Ganzjahresreifen auch lt. neuem Gesetz gültig

Bueschi

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Hallo,

da es demnächst ein neues Gesetz bzgl. der Bereifung im Winter gibt, hier nun meine Frage.
Gelten die Ganzjahresreifen auch als Winterreifen? Oder benötige ich dann noch extra Winterbereifung?

Viele Grüße
Büschi
 

RedCougar

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Wenn die Ganzjahresreifen dieses Symbol

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haben, brauchst du keine extra Winterreifen. Mit diesem Symbol auf der Reifenflanke sind sogenannte Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen auch für den Winter zugelassen. Wenn sie es nicht haben, musst du wohl extra und echte Winterreifen besorgen, die dann ein solches Symbol haben.
 

der_ast

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Von der rechtlichen Seite gebe ich Silke Rcht. Wenn Du Dir aber mal die Reifentests des ADAC (und auch anderer Tester) ansiehst, wirst Du sehen, dass Ganzjahresreifen nicht unbedingt die beste Wahl sind. Aber das wäre ein Thema für "Tipps rund ums Auto(fahren)"

ng
Alex
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Ganzjahresreifen (eigentlich egal ob mit offizieller Winterzulassung oder ohne) sind immer ein Kompromiss. Einerseits ersparen sie Dir das Vorhalten von 2 Sätzen Reifen und die damit verbundenen Kosten, andererseits sind sie weder für richtige Sommer noch für ordentliche Winter optimal ausgelegt, und das geht auf Kosten Deiner Sicherheit.

Ich persönlich halte Ganzjahresreifen-Kompromisse nur höchstens im flachen Norden unseres Landes für vertretbar. Sobald Schnee oder Berge im Spiel sind, hast Du nur Probleme damit. Wenn der Winter auch im Norden mal richtig zuschlägt, hast Du auch dort Pech. Was bleibt? Vielleicht grad noch für ein nur wenig und nur in der Stadt gefahrenes Zweit-Auto?

Grüße
Uli
 

RedCougar

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der_ast schrieb:
Von der rechtlichen Seite gebe ich Silke Rcht...
Dabei ist das rechtlich gar nicht richtig so ;)

Das Schneeflocken ist nämlich gar kein "amtliches" Symbol in D. Die Schneeflocke ist ein freiwilliges, aber geschütztes Zeichen der Reifenhersteller, die sich auf einen Winterstandard mit entsprechend harten und normierten Prüfungen für diese Art Reifen geeinigt haben.

ABER: Rechtlich bindend ist in D nur die Bezeichnung "M+S" = Matsch + Schnee. Allerdings ist diese Bezeichnung weder rechtlich geschützt noch gibt es hierfür Vorschriften zu Prüfverfahren. So könnte jeder Reifenhersteller auch auf Sommerreifen die Bezeichnung "M+S" prägen und keiner könnte ihm was. Das ist auch bereits vorgekommen. Bei China- und Billigreifen ist die Gefahr relativ groß, dass ein M+S - Reifen keine wirklichen Wintereigenschaften besitzt.

Also: rechtlich reicht das Kürzel "M+S" auf der Reifenflanke völlig aus, um einen Reifen in D als Winterreifen gelten zu lassen. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte und auch eine echte Wintertauglichkeit des Reifens gewährleistet haben möchte, der achtet auf das Schneeflockensymbol.

Bei den namenhaften Reifenherstellern ist aber normalerweise beides - sowohl das rechtliche "M+S" als auch die Schneeflocke - auf dem Reifen und dann kann man relativ beruhigt durch den Winter fahren.
 

der_ast

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Dass dieses Symbol nur freiwillig ist, wusste ich nicht, Silke --> wieder was dazugelernt.

Bzüglich der Kosten für einen oder zwei Reifensätze, wie Uli angesprochen hat: ich denke nicht, dass die Kosten reduziert werden können, da sich ja die Abnutzung der Reifen nicht verändert --> ein Satz Ganzjahresreifen ist nach 2 bis 2,5 Jahren runtergefahren. Wenn man Sommer- und Winterreifen abwechselnd verwendet, dann kommt mn 4-5 Jahre mit beiden Sätzen aus --> zweimal Ganzjahresreifen oder je einmal Sommer- und Winterreifen. Die Kosten bleiben etwa gleich.

ng
Alex
 

faulenzer62

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Ich find die Ganzjahresreifen nicht wirklich gut um Geld zu sparen für Satz 2. Wenn es nämlich doof läuft, hast nicht meht genug Profil um sicher durch den Winter zu kommen, würde aber noch vielleicht für 5000 km Sommerwetter reichen. Nun mußt also trotzdem neue holen.
Gruß Horst
 

Bueschi

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[solved] Ganzjahresreifen auch lt. neuem Gesetz gültig

Also, nachdem ich hier die sehr guten Beiträge vernommen habe, werden es wohl richtige Winterreifen werden, auch wenn die Ganzjahresreifen ein M+S und Schneeflockensymbol gehabt hätten.
Danke Euch, Ihr seid Spitze!

VG
Büschi

PS: Gibt auch noch ein YouTube Video zum Thema: http://www.youtube.com/watch?v=2rsc4e7Gbzc
 

joema64

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Wieso Winterreifen ohne Winter ??? Hier ist alles 2 Stellig Plus... Soll ich die Sommerreifen wieder rausholen...?

OK war nur Spass, aber nicht eine Flocke, kein Frost...

Wenn ich in Schneegebietn leben würd ... Ich überleg ob ich nicht doch noch 1 Satz Ganzjahresreifen besorg. Bei 2 Fahrzeugen. 1 für Light und eins dann für Winter...
 

RedCougar

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Nun Winterreifen sind nicht an Jahreszeiten oder bestimmte Monate gebunden, sondern nur an die Witterung. Wenn es also im Dezember/Januar Temp. oberhalb 10 °C gibt, könntest du tatsächlich wieder Sommerreifen aufziehen und keiner könnte dir rechtlich was - trotz Winter.

Aber die Tage sollen die Temp. ja wieder gen 0 °C fallen ;)
 

der_ast

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Ich weiss, dass in AUT andere Bestimmungen gibt, als in GER oder der SUI. Daher gilt dieses Posting nur für die Leute, die auf österreichs Strassen unterwegs sind:
Hierzulande gilt von 1.11. bis 15.4. die "Situative Winterausrüstungspflicht", welche besagt, dass bei winterlichen Fahrverhältnissen+) jeder PKW, der aktiv am Strassenverkehr teilnimmt, mit Winterreifen*) auf allen vier Rädern oder Schneeketten») ausgerüstet sein muss.
+) winterliche Fahrverhältnisse bestehen bei Schnee und/oder Eis auf der Fahrbahn
*) ein Winterreifen muss an der Flanke mit "M&S" beschriftet sein UND mindestens 4mm Profiltiefe auf min. 2 durchgehenden Drittel der Laufflächenbreite rund um den Reifen herum haben
») Schneeketten müssen nach den Angaben des Fahrzeugherstellers (also auf der richtigen Achse) UND den Angaben des Schneekettenherstellers (richtige Montage - z.B. Laufrichtung) montiert sein UND dürfen nur bei durchgehender bzw. nicht nennenswert unterbrochener Schnee- oder Eisfahrbahn benutzt werden.

Nochmal: dieses Posting gilt nur für jene, die mit dem PKW auf österreichs Strassen unterwegs sind!
Man beachte aber: "unterwegs" - das hat nichts mit dem Land der Zulassung zu tun!

Ich hoffe, ich könnte zur allgemeinen Verwirrung beitragen :rolleyes
 
B

bird of prey

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Als Nutzer von Winterreifen bzw Ganzjahresreifen möchte ich - unabhängig von der rechtlichen Situation - meine/unsere Erfahrungen teilen:

Der Polo mit 75PS kommt seit wir ihn haben (ca. 2001) bestens mit den 185/60R14 Ganzjahresreifen von Vredestein durch den "Winter". Auch bei schneebedeckter Fahrbahn völlig ok.

Auf unser Reiseauto kommen immer Winterreifen, da wir ja auch bei unseren alpenländischen Nachbarn gut voran kommen möchten.

Ob Ganzjahresreifen Sinn machen, hängt wohl (hab das aus diversen Tests noch in Erinnerung) sehr von der Leistung des PKW ab. Bei Kleinwagen und schwach motorisierten Fahrzeugen der unteren Mittelklasse funktioniert das recht gut, bei leistungsstärkeren und größeren Fahrzeugen eher nicht.

Ganz wichtig: unter 4mm kann man Reifen auf Schnee sowieso völlig vergessen ... da ist die Vorschrift aus Ö sehr sinnvoll.
 
U

Uli

Gast im Fordboard
Ich wohne auf dem hügeligen Land. Meiner Erfahrung nach taugen Allwetterreifen hier schlicht garnicht. Denn WENN es Winter (Schnee, Eis etc) gibt, helfen nur richtige Winterreifen. Für reine Stadt-Fahrer mag der Reifenkompromiss passen, für uns halt nicht. Jeder hat andere Anforderungen.
 

RedCougar

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der_ast schrieb:
Ich weiss, dass in AUT andere Bestimmungen gibt, als in GER oder der SUI.
Dann hier der vollständighalber der entspreche Pragraph aus D
Original aus StVO, § 2
...
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
...
 
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