefflich nebenbei. Das erledigt der nach Feierabend ohne großen Mehraufwand. Und dem Anwalt bist du sch....egal. Der denkt allerdings über seinen Mandanten auch nicht anders.
 

C-Maxe

Haudegen
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Ronnymondy schrieb:
Vom Kauf Möchte ich nicht zurücktreten, weil ich dann die Reifen wieder hierliegen habe.

???

War das der einzige Bieter?

Ansonsten würde ich die Dinger lieber verschenken, als dafür einen Prozess wegen Betrugs, mit ungewissem Ausgang zu riskieren.
 

Ronnymondy

Kaiser
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@ Baumschubser...deine Ausführung ist so nicht ganz richtig....Über eine Rückabwicklung ist bisher noch kein Wort gefallen. Ich kann mir auch nicht Vorstellen, das der Käufer das Wirklich möchte, da er wirklich sehr Hartnäckig war beim Bieten und die Teile unbedingt haben wollte.

Alternativ, wenn ich richtig dreist währe, könnte ich ihm eine Ratenzahlung über 15 Monate a 10€ anbieten.....was will er dann machen ??? Dann hab ich alles Versucht um eine Einigung zu erziehlen...wenn er dann immernoch nein sagt....tja???



Ronny
 

Baumschubser

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@C-MAXE

Seh ich auch so.

@ronny

Du machst dir das alles etwas zu einfach. Mach was du willst, beeinflussen kann ich es eh nicht und es ist mir grundsätzlich auch egal. Ich wollte dir nur paar Tipps geben, wie du dich aus der Affäre sauber rauswinden kannst. Ganz kostenlos wird das im jetzigen Stadium nicht mehr werden. Ich habe einige Jahre beruflich im Gerichtssaal zugebracht, das muss man selber nicht unbedingt haben. Es sei denn, man ist vollkommen abgebrüht. Eins kann ich dir aber versichern. Der generische Anwalt ist ein abgebrühter Kerl. Der zieht sein Ding durch und der weiß auch, was eventuell zu holen ist. Von mir aus lass es drauf ankommen und berichte uns dann, wie es ausgegangen ist.
 
U

Uli

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Bitte beachtet: keine verbindliche Rechtsberatung hier im Forum, sondern nur persönliche Meinungen.
Keine Verbindliche Rechtsberatung!


Ronnymondy schrieb:
Alternativ, wenn ich richtig dreist währe, könnte ich ihm eine Ratenzahlung über 15 Monate a 10€ anbieten.....was will er dann machen ??? Dann hab ich alles Versucht um eine Einigung zu erziehlen...wenn er dann immernoch nein sagt....tja???
Das wäre in meinen Augen nicht dreist, sondern dumm-dreist. Du hast ein anwaltliches Forderungsschreiben auf dem Tisch, und es gibt nur die Varianten, diese Forderung zu erfüllen oder Einspruch dagegen zu erheben. Ja, ich denke auch, der "Gegner" hat eine zu große Keule ausgepackt, aber er ist damit nicht im Unrecht. Und damit hat er Spielregeln vorgelegt, die Du nun besser einhalten solltest.

Ich denke, eine professionelle Rechtsberatung bei einem Anwalt tut jetzt Not.

Grüße
Uli
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Moinsen !

Für den "Ersteller":
Wenn Du es nicht so "dicke" hast, geh zu Deiner Polizei und lass Dir den örtlichen Schiedsmann sagen.
Der berät Dich für knappe 20,- Euro und kann eventuell sogar das Ding vom Tisch bringen.
Wäre ein Versuch wert.

Und: Schreiben vom Rechtsanwalt ignorieren ?????? Muahahahaha...das geht nur bei Ich-zock-Dich-ab-Software.de
Da kannst Du ignorieren bis zum jüngsten Tag. In diesem Fall wird sonst alles teuer im Quadrat !

Gruss vom Dierk
 

Ronnymondy

Kaiser
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@ Dierk mit E das hat nichts damit zu tun, ob ich es Dicke habe...die 370€ kann ich mir auch so leisten.

Ich werde dem Anwalt Schreiben, das ich vom Kaufvertrag zurücktrete...mal sehen ob der Käufer dann abkotzt (Reifen wieder runter,Sauber machen,verpacken ,abschicken , um neue Reifen kümmern etc)

Das wird Ihm nicht schmecken....

Aber jetzt erst mal 2 Wochen ab in den Urlaub

Bis dann

Ronny
 

Sylvester23

Foren Gott
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Der Käufer wird nicht kotzen, sondern Dich auslachen und der Anwalt wird Dir ein weiteres nettes Schreiben schicken, dass er jetzt davon ausgeht, dass du die fehlerhafte Beschreibung anerkannt hast und deswegen seine Aufwendungen sowie alle Umstände die seinem Mandant enstanden sind, von Dir ersetzt haben will. <<< Meine Prognose.

Ich versteh nicht, warum Du das nicht Deinerseits direkt einem Anwalt gibst? Oder Du hast keine Rechtsschutz und in dem Fall - versteh ich nicht, warum nicht?
Kostet nicht die Welt und ich hab die Kosten auf 10 Jahre durch 2 Streitigkeiten, auf die ich mich sonst sicher nicht eingelassen hätte (Gutachterkosten vorstrecken etc.), wieder raus.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Sorry, ich versteh Dich nicht. Absolut nicht. :rolleyes:
Ronnymondy schrieb:
...mal sehen ob der Käufer dann abkotzt
Das wird Ihm nicht schmecken....
Aber jetzt erst mal 2 Wochen ab in den Urlaub
Das ist hier kein Spiel oder Sandkasten-Kräftemessen, sondern da ist Justizia gegen Dich in Gang gesetzt worden. Auch wenn es nur eine Kleinigkeit oder ein Versehen war: fest steht, Du hast eine Ware geliefert, die nicht der Produktbeschreibung entsprach. Der Käufer macht jetzt von seinen rechtlichen Ansprüchen gebrauch und Du befindest Dich in Verteidigung, begreife das bitte.

Ein letztes Mal: nimm die Sache ernst, hole professionelle Hilfe bei (Anwalt, Schiedsstelle etc), reagiere korrekt und angemessen, und das ganze PRONTO.
Ansonsten klinke ich mich wieder aus. Wer beratungsresistent ist, sollte nicht im Rechts-Forum um Hilfe suchen.

Grüße
Uli
 

Dierk-mit-E

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Also manche Leute sind einfach zu lustig. Die Reifen haben pi mal Daumen 400 Euro gekostet.
Vor 370 Euro Rechtsstreitkosten hast Du keine "Angst". Schön, wenn es dabei bleibt. Aber wenn dann
eine Instanz die nächste jagd, wird es sicherlich teurer und auch jeder Gang, jeder Brief vom RA kostet.
Da kannste auch gleich die Reifen zurück nehmen und den Betrag auszahlen.
Spart wengistens Stress.

Ach ja, ich vergass...es geht ja wie immer ums Prinzip. :D
(Sorry, leichter Sarkasmusanfall)

Schönen Urlaub !
Dierk
 
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