Man will mir nen Anwalt auffen Hals jagen

Lion

Lebende Legende
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Moin Leute..ich wollte mal fragen ob ihr mir weiter helfen könnt...

letze woche hatte sich ein interessent auf meinen alten escort gemeldet... dieser war aber skeptisch wegen dem zahnriemen etc.... nach langem hin und her sagte ich ihm, dass er da auto von mir aus haben kann....

nun aber rief denne noch ein interessent an der mir für den escort den vollen preis zahlen wollte.. gleich einen vertrag machen wollte und und und...

ich habe das auto an den zweiten weiter gegeben..(erschien mir sicherer) der erste interessent rief mich denne die woche an.. aber immer denne wenn ich nicht zuhause war und auch das handy nicht in meiner nähe war.. nun erhalte ich heute eine sms mit der nachricht dass er zum anwalt will und anzeige wegen onlinebetruges erstatten will....

wes wegen denn ?.. wir haben keinen vertrag und er war anfangs skeptisch gewesen.. daher weis ich nicht ob das so eine gute idee ist da zum anwalt zurennen.. ich weis auch nicht wie ich dadrauf reagieren soll ?...solldas nur ne drohujng sein von dem ?..oder macht der das wirklich ?... obeiich mir immer sage..." es gbt keinen vertrag, meine adresse usw hat er nicht.. es gab nichts was dies alles beweisen könnte".....

nunja..ich hoffe ihr könnt mir ein bisel weiter helfen...
 

conio

Foren Ass
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In einer Sache muss ich Dich berichtigen, denn es gibt sehr wohl einen Vertrag, einen Mündlichen!!!
Diesen nachzuweisen wird allerdings für ihn ein Problem sein, denn dann steht Aussage gegen Aussage.....ausser Ihr habt das Ganze per Mail gemacht und nicht mündlich z.B. per Telefon......

Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja würde ich ihm halt sagen, er soll mal zu seinem Anwalt gehen...
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Hallo Thomas,

:denk hmmm, das hört sich nach einer etwas verzwickten Sache an.

So wie ich das verstehe, hast Du dem ersten Interessent den Zuschlag gegeben, dabei sollte es egal sein ob mündlich (z.B: Telefon), schriftlich (z.B. Vertrag, Brief, Fax) oder per Email. Damit ist der Wagen praktisch an ihn verkauft. Den Wagen dann doch an jemand anderen abzugeben war dann eigentlich nicht korrekt.

Mit der Zusage an den ersten Interessenten gilt der Wagen eigentlich als verkauft, der später zu erstellende Vertrag stellt dann noch die rechtverbindliche Grundlage dar. Auf diesen Zuschlag kann sich der Interessent eigentlich verlassen. Dass er nun gleich mit einem Anwalt winkt, ist natürlich nicht die feine englische Art, aber im Prinzip steht ihm das frei.

Vergleich das mal mit Ebay. Wenn Person "A" Deine Auktion gewonnen hat, dann steht ihm der Artikel exklusiv zu, egal ob sich eine Person "B" dann meldet und mehr bietet. Erst wenn Ihr beide (Du und "A") einvernehmlich vom Geschäft zurücktretet (z.B: er will/kann nicht zahlen und Du bist mit der Stornierung einverstanden), ist der Vorgang nichtig und Du kannst den Artikel nochmals anbieten.

Thomas, ich muss das hier dazusagen: Ich bin weder Jurist noch ist das hier eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Ich schreibe nur, was nach meiner Erfahrung rechtens ist. Ich geben Dir aber den ausdrücklichen Rat, mit dieser Sache eine Verbraucherzentrale oder Deine Rechtschutzversicherung zu kontaktieren, die haben die richtigen Leute um Dir einen fundierten Rat zu geben.

Viel Erfolg
Uli
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
abgesehen davon das rechtsberatung hier nicht zulässig ist...

google...
Ein Vertrag kommt durch eine gleichlautende Willenserklärung der Vertragspartner zustande.

er wollte kaufen, du verkaufen - gleichlautende willenserklärung - mit dem ersten ist ein mündlicher kaufvetrag zustande gekommen.
 

RedCougar

Megaposter
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Original von MucCowboy
... der später zu erstellende Vertrag stellt dann noch die rechtverbindliche Grundlage dar ...
Nicht ganz richtig ....

Wie Conio schon sagte, ist bereits der mündliche Vertrag schon
rechtsverbindlich. Allerdings (wie auch gesagt) schwer zu beweisen.

Ein schriftlicher Vertrag im nachhinein ändert nichts an der Rechtslage,
höchstens an der Beweisbarkeit.

Wenn der Käufer einen Zeugen für die mündliche Zusage über den Verkauf hat, hat Scary Lion schlechte Karten. Vorerst würde ich aber erstmal abwarten, ob der vermeintliche Käufer tatsächlich zum Anwalt geht. Meistens sind solche Drohungen ja nur heiße Luft ....
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Original von Kombifahrer
abgesehen davon das rechtsberatung hier nicht zulässig ist...
Weiß ich, drum schreib ich's :happy:

@Silke: danke, klar. Und Thomas hat ein "kleines" Problem, wenn der Käufer das durchziehen will.

Grüße
Uli
 

smolny

Haudegen
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Jetzt macht dem armen Thomas doch nicht so viel Angst. Was soll denn der potentielle Käufer über seinen Anwalt fordern? Maximal den Differenzbetrag zu einem technisch gleichwertigen Escort, den er ersatzweise kauft. Alle anderen Forderungen wären überzogen und nicht durchsetzbar. Und das lohnt sich für ihn doch allein vom Aufwand her überhaupt nicht.

Schreib dem Herrn doch einfach freundlich zurück, dass Du den Eindruck hattest, er würde sich nicht mehr melden und Du daher das Auto anderweitig verkauft hast. Es tue Dir leid etc.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er dann wirklich so überzogen reagiert.
 
O

Oly

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Hi!

Da würde ich mir nicht zuviele Sorgen machen, das klingt ziemlich harmlos. Ein mündlicher Vertrag kann zwischen Privatleuten nicht geschlossen werden, das geht per Gesetz nur zwischen Kaufleuten. (Privat nur per Vertrag oder Bares mit direkter Übergabe) Selbst hier ist die Moral inzwischen schlecht (aus beruflicher Sicht...Ich bin "Einkäufer"), eine Klage wäre selbst bei Kaufleuten schlecht durchzusetzten wenn Aussage gegen Aussage steht.

Wegen einer relativ kleinen Streitsumme lohnt es sich gar nicht hier mit nem Anwalt zu drohen (was ist der Essi max wert 1.800 ?!?)

Die Kosten sind viel zu hoch und der Kläger muss erst mal in Vorlage treten....

Das werden zu 98 % nur hohle Drohungen sein um Frust abzubauen. Nimm das nicht zu ernst!

Ich würde den Kontakt stark bis ganz einschränken. Keine Antwort auf E-Mails o.ä.!

Oly
 

RedCougar

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Original von Oly
... Ein mündlicher Vertrag kann zwischen Privatleuten nicht geschlossen werden, das geht per Gesetz nur zwischen Kaufleuten. (Privat nur per Vertrag oder Bares mit direkter Übergabe) ...
Ohne hier die Pferde scheu zu machen zu wollen, aber das ist eindeutig falsch. Für einen Vertrag sind lediglich zwei Willenserklärungen nötig ... egal ob mündlich, schriftlich oder elektronisch. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem ersten Schritt nicht zwischen Privat und Kaufleuten. Er schreibt nur unter bestimmten Voraussetzungen die Schriftform (teils notariell beglaubigt) vor, z. B. Häuserkauf etc. Der Kauf per Handschlag (gleichzusetzen mit mündlich, da hier jegliche Schriftform fehlt) ist auch heute noch eine rechtsgültige Form, wenn auch eher in ländlichen Gebieten ausgeübt.

Zweitens kann der erste Käufer auf Erfüllung des Vertrages bestehen ... solange der Wagen nicht aus dem Kongo zurückimportiert werden müsste. Das wäre dann doch ein unangemessener Aufwand, der nicht zu rechtfertigen wäre.

Soweit zu den Fakten ....

Trotzdem glaube auch ich, dass der erste Käufer nur seinen Frust loswerden wollte und nicht wirklich zum Anwalt geht, um auf diesen Vertrag zu bestehen ;)



Natürlich ersetzt auch mein Beitrag nicht eine fachanwaltliche Beratung und erfolgt nur aus den Erinnerungen einer Betriebswirtin
 

Baumschubser

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Abwarten und Tee trinken. Auf nichts antworten und keinesfalls entschuldigen. Das wäre ja ein Eingeständnis, so blöde darf man natürlich nicht sein. Deshalb ist der Tipp von @smolny vollkommen daneben. Gerade damit gehts nach hinten los. Der Typ will die harte Tour haben, dann soll er doch. Entgegenkommen muss man ihm nicht, der soll erstmal seinen Anwalt kontaktieren und irgendwas beweisen. Solange wie oben geschrieben keine SMS oder Mail existiert, ist man unterm Strich fein raus. D akann der viel erzählen. Amtsrichter haben besseres zu tun, als sich mit so einem Kleinkram abzugeben. Nun kann es sein, dass der Antragsgegner tatsächlich eine gute Rechtsschutzversicherung hat und auch einen Winkeladvokaten in der Familie. Dann kommt sicher irgendwann Post, aber auch da sollte man gelassen bleiben und alles ignorieren. Die sollen klagen oder das Maul halten. :aufsmaul: :aufsmaul: :aufsmaul:
 

tlo-style

Haudegen
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hallo,

du hast ihm angeboten den wagen zu kaufen. wollte sich der erste käufer die sache noch mal überlegen oder hat er eingeschlagen? wenn er dein angebot nicht gleich angenommen hat ist es leider sein problem.
so oder so glaube ich nicht an den erfolg einer klage. ich rate dir auch dazu nicht auf anrufe, mails oder sonstiges zu antworten. sollte wider erwarten ein brief vom anwalt kommen würde ich mir auch rechtsbeistand holen.

gruß tlo
 
O

Oly

Gast im Fordboard
Hi!

RedCougar hat recht, ich habe mich geirrt (jaja man lernt nie aus...). Ich hab das wohl mal falsch verstanden.....

Zum eigentlichen Vertrag kann man viel auf Wikipedia nachlesen :D Suchbegriff Vertrag oder Kaufvertrag.....

Oly
 

ThK

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Ganz banaler Tipp. Wenn er wirklich auf Erfüllung besteht, geht das nicht mehr. Du hast das Eigentum am Ford nicht mehr und kannst nimmer übereignen. Wenn er Dich wirklich auf Schadenersatz verklagt, dann musst Dir eh nen Anwalt nehmen oder löhnen. Wenn er Dich wegen Online-Betrug anzeigt, würd ich auch nen Anwalt nehmen und dann auch über entsprechende Schritte nachdenken.

Ich sag sonst gern, schnell zum Anwalt, meist gehen die Leuts zu spät hin. Hier würd ich aber abwarten, was kommt.

Alles ohne Gewehr und Pistole und so ;)
 
W

wotschi

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Nur nicht verrückt machen lassen. Immer mit der Ruhe und KEINE wie auch immer geartete Korrespondenz mit dem Typen mehr machen. Sieht mir seitens des "Käufers" sehr nach heißer Luft und Frust aus. Wenn er nämlich echt den Wagen kaufen wollte, hätte er auch eine VERBINDLICHE Zusage kundgetan und nicht herumgeeiert!
:idee
 

cos86

Kaiser
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Laß ihn doch zum Anwalt rennen,der wird ihm dann wohl sagen das es albern ist und sich ein anderes Auto kaufen soll.


Ich hätte in der gleichen Situation das Auto auch an den verkauft der die Kohle auf den Tisch legt und fertig.
 

ranger

König
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Ich sehe das auch so, Bargeld lacht :D

Mal davon ab, wenn, ich ein Auto sehe und den Verkäufer dann anschreibe der sagt ich kann das Auto haben ich fahre dahin und das Auto ist nicht mehr da ist das halt Pech für mich. Ist mir so auch schon mal passiert, man ärgert sich zwar aber wirklich etwas dagegen machen kann man nicht. :wow
 

ThK

Triple Ass
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Och, wenn da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann gibt es da schon einiges was man machen kann. Ob das beweisbar ist und den Aufwand lohnt, ist eine andere Frage. Aber solche Fragen stören Querulanten selten. Und wenn ich irgendwas kaufe, und der Verkäufer verkauft das vorher weiter, dann ist das sein Problem. *g*
 

Lion

Lebende Legende
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Danke für eure Antworten..das ging ja fix....also..ich hab mich mal erkundigt..und er kann mich erst gegen onlinebetruges anzeigen..wenn er mir geld gegeben hat..aber ich ihm keine gegenleistung also in diesem sinne das auto gegeben habe.....

Ich habe mit einigen Kollegen gesprochen..die alle das selbe sagen wie die meisten hier:" Nur dicke luft und frust".... ich bin mal gespannt was kommt...oder ob etwas kommt.. es lief halt in dem sinne ab..dass er beim telefonat immer so am hin udn her rden war..und ihm die wechselintervalle meines zahnriemens nicht so innen kram passte... also 100% sicher war er sich nicht... nunja.er wolle sich aber wieder melden..OB und wann er denw agen holen würde..( ichd enke mal..er wollte den preis runterziehen damit)..nuja.. es hat sich dann er anders ge,dlet der denw agen ahben wollte ,zu dem preis..und der mir auch das gelöd bezahlen wollte... er wollte das geld bar auffen tisch legen wenns auto gebrahct wird... er wartet ja nur aufs auto...weilich den neuen ja noch fertig machen muss...aber so siehts aus.. eine eindeutige zusage von dem zweitinteressenten und dann habe ich den wagen logo an diesen verkauft..als zuwartend ass sich der erstinteressent meldet..
 

RedCougar

Megaposter
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So wie es nach deinem letzten Post ausschaut, ist da auch noch gar kein Vertrag zustandegekommen. Wenn ich das recht verstanden habe, dann waren lediglich Verhandlungen in Gange und eine eindeutige Zusage des Käufers A "Ich nehm den Wagen" fehlte. Wenn es sooooo ist, dann bist du eh aus dem Schneider .... lass ihn meckern ;)
 
M

MucCowboy

Gast im Fordboard
Ja, allerdings, das sieht ganz anders aus.
Dann kannst'e ziemlich vergessen was ich oben geschrieben hab.

Grüße
Uli
 

Schraubi

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:D Das ist wie mit der Parkplatzsuche ! Wer einen gefunden hat, gehört er ihm ja eigentlich. Aber wenn einer schneller reinfährt, ( was ich total s-c-h-e-i-ß-e finde ) dann kann man nichts machen außer meckern ! Dumm gelaufen ! Außerdem , wenn ich etwas will dann mach ichs sofort ! Ich kann auch nicht bei Ford sagen ich kauf mir irgendwann dieses Auto, legt ihn mir mal auf die Seite ! :rolleyes:
 
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