Krach mit dem Händler, kein TÜV, Rücktritt vom Kaufvertrag, aber diverse Neuteile (in Eigenleistung)

S

Schmolli

Gast im Fordboard
Moin zusammen!

Ich habe mir anfang des Jahres einen Cougar mit "TÜV NEU" gekauft!

Beim kauf selbst, sagte der Händler...
TÜV hat er ja noch bis Mai...
Dann melden sie sich, sobald er fällig ist, dann machen wir ihn dann!

Jetzt ist Mai... doch nun streubt sich nach einen TÜV "durchfall" im April dagegen, den Wagen nochmal durch den TÜV zu bringen!

Durchfallgrund:
Fahrwerk nicht eingetragen, Auspuffanlage nicht eingetragen, und die Hintere bremse greift ungleichmäßig!

Direkt nach dem durchfallen hieß es:
Dann machen wir nen neuen termin, und dann machen wir das... ist ja nur kleinkram, und die Unterlagen sind da (Er war bei der Dekra, und die dürfen bei uns keine Eintragungen vornehmen)!

Gut..
und als ich wegen nem neuen Termin angerufen hat, sagte er: ihm wäre es scheiß egal was mit dem Wagen ist!
Er hätte da keinen bock mehr drauf....

So..
Gestern termin beim Rechtsanwalt!
Der hat ihm ne Frist gesetzt... sagte mir jedoch fast Zeitgleich:
Ich solle mit dem gedanken spielen, vom kaufvertrag zurück zu treten!

Nun gibts folgende Probleme, die ich vorher noch überdenken muss!

Der Wagen hat vor 3 Wochen VON MIR einen neuen Zahnriemen bekommen... nach dem Zustand der Rollen wurde das auch ALLERHÖCHTE Zeit!

Desweiteren habe ich vor 2.000km einen Ölwechsel gemacht!

Natürlich habe ich an dem Wagen auch ein Wenig gemacht, und habe ihm Seitenschweller, und Alufelgen gegönnt!


Gefahren bin ich den Wagen in den letzten 4 Monaten 8seit dem kauf) knapp 7.500km... für die mir der Händler ja eine KM Pauschale abziehen dürfte, wenn ich vom vertrag zurücktrete!


Was darf er mir abziehen... und bekomme ich für die von mir eingebrachten Teile irgendwas wieder?? oder würde das einfach als "Privatvergnügen" Abgehakt??
 

M.O.

Foren Ass
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Das ist ein doofes Spiel, auf das du dich da eingelassen hast.

Hättest den Tüv gleich machen lassen, wäre das theater nicht.

Die Teile wie Ölwechsel und Zahnriemen kannst du evtl. als gegenleistung mit der KM Pauschale vom Händler verrechnen, aber schweller und Felgen?

Die Felgen solltest jetzt schon ma runterschrauben und die originalen wieder draufmachen. Ja, und die Schweller? würde ich auch abbauen und wegpacken oder verkaufen.

Glaube nicht, das du dafür was bekommst, wenn der Wagen zum Dealer zurück geht.

Ganz genau kann ich das aber auch nicht sagen. Da solltest ma deinen Anwalt fragen.

Viel Erfolg


PS: dies war keine Rechtsberatung, nur das, was ich denke und machen würde.
 

gruffti

Foren Gott
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Hoffentlich kannst Du beweisen, dass Fahrwerk und Auspuffanlage schon beim Kauf verbaut waren und Du nicht wusstest, dass das Zeug nicht eingetragen war...
 
S

Schmolli

Gast im Fordboard
Ja kann ich!
Kaufbelege, und Einbaurechnung liegen jeweils dabei!

Außerdem kann man anhand der Abnutzung auch die ungefähre Einbaudauer der Eomponenten erkennen!


Klar wäre es besser gewesen, wenn das damals direkt drauf gekommen wäre!
Nur brauchte ich damals dringend ein Auto, weil mein Altes bei einem Unfall geschrottet wurde...
Und man ist ja auch noch so blöd, und glaubt an die Rechtschaffenheit von SOLCHEN Leuten!
 
I

It is Napanto

Gast im Fordboard
hört sich nu nich nach schlimmen sachen an die gemahct werden müssen.


wen das auto sonst in gutem zustand ist soll er den kram eintragen lassen und die bremsen machen und gut ist.

kostet ihm warscheinlich nicht so viel wie die anwaltskosten :D
 

RedCougar

Megaposter
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Das Problem ist wohl die Auspuffanlage, die offensichtlich einen individuellen Umbau erfahren hat (ESD links, kein MSD). Der Händler müsste also die originale Anlage rückbauen oder einen zugelassenen Ersatz beschaffen, denn so wie er ist, wird der Auspuff nicht ohne aufwendige Prüfungen abgenommen.


Auf eine Rückgabe des Wagens würde ich mich der Fahrleistung, den gemachten Reparaturen und Umbauten nicht einlassen wollen, wenn der Cougar ansonsten ok ist. Eventuell kann man sich auch auf eine Kaufpreisminderung einigen? Ansonsten würde ich Schadenersatz für die Anschaffung einer zugelassenen Auspuffanlage, Gutachtenbeschaffung, Instandsetzen der Bremse und die TÜV-Gebühren einklagen.
 
S

Schmolli

Gast im Fordboard
Den Wagen gebe ich auch nichtmehr her...

Dann auch eher der Weg über die Kaufpreisminderung, und Kostenerstattung für die notwendigen Umbaumaßnahmen zur TÜV Eignung!

Alles andere wäre glaube ich mehr als nur Unwirtschaftlich... zumal ich als Azubi leider nicht gerade in geld schwimme...
 

Dierk-mit-E

Haudegen
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Morning !

Genau. Du schwimmst nicht in Geld. Un anstelle des teuren Anwalts (falls es soweit kommt), geh erstmal zur örtlichen Polizei und lass Dir die Adresse von Eurem SCHIEDSMANN geben (nicht für Fußball :D )
Die kosten nur ein Appel und ein Ei (20-40 Euro) und vermitteln zwischen den Parteien, meist mit Erfolg.
Es empfehle das immer wieder gerne, weil es die wenigsten kennen. Gilt für solche Sachen wie Nachbarschaftsstreit, Pkw Kauf, einfache Körperverletzung usw.

Schönen Feiertag...Dierk
 

Lomex

Eroberer
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Ein Anwalt kostet den Azubi regelmäßig doch auch nur 10-20 Euro... Gibts doch ganz gar feine Beihilfen von Vater Staat. Auch dann im Prozess.

Vielleicht ist er ja sogar RS-versichert.

Zur Sache: Es ist ziemlich schwer, was dazu zu sagen wenn man nich genau weiß was in den KV geschrieben wurde. Grundsätzlich solltest du deine Rechtsberatung auch durch den Anwalt in Anspruch nehmen, wenn du schon einen hast. (Der haftet wenigstens wenn er Mist erzählt :D)

Die Rechtslage scheint zwar auf den ersten Blick relativ klar, nichts desto weniger wirst du deinem Geld wohl realtiv lang hinterher laufen. Selbst wenn es ein Urteil gibt (da ihm ja alles so egal ist) kann es gut sein, dass er auf die amtliche Vollstreckung wartet. Und bei der derzeitigen Gebrauchtwagenlage ist er bis dahin insolvent ;)
 
S

Schmolli

Gast im Fordboard
So...
nun mal zum Stand der Dinge...

Die erste Frist ist am 15.5 abgelaufen.
Mein Rechtsanwalt (der Rechtsschutversicherung sei dank) hat ihm jetzt eine letzte Chance bis zum 31.5. eingeräumt.
Sollte er bis dahin seiner Pflicht nicht nachkommen, werden wir (also ich) die notwenidigen Reperaturen, ggf. neue Auspuffanlage, nachjustierung der hinteren Bremsen, Eintragungen sowie die eigentliche TÜV abnahme selbst vornehmen, und die daraus entstandenen kosten gerichtlich einklagen.

Laut Rechtsanwalt ist das ne klare Kiste... da alles schriftlich festgehalten ist... und sogar was von "1Jahr Garantie" drin steht

ich bin am Freitag dann schonmal beim Ford Händler... und lasse einen Kostenvoranschlag für die Auspuffanlage (sofern die, die verbaut ist nicht zugelassen ist), und auch die Nachstellung der Bremsanlage.

Und dann werde ich mal abwarten, wie es weiter geht....

Ich weiß aber:
Auf sowas, lasse ich mich NIE WIEDER ein....
 
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