B
Beckstedter
Gast im Fordboard
Hallo zusammen,
habe mir vor ca. 6 Wochen meinen Essi gekauft, für 1300€ bei einem Händler!
War heute in der Werkstatt um neue Reifen montieren zu lassen und es wurde festgestellt das die Bremsscheibe an 2 Stellen einen ca. 4cm langen Riss oder Sprung aufweist. Zudem war sie ganz schön eingelaufen.
Die Werkstatt meinte das die letzten 2 bis 3 male nur die Klötze gewechselt wurden und nie die Bremsscheiben. Und das bei einer Fahrleistung von knapp 1000km diese Risse und Abnutzungen nicht entstehen können. Nun ja.
Meine Frage nun: Kann ich dem Händler die Rechnung vorlegen und muss mir dieser die Kosten erstatten?
Er hatte mir damals mündlich eine 6monatige Gewährleistung zugesprochen und auch angeboten, ich könne den Wagen jederzeit gegen einen anderen eintauschen wenn ich nicht zufrieden bin.
Zufrieden bin ich mit dem Auto, bin nur sehr verärgert wegen der Bremsscheibe. Zumal meine Kinder auch im Auto mitfahren und dies ein erhebliches Risiko war mit dem Auto zu fahren.
Im Kaufvertrag steht jedoch:" Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft".
Bin dankbar für jede Art von Ratschlägen.
gruss
habe mir vor ca. 6 Wochen meinen Essi gekauft, für 1300€ bei einem Händler!
War heute in der Werkstatt um neue Reifen montieren zu lassen und es wurde festgestellt das die Bremsscheibe an 2 Stellen einen ca. 4cm langen Riss oder Sprung aufweist. Zudem war sie ganz schön eingelaufen.
Die Werkstatt meinte das die letzten 2 bis 3 male nur die Klötze gewechselt wurden und nie die Bremsscheiben. Und das bei einer Fahrleistung von knapp 1000km diese Risse und Abnutzungen nicht entstehen können. Nun ja.
Meine Frage nun: Kann ich dem Händler die Rechnung vorlegen und muss mir dieser die Kosten erstatten?
Er hatte mir damals mündlich eine 6monatige Gewährleistung zugesprochen und auch angeboten, ich könne den Wagen jederzeit gegen einen anderen eintauschen wenn ich nicht zufrieden bin.
Zufrieden bin ich mit dem Auto, bin nur sehr verärgert wegen der Bremsscheibe. Zumal meine Kinder auch im Auto mitfahren und dies ein erhebliches Risiko war mit dem Auto zu fahren.
Im Kaufvertrag steht jedoch:" Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft".
Bin dankbar für jede Art von Ratschlägen.
gruss