Gewährleistung bei defektem Nehmerzylinder

TheLordFord

Eroberer
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Hallo

eine Arbeitskollegin hat im April einen Fiesta (1,25 l, ich glaube es war Bj 98) bei einem freien Händler gekauft.
Im Kaufvertrag steht "ein Jahr Garantie auf Getriebe, Motor, Differenzial".

Nun traten vor ein paar Tagen Probleme mit der Kupplung auf.
Ich hab mir den kleinen Fiesta dann mal angeschaut und festgestellt, dass der Nehmerzylinder defekt ist.
Es tritt Bremsflüssigkeit aus der Getriebeglocke (an der Verbindung zum Motor) aus.

Kennt sich jemand aus ob das unter Garantie/Gewährleistung fällt ???

Welche Schritte soll sie einleiten?

Danke schonmal im Voraus für Tipps und Hilfe

Grüße
 

gruffti

Foren Gott
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Garantie und Gewährleistung haben nichts mit einander zu tun. In diesem Fall sollte aber die Gewährleistung greifen.
 

RedCougar

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Hehe, das ist ja mal gut ... da hat der Händler ne freiwillige Garantie auf Teile gegeben, für die er sowieso im ersten Jahr in der gesetzl. Gewährleistung steht :D

Das ist zumindest für die ersten 6 Monate absolut doppelt gemoppelt. Eine Garantie hat meist nur den Nachteil, dass hier Selbstbehalte bei den Reparaturkosten je nach Kilometerlaufleistung des Wagens geltend gemacht werden.

Das jetzt aufgetretene Problem ist aber auf jeden Fall über die gesetzl. Gewährleistung zu melden. Da es auch innerhalb der ersten sechs Monate des Gewährleistungsjahres aufgetreten ist, bleibt dem Händler auch kaum eine andere Chance, als den Defekt für deine Kollegin kostenfrei zu beheben.
 
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