Frontscheibe zum Schleuderpreis

Hoshy

Triple Ass
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Hi, nur mal so als "Schnäppchentipp":

Gestern in der e-bucht hab' ich einen gewerblichen Verkäufer gefunden (in Oberhausen), der bietet dort Frontscheiben für Mondeo, beheizt, mit Grünkeil und inklusive Einbau für schlappe 299.- an! Und er gibt auch noch 10 Jahre Garantie auf den Einbau.

Ich hatte letztens bei ATU satte 890.- (!!!) auf der Rechnung stehen. Ich denke, wenn man die Scheibe bei dem in Oberhausen machen lässt, kann man gut mit der Versicherung verhandeln, dass die Selbstbeteiligung wegfällt.

Funktioniert übrigens auch bei ATU, ich hab' 150.- Gutschrift für den Scheibeneinbau bekommen - hat der Meister von sich aus angeboten, er hatte wohl Angst, ich würde sonst woanders hingehen...Die ATU Gutschrift kann aber nicht bar ausgezahlt oder mit der SB verrechnet werden, sondern nur mit sonstigen Käufen dort.
 

dridders

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Tja... ich würde dir empfehlen von dieser Gutschrift nicht öffentlich zu tönen, wenn du das nämlich deiner Versicherung nicht angegeben hast kann man es als Versicherungsbetrug werten.
Das die Versicherung von den Glasern regelmäßig gut zur Kasse gebeten wird hab ich genauso erlebt, als ich letztens auf eigene Kosten die Scheibe gewechselt habe. Knapp über 400 bezahlt, auf der Rechnung war dann der Originalpreis aufgeführt + Abschlag. Original lag hier bei knapp 800. ATU hingegen ist konsequent und verlangt auch wenn es kein Versicherungsfall ist 880 Euro ;-)
In wie weit es aber bei einem Versicherungsfall hilft ist fraglich. Wenn du der Versicherung sagst du kannst die Scheibe für 299 bekommen, dann sagt sie vermutlich "schön, bekommst noch 149,- von uns, lass es machen". Wenn du dann mit einer Rechnung über 880 ankommst bleiben womöglich einige hunderter an dir kleben.
 

Hoshy

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Original von dridders
Wenn du dann mit einer Rechnung über 880 ankommst bleiben womöglich einige hunderter an dir kleben.
Laut Vertrag mit der Versicherung ist meine SB 150.-, und genau das zahle ich auch an der Kasse, selbst wenn die Scheibe 1200 EUR kosten würde. Alles andere müsste die Versicherung bei mir einklagen. Ausserdem habe ich keine vertragliche Verpflichtung, die Scheibe in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen.

Und ich denke schon, dass die Versicherung darauf eingehen würde, mir die SB zu erlassen - wenn sie unternehmerisch denken. Natürlich sollte man sich das aber vorher schriftlich geben lassen :D
 

dridders

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Es gibt aber auch die Pflicht zur Schadensminderung. Dir ist ein Weg bekannt wie sich Geld sparen lässt, und dieser Weg ist von dir als akzeptabel hingestellt worden. Da bräuchte es also schon eine sehr gute Begründung warum du dann diesen nicht gewählt hast. Mir würde da keine einfallen. Du hast vielleicht keine Werkstattbindung, aber die Pflicht zur Schadensminderung gilt in jedem Fall. Dazu kommt noch das es eine Teilkasko und kein Haftpflichtfall ist... somit die gesetzliche Regelung zu Gunsten des Geschädigten weit schwächer ist.
Wie gesagt... mit dieser Anfrage kann der Schuss auch gewaltig nach hinten los gehen, gerade wenn du dir denkst "wenn ihr mir nicht entgegen kommt Ärger ich euch halt". Und gerade im Rechtstreit hat für gewöhnlich die Versicherung den längeren Atem, und du hinterher Freude eine neue Versicherung zu finden wenn dir deine jetzige kündigt... was du ja bei der nächsten angeben musst.
 

Hoshy

Triple Ass
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Original von dridders
Dir ist ein Weg bekannt wie sich Geld sparen lässt, und dieser Weg ist von dir als akzeptabel hingestellt worden.
Ja, unter der Voraussetzung, dass sie mir die Selbstbeteiligung erlassen.

Original von dridders
Da bräuchte es also schon eine sehr gute Begründung warum du dann diesen nicht gewählt hast.
Freie Werkstattwahl. Warum sollte ich nicht zu einer Werkstatt meines Vertrauens in der Nähe meines Wohnortes gehen dürfen? Zumal die 800irgendwas EUR der übliche Marktpreis sind. Ich kann mein Auto nach einem Unfall auch in Markenwerkstätten reparieren lassen, obwohl PitStop und Konsorten mindestens mal die günstigeren Stundensätze haben. Auch das kann die Versicherung nicht verweigern, selbst wenn mir bekannt ist, dass PitStop billiger als Ford ist (in allen Belangen).

Original von dridders
Dazu kommt noch das es eine Teilkasko und kein Haftpflichtfall ist... somit die gesetzliche Regelung zu Gunsten des Geschädigten weit schwächer ist.
Die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und -geber sind klar im Versicherungsvertrag geregelt. Welche gesetzliche Regelung meinst Du?

Original von driddersgerade wenn du dir denkst "wenn ihr mir nicht entgegen kommt Ärger ich euch halt".
Nein, das ist gar nicht meine Denke...hier geht es schlicht um ein Geschäft, bei dem beide Seiten Vorteile hätten. Würde ich die Scheibe für 299.- machen lassen und müsste die SB zahlen, hätte ich den Nachteil des zusätzlichen Aufwands dafür (Fahrtkosten, Fahrtzeit, Terminumstellungen) und auch noch das Risiko zu tragen, dass die Werkstatt schlampig arbeitet.

Original von dridders
Und gerade im Rechtstreit hat für gewöhnlich die Versicherung den längeren Atem
Die Kraftfahrtversicherung oder meine Rechtsschutz? :D

Abgesehen davon, bei einer Scheibenreparatur funktioniert es ja auch, da erlässt Dir die Versicherung ja auch die SB. Nach Deiner Argumentation wäre ich aber gezwungen, die Scheibe immer reparieren zu lassen, falls das noch geht. De facto habe ich aber auch hier die Wahlfreiheit, sie gleich ganz tauschen zu lassen. Dabei dürfte die Differenz von "Scheibe reparieren - Scheibe neu" noch höher ausfallen als die Differenz "Scheibe für 300 - Scheibe für 890".

Sollte meine Scheibe nochmal kaputt gehen, werde ich auf jeden Fall versuchen, bei der Versicherung einen Nachlass der SB zu erreichen, ich sehe da nicht das geringste Risiko. Aber das muss jeder für sich entscheiden..

:bier:
 

dridders

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Gesetzliche Regelung: Wenn es um einen Haftpflichtschaden geht, dann wird dir gesetzlich zugesichert das du z.B. Anspruch auf einen freien Gutachter deiner Wahl hast, dir das Geld auszahlen lassen kannst, die Reparatur um 30% über dem Restwert liegen darf, etc. Wenn du einen Kaskofall hast gilt rein deine Versicherungspolice, somit z.B. kein Anspruch auf Auszahlung sondern nur auf Reparatur oder ähnliches.
Bei einer normalen Reparatur steht es dir zu das vom Fachhändler machen zu lassen, sofern deine Police hier keine Einschränkungen hat. Wenn du aber vorher erklärt hast das die Arbeit des anderen Händlers gleichwertig ist...
Ach so, und für gewöhnlich hat die Kaskoversicherung den längeren Atem. Wenn deine Rechtschutz womöglich sogar noch bei der gleichen Versicherung ist, dann zahlt sie vielleicht nichtmal 1 ct. Selbst wenn sie bei einer anderen ist: du erhältst einen Anwalt, der womöglich nichtmals Profi auf seinem Gebiet ist, und gegen eine "Horde" von Anwälten antritt die die ganze Zeit nichts anderes zu tun haben als der Versicherung Geld ranzuschaffen.
Es mag Versicherungen geben bei denen du Glück hast und die sich auf das Spiel einlassen. Definitiv wird es aber Versicherungen geben, denen du den kleinen Finger reichst und die dir anschließen die ganze Hand abhacken. Denn die meisten Versicherungen sind alles mögliche, nur nicht am Wohl ihres Versicherten interessiert. Und längst nicht jeder hat wie du eine Rechtschutz, insofern finde ich meine Warnungen für andere durchaus angebracht.
 
K

Kombifahrer

Gast im Fordboard
der gutschein entspricht ja "zufällig" genau dem TK-selbstbehalt. dazu hat es schon urteile gegeben.

focus online:

Teilkasko-Selbstbehalt

Übernahme durch Werkstatt unzulässig

Von FOCUS-Online-Redakteur Michael Becker

Bezahlt eine Reparaturwerkstatt die Selbstbeteiligung einer Kunden-Kaskoversicherung, handelt es sich um einen versuchten Versicherungsbetrug.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main begründete seinen Spruch (Az: 6 U 7/06) mit dem Hinweis, der Kunde verhalte sich seiner Versicherung gegenüber vertragswidrig, indem er ihr für die Regulierung des Schadensfalles wesentliche Tatsachen verschweigt. Daneben verstoße ein derartiges Vorgehen der Werkstatt gegen das Wettbewerbsrecht, berichtete der „Anwalt-Suchservice“.

Kostenübernahme der Versicherung verschwiegen

In verhandelten Fall bot eine Autoglas-Reparaturfirma Kunden mit einer beschädigten Windschutzscheibe an, einen Teil der vereinbarten Selbstbeteiligung zu bezahlen. Die Versicherung erfuhr nichts von diesem Vorgehen.

Damit habe das Unternehmen gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstoßen, denn die Übernahme des Selbstbehalts durch die Werkstatt führe zu einem reduzierten Werklohn. Dieser Preisvorteil stehe nach den Bestimmungen dem Versicherer zu. Wird dem Versicherer die Ermäßigung verschwiegen, werde er über die tatsächlichen Kosten getäuscht. Ein Unternehmen, das Täuschungshandlungen im Wettbewerb zum eigenen Vorteil ausnutzt, verstoße gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
 

Hoshy

Triple Ass
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Original von Kombifahrer
der gutschein entspricht ja "zufällig" genau dem TK-selbstbehalt. dazu hat es schon urteile gegeben.

In meinem Fall wirklich rein zufällig, denn erst wollte er nur 100 rausrücken. :mua

Den Nachlass hat er auf eine "normale" Reparatur gegeben (Bremsklötze VA/HA und Scheiben VA erneuern), nicht auf die Scheibenreparatur. Er hatte gesehen, dass die Scheibe hin war(Steinschlag + Riss) und mich darauf angesprochen. Ich sagte ihm, ich hätte dafür schon einen Termin in einer anderen Werkstatt, woraufhin er dann sagte, wenn ich die Scheibe bei ihm machen lassen würde, würd' er mir Nachlass auf die Bremsenreparatur geben. Erst 100 EUR, als er merkte, dass ich zögerlich bin, hat er auf 150 erhöht.
Zu dem Zeitpunkt wusste er auch noch nicht, ob ich überhaupt einen SB habe und wie hoch der ist.

Er hat mich explizit darauf hingewiesen, dass er den Betrag weder bar auszahlen, noch mit der Scheibenreparatur verrechnen kann. Die 150 SB habe ich bar an der Kasse abdrücken müssen (natürlich).
 
M

Melanie W.

Gast im Fordboard
ich hab mit bei atu auch die scheibe wechseln lassen, die alte hatte nen riß! also versichrungsunterlagen abgegeben 2 tage später termin und das wars! hab ja keine SB bei der versicherung, die scheibe ansich hätte knapp 650€ gekostet.
 
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