Gewährleistungsmangel - Kosten für Transport?

Sylvester23

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Hallo, nächstes Jahr ist ja bei uns die Anschaffung eines 2. Fahrzeugs geplanz und es wird def. ein Gebrauchter. Daher mal ein mögliches Szenario, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich kaufe einen gebrauchten bei einem Händle. Nun find ich zufällig genau das was wir suchen in ( was weiß ich? als Beispiel: ) Hambur.g Ich hab ein Jahr Gewährleistung vom Verkäufer, von denen nur 1/2 Jahr realistisch durchzusetzen sind. Aber jetzt verreckt mir ( wie beim Boxster ) nach 4 Monaten die Kupplung. Gewährleistung-klar, aber der Verkäufer hat ja 2 Versuche den Mangel zu beheben. Nun sitzt er in Hamburg und will selbst reparieren ( darf er ja normalerweise auch ) und das Fahrzeug ist bei mir in Mainz.

Jetzt zu des Pudels Kern: Wer hat die Kosten für den Transport nach Hamburg zu tragen? Der Händler oder ich? Und wichtig, auf welcher Basis? Selbst wenn das Fahrzeug fährt, die fiktive Strecke Hamburg-Mainz sind ja schon so geschätzte reichlich Kilometer und jeder km kostet.

Für hilfreiche Antworten bin ich echt dankbar. Aber bitte kein Halbwissen und Vermutungen, das verlängert nur sinnlos das Thema.
 

dridders

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Nach neuer Rechtslage hat der Händler sich darum zu kümmern dass das Fahrzeug repariert wird und ggf. zu ihm kommt, sofern er in größerer Entfernung wohnt. Ein Beispiel des ADAC war das man einem Käufer aus München der in HH ein Auto gekauft hat nicht zumuten kann für Reparaturen wieder dort hin zu fahren. Der Händler müsste also entweder die Reparatur in einer anderen Werkstatt freigeben (ob er die festlegen darf weiss ich nicht, denke aber ja) oder den Wagen abholen und zurück bringen, alles auf seine Kosten.

Aber: Theorie und Praxis, Recht haben und Recht bekommen... wenn der Händler da nicht mitspielt steht dein Auto erstmal eine Weile rum und du kannst die Anwälte sich streiten lassen. Eine Reparatur ist nur auf eigene Kosten möglich, und eine Rückerstattung muss nicht zwangsläufig erfolgen, da ja der Händler keine Chance auf Nachbesserung hatte.

Der passenden Gesetztestext war vor kurzem hier schonmal verlinkt, glaube von Red Cougar. Stand auch in einer der letzten ADAC-Zeitungen, dürfte als Mitglied dort also auch online zu finden sein.
 
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